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Substitutionsausschlussliste wird ergänzt: Aut-idem ausgeschlossen: Bald auch für retardierte Tacrolimus-Kapseln

Der Gemeinsame Bundesausschuss legt fest, welche Wirkstoffe von der Substitution ausgeschlossen sind. Ab 15. Juni kommt ein weiterer Eintrag hinzu. | Bild: imago images / Steinach

Tacrolimus-Kapseln gehören zu den Wirkstoffen, die von Anfang an ihren Platz in Anlage VII Teil B der Arzneimittelrichtlinie, wie die Substitutionsausschlussliste offiziell heißt, hatten. Die erste Tranche dieser vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) erstellten Liste trat im Dezember 2014 in Kraft. Seitdem wurde sie mehrfach ergänzt. Und nun wieder – um die retardierte Variante der Tracrolimus-Kapseln. Denn auch die retardierte Variante erfüllt nach Ansicht des G-BA die „Kriterien für den Ausschluss einer Ersetzung durch ein wirkstoffgleiches Arzneimittel“, wie man in den tragenden Gründen zum Beschluss nachlesen kann.

Patentablauf macht Aufnahme notwendig

Bereits im Februar hat der Ausschuss deswegen beschlossen, „Arzneimittel mit dem Wirkstoff Tacrolimus in der Darreichungsform ‚Hartkapseln, retardiert‘“ in die Liste aufzunehmen. Vergangene Woche erfolgte die Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Am 15. Juni tritt das Ganze dann in Kraft. Doch warum sah der G-BA hier Handlungsbedarf? 

Auch das steht in den „tragenden Gründen zum Beschluss“. Dort heißt es: „Dem G-BA liegen zum Wirkstoff Tacrolimus in der Darreichungsform ‚Hartkapsel, retardiert‘ Hinweise eines pharmazeutischen Unternehmers zum Patentablauf eines Arzneimittels sowie Informationen über die bereits erfolgte Zulassung eines entsprechenden Generikums einschließlich Fachinformation vor.“ Konkret geht es um den Patentablauf von Advagraf®. Ein retardiertes Generikum steht in den Startlöchern: Tacforius® von Teva.

Abschwächung des Immunsystems bei Transplantationen

Das hochwirksame Immunsuppressivum Tacrolimus wird zur Vermeidung einer Abstoßungsreaktion nach Organtransplantationen (z. B. Leber, Niere, Herz) eingesetzt. Des Weiteren hat der Wirkstoff eine Zulassung zur Behandlung von Transplantatabstoßungen, sofern andere Immunsuppressiva nicht ausreichend wirksam sind. Topisch wird der Calcineurininhibitor auch zur Behandlung des atopischen Ekzems eingesetzt. 

Calcineurininhibitoren hemmen (inhibieren) das Enzym Calcineurin und in der Folge u. a. die Bildung zellschädigender Lymphozyten. Diese speziellen weißen Blutkörperchen sind maßgeblich für die Transplantatabstoßung verantwortlich.

Envarsus® und Advagraf® nicht austauschbar

Das zweite retardierte Tacrolimus-Präparat Envarsus® am Markt ist vom Substitutionsausschluss nicht erfasst. Es handelt sich nämlich nicht um retardierte Hartkapseln, sondern um Retardtabletten. Es erhielt erst 2014 die Zulassung. Aufgrund der eingesetzten MeltDose®-Technologie genießt es noch länger Patentschutz. Auch Advagraf® und Envarsus® sind nicht gegeneinander austauschbar. Zum einen unterscheiden sich teilweise die Stärken, zum anderen hat Envarsus® aufgrund seiner MeltDose®-Technologie, bei der die Löslichkeit eines Wirkstoffes durch eine Minimierung der Partikelgröße verbessert wird, eine bessere Bioverfügbarkeit. Das geschieht, indem der schwer wasserlösliche Wirkstoff geschmolzen und dann auf inerte Trägerpartikel aufgesprüht wird, die anschließend zu Granulat agglomerieren und dann zu Tabletten weiterverarbeitet werden können. Die beiden Präparate sind deshalb nicht bioäquivalent. Bei einer Umstellung von Transplantat-Patienten von Advagraf® auf Envarsus® muss eine Dosisreduktion um 30 Prozent stattfinden.