Arbeitsrechtliche Fragen
PTA – Der Beruf
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Arbeitszeit an Heiligabend und Silvester: Was gilt für PTA?

Wer muss wie lange an Heiligabend oder Silvester arbeiten? | Bild: IMAGO / Frank Drechsler

Weder der 24. Dezember noch der 31. Dezember sind gesetzliche Feiertage. Diese Tage werden als ganz normale Werktage betrachtet und auch als sogenannte Vorfesttage bezeichnet. Es bestehen aber Sonderregelungen hinsichtlich der erlaubten Öffnungszeiten.

Kein Überstundenabbau wenn Apotheke früher schließt

„Läden“ müssen an Heiligabend ab 14 Uhr geschlossen sein (§ 3 LadschlG). Davon ausgenommen sind Apotheken, wenn sie Notdienst leisten müssen (§ 4 LadschlG). An Silvester gelten zwar die normalen Ladenöffnungszeiten, jedoch schließen die meisten Apotheken auch am 31. Dezember bereits um die Mittagszeit. 

In einem solchen Fall ist der Arbeitgeber nicht berechtigt, die Nachmittagsstunden als Arbeitszeit abzuziehen, diese auf einen anderen Zeitpunkt umzulegen bzw. die Mitarbeiter aufzufordern, hierfür Urlaub zu nehmen, denn: Wenn die Mitarbeiter selbst bereit und in der Lage sind zu arbeiten, müssen sie ihre Arbeitskraft anbieten. Nimmt der Arbeitgeber sie nicht in Anspruch, bleibt der Vergütungsanspruch erhalten, ohne dass nach- oder vorgearbeitet, Überstunden abgebummelt werden oder Urlaub genommen werden muss (juristisch: Annahmeverzug des Arbeitgebers § 615 BGB).

Arbeiten – auch, wenn die Apotheke geschlossen ist?

Daraus folgt aber auch, dass Apothekenmitarbeiter an diesen Tagen eventuell tatsächlich arbeiten müssten. Eine Arbeitsleistung zu erbringen ist nämlich auch bei geschlossener Apotheke möglich. Der Arbeitgeber wäre z. B. berechtigt, seine Mitarbeiter zu Inventurarbeiten heranzuziehen. Möchte ein Mitarbeiter das nicht, muss er tatsächlich Urlaub nehmen oder Überstunden abbauen. 

Etwas anderes gilt jedoch, wenn die Mitarbeiter bisher jahrelang und regelmäßig an den Vorfesttagen am Nachmittag freigestellt wurden. Dann könnte eine sogenannte „Betriebliche Übung“ entstanden sein. In manchen Apotheken ist es üblich, dass Heiligabend und Silvester nur bis mittags bzw. 14 Uhr gearbeitet wird. Wenn das über Jahre hinweg geschieht, kann sich ein Anspruch aus betrieblicher Übung auch für die Folgejahre ergeben. Das Bundesarbeitsgericht nimmt eine „Betriebliche Übung“ schon bei einer dreimaligen unterbrechungsfreien, gleichartigen Wiederholung an.

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