Zuckersüßes Beratungswissen
Traubenzucker, Fruchtzucker, Milchzucker, Birkenzucker – wer regelmäßig einen Blick auf die Zutatenliste von Lebensmitteln wirft, merkt schnell, dass es viele Möglichkeiten gibt, Speisen zu versüßen. Wie sich die verschiedenen Zucker- und Süßstoffarten unterscheiden und welche Vor- und Nachteile sie jeweils haben, erfahren Sie in dieser Serie. 
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Zuckerfrei und trotzdem süß: Zuckeraustauschstoffe

männliche Hand hält Dose mit Aufschrift Zero sugar
Viele Getränke werden mittlerweile auch mit Zuckeraustauschstoffen angeboten. | Bild: Joose / AdobeStock

Bei Zuckeraustauschstoffen handelt es sich um sogenannte Zuckeralkohole, die einen geringeren Einfluss auf den Blutzuckerspiegel haben als Haushaltszucker (Saccharose), da sie insulinunabhängig verstoffwechselt werden.  

Sowohl ihre Süßkraft als auch ihr Energiegehalt liegen im Vergleich mit Saccharose meist etwas über der Hälfte, wie die folgende Auflistung der acht in der Europäischen Union zugelassenen Zuckeraustauschstoffe zeigt:  

Tabelle der acht zugelassenen Zuckeraustauschstoffe in der EU

 E-NummerEnergiegehalt kJ/kcal pro 100 gSüßkraft im Vergleich zu Zucker = 100 %
SorbitE 4201.000/24040–60 %
XylitE 9671.000/24098 %
IsomaltE 953840/20050 %
MaltitE 9651.000/24050–80 %
LactitE 9661.000/24030–40 %
MannitE 4211.000/24050–69 %
ErythritE 96884/2050–70 %
PolyglycitolsirupE 9641.000/24050 %

Anmerkung zur Tabelle: normaler Zucker hat einen Energiegehalt von 1.680 kJ bzw. 405 kcal.

Kennzeichnungspflicht für Süßungsmittel

Seit Inkrafttreten der europäischen Lebensmittel-Informationsverordnung im Jahr 2014 werden Zuckeraustauschstoffe unter dem Begriff „Süßungsmittel“ zusammengefasst. 

Für Lebensmittel, die einen Stoff aus dieser Gruppe enthalten, ist der Hinweis „mit Süßungsmittel(n)“ gesetzlich vorgeschrieben. Enthält das Produkt zusätzlich Zucker, muss auch dies auf dem Etikett stehen: „mit Zucker(n) und Süßungsmittel(n)“.

Zusätzlich muss auf der Zutatenliste die Klassenbezeichnung „Süßungsmittel“ und dahinter die verwendete Substanz stehen, alternativ die E-Nummer. Beispiel: „Süßungsmittel Sorbit“ oder „Süßungsmittel E420“.

Süßungsmittel zählen als Substanzklasse zu den Lebensmittelzusatzstoffen, denen in der Europäischen Union eine amtliche E-Nummer zugeteilt wird. Die Zulassung setzt voraus, dass die Stoffe keine Gesundheitsrisiken bergen und die Verwendung nicht zu einer Täuschung des Verbrauchers führt. 

Der Sinn und Vorteil der E-Nummern besteht darin, dass Zusatzstoffe europaweit identifizierbar sind, unabhängig von der verwendeten Sprache. Ein Nachteil ist, dass man als einkaufender Verbraucher nicht immer ein Verzeichnis der E-Nummern zur Hand hat, um damit Stoffe zu identifizieren, auf die man verzichten möchte. 

Insofern erscheint es durchaus verbraucherfreundlich, wenn die Hersteller statt der E-Nummer den Substanznamen nennen, was auch ausdrücklich erlaubt ist.

„Zuckerfrei“ und „zahnschonend“

Bonbon-, Pastillen- und Kaugummihersteller bewerben ihre Produkte auf der Verpackung als „zuckerfrei“, „ohne Zucker“ und „zahnschonend“. Der Hinweis „mit Süßungsmittel(n)“ ist nur für die Zutatenliste verpflichtend. 

In der Nährwerttabelle („Big Seven“) werden die Zuckeraustauschstoffe nicht als Zucker, sondern nur unter dem Stichpunkt „Kohlenhydrate“ geführt. Ein ausschließlich mit Sorbit oder Isomalt gesüßter Bonbon hat bei Zucker also eine Null stehen. 

Manche Hersteller fügen in der Zeile unter der Zuckerangabe freiwillig den Stichpunkt „Mehrwertige Alkohole“ ein. Das ist nicht vorgeschrieben, aber eine wertvolle Information für den aufgeklärten Verbraucher.

Enthält ein Produkt Zuckeraustauschstoffe in Höhe von über zehn Prozent des Gesamtgewichts, ist ein Warnhinweis auf die abführende Wirkung verpflichtend. Auf der Packung muss stehen: „Kann bei übermäßigem Verzehr abführend wirken.“ 

Sorbit vielseitig einsetzbar

Sorbit dient nicht nur als Süßungsmittel, sondern ist außerdem ein bewährtes Feuchthaltemittel, zum Beispiel in Zahnpasta, aber auch in Lebensmitteln wie Kaugummi, Pralinenfüllungen und weichen Gebäckarten. 

Wenn es in einem Produkt diese Funktion ausübt, ist es auf der Zutatenliste entsprechend angegeben. In Speiseeis-Rezepturen wird Sorbit verwendet, um den Gefrierpunkt herabzusetzen.

Keineswegs ist Sorbit nur ein industriell eingesetzter Zusatzstoff, es kommt auch natürlicherweise in manchen Obstsorten vor, z. B. in Pflaumen, Birnen, Pfirsichen, Äpfeln und Trauben. 

Besonders Trockenfrüchte haben prozentual gesehen aufgrund des Wasserverlustes einen verhältnismäßig hohen Sorbit-Gehalt. Werden die Früchte mit ihrem natürlichen Sorbit-Vorkommen weiterverarbeitet, muss auf der Packung kein Hinweis stehen. 

Auch andere Stoffe aus der Zuckeralkohol-Familie, wie Mannit, Lactit, Isomalt, Xylit, Maltit und Erythrit, kommen natürlicherweise in Obst und Gemüse vor. So enthalten zum Beispiel Champignons ganz geringe Mengen an Mannit.

Sorbit belastet den Darm

Auch Menschen mit einer gesunden Verdauung können Beschwerden wie Blähungen und Durchfall bekommen, wenn sie mehr als 50 g Sorbit pro Tag zu sich nehmen. Empfindliche Personen leiden mitunter schon bei 5 g oder weniger unter Bauchkrämpfen.

Sorbit wird zumindest teilweise aus dem Dünndarm resorbiert. Die unresorbierten Mengen wandern weiter in den Dickdarm, wo sie bakteriell zersetzt werden. Aufgrund seiner hygroskopischen Eigenschaften zieht unverstoffwechseltes Sorbit Wasser in den Darm und löst so Durchfälle aus. 

Menschen, die auf Sorbit sehr empfindlich reagieren, vertragen häufig auch keine anderen Zuckeraustauschstoffe. Sie sollten auf „zuckerfreie“ Bonbons, Kaugummis oder Lutschtabletten verzichten und bei Bedarf auf Varianten mit normalem Zucker zurückgreifen.

Zuckeraustauschstoffe: Beratungstipps für die Apotheke

Wenn Kunden über Blähungen, Bauchkrämpfe oder Durchfälle klagen und ein Arzneimittel für die Selbstmedikation verlangen, sollten PTA nachfragen, ob möglicherweise Produkte mit Zuckeraustauschstoffen die Ursache für die Beschwerden sein könnten.

Ebenso sollten PTA bei der Abgabe von „zuckerfreien“ Lutschtabletten gegen Halsschmerzen auf den Gehalt an Zuckeraustauschstoffen hinweisen und gegebenenfalls nach einer Alternative suchen.

Besonderheiten verschiedener Zuckeraustauschstoffe

Xylit erzeugt auf der Zunge einen leichten Kühleffekt, ähnlich dem Menthol. Bei der Verstoffwechselung von Xylitol werden kleine Mengen Insulin freigesetzt. Die Resorption erfolgt überwiegend im Dünndarm. 

Durch langsame Dosissteigerung lässt sich die Verträglichkeit von Xylit allmählich erhöhen, sodass nach einer gewissen Gewöhnungszeit auch größere Mengen beschwerdefrei vertragen werden, was bei Sorbit nicht möglich ist.

Angabe des Zuckergehaltes | Bild: Privat

Auch wenn alle Zuckeralkohole als zahnfreundlich und antikariogen gelten, kommt Xylit noch eine besondere Rolle zu: Das Kauen xylithaltiger Kaugummi, aber auch die Zufuhr von Xylit generell, kann die Plaque-Entstehung in der Mundhöhle um bis zu 70 Prozent vermindern. 

Isomalt hat wie Xylit eine geringe Wirkung auf den Blutzucker- und Insulinspiegel. Eine vorteilhafte Eigenschaft ist außerdem, dass es so gut wie keine Feuchtigkeit aus der Luft aufnimmt und nicht verklumpt. Mit Isomalt gesüßte Bonbons verkleben deshalb nicht und müssen nicht einzeln verpackt werden.

Im Vergleich zu den anderen Zuckeralkoholen gilt Erythrit als besonders gut verträglich. Es ist praktisch kalorienfrei und lässt sich ebenfalls klumpenfrei weiterverarbeiten.

Mannit (Mannitol) ist über seine Verwendung als Süßungsmittel hinaus ein Hilfsstoff bei der Tablettenherstellung sowie ein Wirkstoff für Arzneimittel (z. B. Osmofundin Infusionslösung, ein Osmodiuretikum). Es wird auch als Laxans bei Darmspiegelungen eingesetzt.

Maltol hat einen leichten Karamellgeschmack, der bei manchen Produkten erwünscht ist.

Aufklärung über Zuckeraustauschstoffe ist wichtig

Eine Umfrage der Verbraucherzentralen hat ergeben, dass viele Menschen den vom Verordnungsgeber eingeführten Begriff „Süßungsmittel“ falsch interpretieren. Ein großer Teil der Befragten stuft auch normalen Haushaltszucker oder Fruchtsirupe als Süßungsmittel ein. 

Ebenso dürfte die Fachbezeichnung „Zuckeralkohole“ viele Verbraucher auf eine verkehrte Spur lenken. Womöglich denken sie dabei an Alkohol im Sinne von Ethanol. 

Solche Missverständnisse zeigen: Es besteht noch viel Aufklärungsbedarf, was die Zusammensetzung von Lebensmitteln, insbesondere industriell hergestellter Produkte, betrifft. Quellen:
https://www.bfr.bund.de/cm/343/sueßungsmittel-in-lebensmitteln-ausgewaehlte-fragen-und-antworten.pdf
https://www.efsa.europa.eu/de/topics/topic/sweeteners
https://de.wikipedia.org
 

Auf einen Blick:

  • Zuckeralkohole gehören mit den Süßstoffen zu den Süßungsmitteln. Auf industriell hergestellten Lebensmitteln müssen sie in der Zutatenliste mit ihrer Klassenbezeichnung „Süßungsmittel“ genannt werden, dahinter folgt der Name der verwendeten Substanz oder die E-Nummer. 
  • Zuckeralkohole enthalten weniger Kalorien als Zucker, sind zahnfreundlich und wirken gar nicht oder nur gering auf den Blutzuckerspiegel. Übersteigt der Gehalt an Zuckeralkoholen zehn Prozent des Gesamtgewichts, so ist die Angabe verpflichtend: „Kann bei übermäßigem Verzehr abführend wirken.“
  • Bei den Nährwertangaben werden Zuckeralkohole in der Rubrik „Kohlenhydrate“ aufgeführt. Manche Hersteller setzen in der Nährwerttabelle freiwillig eine Zeile „Zuckeralkohole“ ein und nennen die enthaltenen Mengen.
  • Zuckeralkohole kommen auch natürlicherweise in Früchten und Gemüsen vor, allerdings in sehr geringen Mengen. Bei der Weiterverarbeitung von z. B. sorbithaltigen Früchten muss der Hersteller des Lebensmittels nicht auf den natürlichen Sorbit-Gehalt hinweisen.
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