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Mainz: E-Rezept-Missbrauch vereitelt

In mehreren Modellversuchen werden derzeit E-Rezepte getestet (hier ein Bild aus Hamburg). Im Zuge des TeleClinic-Modellversuchs, der in Baden-Württemberg läuft, gab es nun einen Betrugsversuch. | Bild: imago images / epd

Seit Anfang 2018 können Ärzte in Baden-Württemberg im Zuge der Fernbehandlung Arzneimittel verordnen, auch wenn sie den Patienten vorher nicht persönlich untersucht haben. Möglich macht dies ein Modellversuch unter Beteiligung des Münchner Telemedizin-Anbieters TeleClinic. Dafür, dass das ausgestellte E-Rezept in der vom Patienten gewählten Apotheke landet, sorgt apotheken.de, der Online-Service des Deutschen Apotheker Verlags. Nun ist es einem Nutzer dieses Angebots offenbar gelungen, das System so zu manipulieren, dass er dasselbe E-Rezept über Diazepam 10 mg N1 über vier Wochen hinweg in verschiedenen Apotheken einreichen konnte. Dank einer aufmerksamen Mainzer Apothekerin blieb es beim Missbrauchsversuch. Das verordnete Diazepam wurde nur einmal abgegeben.

Sicherheitslücken geschlossen 

Laut TeleClinic und apotheken.de wurden die bis dahin unbekannten Angriffspunkte auf das System identifiziert. „Wir konnten nachstellen, wie die Sicherheitsvorkehrungen ausgetrickst wurden, und haben diese Möglichkeit sofort unterbunden“, so TeleClinic-CEO Katharina Jünger. „Der Täter hat mit hoher krimineller Energie und technischem Know-how gehandelt“, so Jünger. Man prüfe die Einleitung rechtlicher Schritte. Thomas Koch, Leiter von apotheken.de, betonte, dass sofort nach Bekanntwerden des Missbrauchsversuchs weitere Sicherheitsvorkehrungen getroffen wurden: „Wir haben die Übermittlung des E-Rezepts noch sicherer gemacht. Wir können garantieren, dass diese Art des Betrugs nicht mehr möglich ist.“

Rundfax des Landesapothekerverbands Rheinland-Pfalz 

Der Landesapothekerverband Rheinland-Pfalz informierte in einem Rundfax seine Mitglieder über den Fall. Elektronische Rezepte über Diazepam 10 mg N1 für einen Björn S. aus  Mainz sollten nicht beliefert werden. Überhaupt sei für Apotheken in Rheinland-Pfalz „die Belieferung elektronischer ärztlicher Verschreibungen gegenwärtig (noch) unzulässig“. Zwar weist auch der LAV darauf hin, dass die Aufhebung des entsprechenden Verbots nunmehr im GSAV geregelt ist. Allerdings sei das neue Gesetz noch nicht im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit ist jedoch in Bälde zu rechnen.