Aktuelles
4 min merken gemerkt Artikel drucken

Vorsicht in der Schwangerschaft: Nicht jedes Silomat ist gleich

Eine Schwangere braucht etwas gegen Reizhusten? Vorsicht! Nicht alle Silomat®-Präparate enthalten den gleichen Wirkstoff.  | Bild: Prostock-studio / AdobeStock

Hellblau leuchtende Packungen und Arzneimittel gegen Reizhusten – die Zugehörigkeit der einzelnen Präparate zur Silomat®-Familie ist unverkennbar. Neben Lutschpastillen – mit Honig- oder Zitronengeschmack – sollen auch Hartkapseln, Saft oder Tropfen dem Husten den Reiz nehmen. Mit der Vielfalt der Anwendungsformen soll unterschiedlichen Patientenbedürfnissen Rechnung getragen werden. Doch nicht nur bei der geeigneten Darreichungsform sollten PTA aufmerksam sein, auch beim enthaltenen Wirkstoff ist Vorsicht geboten: Nicht alle Silomat®-Präparate enthalten den gleichen Wirkstoff. Kritisch ist das vor allem bei Schwangeren.

Was ist wo drin?

So setzt Hersteller Sanofi bei Hartkapseln und Lutschpastillen auf Dextrometorphan, während Saft und Tropfen als hustenreizstillenden Wirkstoff Pentoxyverin enthalten. Daneben vermarktet Sanofi einen pflanzlichen Saft mit Eibisch und Honig. Doch sind Verwechslungen tatsächlich ein Problem in der Apotheke. Und: Welches Silomat® eignet sich nun in der Schwangerschaft?

Silomat® verwechselt

Dass Verwechslungen bei Silomat® durchaus vorkommen können, zeigt ein tatsächlich geschehener Fall in einer Apotheke – berichtet in der CIRS-Datenbank. Eine Schwangere legte in der Apotheke ein Silomat®-Rezept vor: Verordnet war Silomat® mit Pentoxyverin (Saft oder Tropfen) – ein Wirkstoff, der in der Schwangerschaft jedoch kontraindiziert ist und nicht angewendet werden soll. Hier lag wohl eine Verwechslung vor, denn Dextrometorphan-haltige Hustenstiller sind in der Schwangerschaft erlaubt. 

Gut zu wissen: Was ist CIRS?

„CIRS“ ist die Abkürzung für „Critical Incident Reporting System“, also eine Datenbank für kritische Ereignisse. Unter anderem Apotheken können hier anonym beispielsweise über Medikationsfehler – bei der Verordnung, Zubereitung, der Abgabe oder Verabreichung – von Arzneimitteln berichten. Ziel ist es nicht, jemanden an den Pranger zu stellen. Vielmehr sollen andere von den Fehlern lernen können, sodass diese möglichst nicht noch einmal passieren. Dabei werden Wege gesucht und Lösungsstrategien diskutiert, um das Ereignis künftig zu vermeiden.

Kein Pentoxyverin in der Schwangerschaft

So informiert die Gebrauchsinformation zu Silomat® gegen Reizhusten Pentoxyverin (Saft, Tropfen): „Silomat gegen Reizhusten Pentoxyverin Saft darf in der Schwangerschaft nicht eingenommen werden, weil hierfür keine genügenden Erfahrungen vorliegen.“ Bei versehentlicher Einnahme in der Schwangerschaft seien zwar keine schädigenden Einflüsse auf das Ungeborene zu erwarten, trotzdem sollte die Behandlung sofort abgebrochen werden. Bei Embryotox, dem Pharmakovigilanz- und Beratungszentrum für Embryonaltoxikologie der Charité, liegt zu Pentoxyverin kein Eintrag vor.

Embryotox rät zu Dextrometorphan

Anders bei Dextrometorphan: „Dextromethorphan kann in allen Phasen der Schwangerschaft als Antitussivum eingesetzt werden.“ Wegen des geringen, aber doch vorhandenen Suchtpotenzials sollte sich die Anwendung auf wenige Tage beschränken, rät Embryotox. Besser geeignete Alternativen gibt es Embryotox zufolge nicht. Ihre Empfehlung können die Experten für Embryonaltoxikologie auf einen „hohen“ Erfahrungsumfang zu Dextrometorphan in der Schwangerschaft stützen. Für das erste Schwangerschaftsdrittel liegen laut Embryotox kleine Studien vor, die insgesamt 600 Anwendungen in der Schwangerschaft dokumentieren – ohne Hinweis für fruchtschädigende Wirkung (Teratogenität). Zwar gebe es für das zweite Schwangerschaftsdrittel weniger Erfahrung, doch auch hier gebe es keine Hinweise, dass Dextrometorphan fetotoxisch wirke.

Kein Hinweis auf fruchtschädigende Wirkung

Beruhigend liest sich auch der Beipackzettel zu Dextrometrophan-haltigen Silomat®-Präparaten – Hartkapseln und Lutschpastillen. Sie bestätigen die Einschätzung von Embryotox, dass „Beobachtungen am Menschen (…) bislang keinen Hinweis auf fruchtschädigende Eigenschaften von Dextromethorphan erkennen lassen“. Da allerdings die derzeit vorliegenden Untersuchungen für eine endgültige Abschätzung nicht ausreichten, sollte der Wirkstoff „nur nach strenger Nutzen-Risiko-Abschätzung durch den behandelnden Arzt und nur in Ausnahmefällen angewendet werden“, erklärt Sanofi. 

Laut dem Fallbericht im CIRS konnte die Apotheke nach Rücksprache mit dem verordnenden Arzt die Verwechslung klären, sodass die Schwangere letztendlich ein Dextromtrophan-haltiges Silomat®-Präparat erhielt. Dennoch lehrt der Fall, aufmerksam zu bleiben – nicht nur bei Silomat® und nicht nur bei Schwangeren.