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Schwangerschaftverhütung: Kassen erstatten Pille & Co. bis 22 Jahre

Seit dem 29.03.2019 bezahlen die GKV verschreibungspflichtige Kontrazeptiva bis zum 22. Lebensjahr. | Bild: imago / blickwinkel

Die Krankenkassen kommen künftig zwei Jahre länger für die Kosten verschreibungspflichtiger empfängnisverhütender Mittel auf: Seit dem 29. März 2019 haben Versicherte bis zum vollendeten 22. Lebensjahr Anspruch auf Rx-Präparate zur Verhütung. Bislang erstattete die GKV die Kosten für die Antibabypille oder andere verschreibungspflichtige Kontrazeptiva nur bis zu einem Alter von 20 Jahren.

Zuzahlung wird ab 18 Jahren fällig

Möglich macht die Ausweitung der empfängnisverhütenden Leistungen der Krankenkassen das „Gesetz zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch“, das am 29. März 2019, einen Tag nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, in Kraft getreten ist. Im Zuge dessen hat der Gesetzgeber § 24a SGB V angepasst, der die Empfängnisverhütung regelt. Es ändert sich nur der Altersbereich für die Erstattung seitens der Krankenkassen. Nach wie vor fällt für Versicherte ab dem 18. Geburtstag die gesetzliche Zuzahlung zu ihrem Kontrazeptivum an. Auch etwaige Mehrkosten trägt die Versicherte selbst.

Spahn: „Wir helfen jungen Frauen“

Dass die Krankenkassen die Kosten künftig länger übernehmen sollen, helfe jungen Frauen, ungewollte Schwangerschaften zu vermeiden, sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) im Januar 2019. „Ich halte das im Rahmen des gefundenen Kompromisses für eine gute Ergänzung.“ Die Anhebung der Altersgrenze von 20 auf 22 Jahre kostet die Krankenkassen jährlich rund 40 Millionen Euro mehr.