Zertifikatskurs Diabetes
Diabetiker im Straßenverkehr (23-2010)
Bei der Frage, ob Diabetiker auch Autofahren dürfen, gilt prinzipiell, dass ihnen das Führen von Fahrzeugen aller Kraftfahrzeugklassen erlaubt ist, sofern sie keine Krankheitszeichen zeigen oder erwarten lassen. Patienten mit Diabetes verursachen nicht mehr Unfälle im Straßenverkehr als Nicht-Diabetiker. Doch können sie z. B. durch Unterzuckerung in Situationen geraten, in der sie sich und andere Menschen gefährden. Deshalb hat der Gesetzgeber Verordnungen erlassen, die regeln, unter welchen Bedingungen Diabetiker am Straßenverkehr teilnehmen dürfen. Patienten, die kein Risiko für Hypoglykämien aufweisen und mit Diät oder Tabletten (außer Sulfonylharnstoffen) behandelt werden, zählen nicht zur Gefahrengruppe. Sie dürfen demnach sowohl Fahrzeuge der Gruppe 1 (Krafträder, PKW) als auch der Gruppe 2 (LKW, Nutzfahrzeuge, Omnibusse) fahren. Wer Sulfonylharnstoffe einnimmt, die ein leicht erhöhtes Risiko für Unterzucker aufweisen, muss zum Erwerb des Führerscheins der Gruppe 2 eine ausgeglichene Stoffwechsellage über mindestens 3 Monate nachweisen.
Für alle Diabetiker, die beispielsweise mit Insulin therapieren, ist das Erlangen des Führerscheins der Gruppe 1 grundsätzlich möglich, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Unterzuckerungen müssen zuverlässig erkannt und behandelt werden können
- Regelmäßige Untersuchung der Stoffwechsellage
- Regelmäßige Blutzuckerselbstkontrollen
Fahrzeuge der Gruppe 2 dürfen nicht oder nur mit Ausnahmegenehmigungen geführt werden.
Verschlechtert sich die Stoffwechsellage eines Patienten oder zeigt er Folgeerkrankungen, die sein Reaktionsvermögen beeinträchtigen, sollte er zu seiner eigenen Sicherheit und der der anderen Verkehrsteilnehmer den Führerschein abgeben. Bei schwerwiegenden Ereignissen kann die Fahrerlaubnis auch entzogen werden z. B.:
- Bei schwerer akuter Stoffwechselentgleisung
- Labiler Stoffwechsellage (Neueinstellung der Diabetestherapie)
- Fortgeschrittenen Folgeerkrankungen an Nieren, Augen oder Nerven
- Durchblutungsstörungen an Herz oder Gehirn
- Alterserscheinungen (schlechte Reaktionsfähigkeit, Konzentrationsmängel)
Diabetes und Beruf
Waren insulinpflichtigen Diabetikern früher verschiedene Berufe verschlossen, ist es ihnen heute dank moderner Insulintherapien möglich, fast alle Tätigkeiten ohne Komplikationen auszuüben. Im beruflichen Leistungsvermögen stehen diabetische Patienten stoffwechselgesunden Menschen in der Regel in nichts nach. Dennoch sind einige Berufe, bei denen z. B. Unterzuckerungen oder diabetische Folgeerkrankungen ein enormes Risiko für den Betroffenen und seine Mitmenschen darstellen, nicht unbedingt empfehlenswert. Hierbei können auch bestehende Richtlinien die Ausübung dieses Berufes einschränken. z. B. die Arbeit mit Starkstrom, verantwortliche Überwachungsfunktionen (Fluglotsen, Verkehrsüberwachung der Straße oder Schiene), Tätigkeiten mit möglichem Waffengebrauch (Polizeibeamter, Wachmann). Letztlich entscheidet der individuelle Zustand des Diabetikers, ob er für einen bestimmten Beruf geeignet ist oder nicht. Sogar Schichtdienste sind möglich, sofern der betroffene Patient mit Hilfe seiner individuellen Therapie eine stabile Stoffwechsellage gewährleistet. Es kann auch passieren, dass Diabetiker aufgrund ihrer Folgeerkrankungen verschiedene Berufe, denen sie anfangs nachgegangen sind, nicht mehr ausüben können. So erschweren z. B. die diabetische Retinopathie (Netzhauterkrankung, die zur Erblindung führen kann) oder eine dialysepflichtige Nierenerkrankung viele berufliche Tätigkeiten.
Franziska Wartenberg
Quellen:
G.-W. Schmeisl, „Schulungsbuch für Diabetiker“, Urban & Fischer-Verlag, 6. Auflage, 2009
Dr. B. Ruhland, „Diabetes. Bescheid wissen – besser leben“, Hirzel-Verlag, 15. Auflage, 2009