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Aufgepasst bei der Abgabe von Dextrometorphan

Was gilt es bei der Abgabe von Produkten mit Dextrometorphan zu beachten? | Bild: PANDA / AdobeStock

Obwohl Dextrometorphan aufgrund struktureller Gemeinsamkeiten den Opioiden zugeordnet werden kann, zeigt es kaum Wirksamkeit an den Opioidrezeptoren. Die antitussive Wirkung kommt über die Aktivität an den NMDA-Rezeptoren zustande. In therapeutischer Dosierung von maximal 30 mg pro Einzelgabe und maximal 120 mg pro Tag ist keine atemdepressive oder bewusstseinsverändernde Wirkung zu erwarten. Anders sieht es aus, wenn Dextrometorphan in höherer Dosierung eingesetzt wird: Dann kann es euphorische Gefühle und Rauscherlebnisse mit Halluzinationen sowie Blutdruckabfall, Tachykardie und eine lebensbedrohliche Atemdepression hervorrufen. 

Diskussion über Verschreibungspflicht

Schon lange ist bekannt, dass Dextrometorphan häufig missbräuchlich angewendet wird und die Gefahr einer Abhängigkeitsentwicklung besteht. Dabei spielt es bestimmt auch eine Rolle, dass der Wirkstoff in Deutschland rezeptfrei erhältlich und relativ billig ist. Mehrfach wurde in den Fachgremien über eine Rückführung in die Verschreibungspflicht diskutiert. Während das Nachbarland Frankreich sich im Jahre 2017 für diesen Schritt entschieden hat, wurde vom BfArM lediglich eine Abänderung von Fachinformation und Beipackzettel gefordert. Dort muss nun auf die Möglichkeit einer Abhängigkeitsentwicklung sowie auf die Gefahr eines Serotoninsyndroms und von schweren Nebenwirkungen bei Kindern hingewiesen werden.

Zur Erinnerung: Was ist das Serotoninsyndrom?

Das Serotoninsyndrom ist eine seltene, aber schwerwiegende Nebenwirkung. Sie tritt auf, wenn ein Wirkstoff, der die Serotoninwirkung erhöht (= serotonerger Effekt), überdosiert wird bzw. mehrere Wirkstoffe mit serotonergem Effekt kombiniert werden. Je nach Ausprägung kann sich das Serotoninsyndrom z. B. mit Symptomen wie Verwirrtheitszuständen, Zittern, Tachykardie, Schwitzen oder auch Durchfällen, Übelkeit und Erbrechen äußern. Besteht der Verdacht auf ein Serotoninsyndrom, sollte eine sofortige notärztliche Behandlung eingeleitet werden.

Halluzinationen ohne missbräuchliche Absicht

Dextrometorphan wird größtenteils über die Leber verstoffwechselt. Dabei ist die Bandbreite der verschiedenen Enzymuntertypen und damit auch die Geschwindigkeit der Verstoffwechselung sehr groß. Es ist also möglich, dass sogenannte „poor metabolizer“ (Personen, die den Wirkstoff nur sehr langsam abbauen können) bereits in therapeutischer Dosierung mit Unverträglichkeitssymptomen bis hin zu Halluzinationen rechnen müssen. Auch die Kombination von Dextrometorphan mit Alkohol oder Antihistaminika kann zu unbeabsichtigter Wirkverstärkung führen. Damit die Kunden vorgewarnt sind, sind entsprechende Beratungshinweise bei der Abgabe des Antitussivums wichtig. 

Wachsamkeit in der Apotheke gefragt

Verlangt ein Kunde mehrere Packungen eines dextrometorphanhaltigen Arzneimittels auf einmal oder möchte das Medikament nach kurzem Abstand erneut kaufen, so sollten bei PTA und Apothekern die Alarmglocken schrillen. Je nach Situation können in der Selbstmedikation Therapiealternativen mit den Wirkstoffen Pentoxyverin (z. B. Sedotussin® Saft), Dropropizin (z. B. Larylin® Hustenstiller Pastillen) oder Levodropropizin (z. B. Quimbo® Sirup) sowie pflanzliche Präparate mit Eibischwurzel- oder Spitzwegerichextrakt (z. B. Phytohustil® bzw. Grintuss® Hustensaft) angeboten werden.

Auch auf Kombinationspräparate achten

Besteht der Kunde nach eingehender Beratung auf seinem ursprünglichen Kaufwunsch, so kann bei Verdacht auf missbräuchliche Anwendung die Abgabe verweigert werden. Im Blick behalten sollte man dabei nicht nur Monopräparate, sondern auch dextrometorphanhaltige Kombinationspräparate. 

Auf dem deutschen Arzneimittelmarkt sind folgende Fertigarzneimittel mit dem Wirkstoff Dextrometorphan zugelassen:

Dextrometorphanhaltige Präparate

Monopräparate

  • Dextro Bolder® Pastillen
  • Hustenstiller ratiopharm®
  • Silomat® DMP gegen Reizhusten Lutschpastillen mit Honig
  • Silomat® DMP intensiv gegen Reizhusten Kapseln
  • Silomat® DMP Lutschpastillen
  • Wick® Husten-Pastillen gegen Reizhusten Lutschpastillen mit Honig
  • Wick® Husten-Sirup gegen Reizhusten mit Honig

Kombinationspräparate:

  • Basoplex® Kapseln
  • Cetegrippal® Heissgetränk
  • Wick® DayMed Hartkapseln
  • Wick® MediNait Erkältungssirup für die Nacht
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