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Vor Aufnahme in Kita oder Schule: Masernimpfpflicht beschlossen

Künftig müssen Eltern vor Aufnahme ihrer Kinder in eine Kita oder Schule nachweisen, dass das Kind gegen Masern geimpft ist. | Bild: mpix-foto / Adobe Stock

Übergangsfrist und Bußgelder

Eltern müssen ab dem 1. März 2020 vor der Aufnahme in eine Kita oder Schule nachweisen, dass ihre Kinder geimpft sind. Für Kinder, die schon zur Kita oder in die Schule gehen, gilt eine Übergangsfrist bis 31. Juli 2021. Auch für sie muss dann der Nachweis erbracht werden, dass sie geimpft sind. Bei Verstößen drohen bis zu 2.500 Euro Bußgeld.

Für wen gilt die Impfpflicht?

Konkret geht es um Gemeinschaftseinrichtungen, in denen viele Menschen zusammenkommen. Etwa in Kitas oder Schulen wird für Kinder, die mindestens ein Jahr alt sind, vor der Aufnahme ein Nachweis der beiden empfohlenen Impfungen Pflicht: per Impfausweis, dem gelben Untersuchungsheft oder einem ärztlichen Attest, wenn das Kind schon Masern hatte. Geschieht das nicht, müssen die Einrichtungen das dem Gesundheitsamt melden. Das entscheidet über das weitere Vorgehen und kann am Ende Bußgelder bis zu 2500 Euro verhängen. Kitas dürfen ungeimpfte Kinder nicht mehr annehmen. Auch gegen die Einrichtungen können Bußgelder verhängt werden, wenn sie die Vorgaben nicht befolgen. 
Greifen soll die Impfpflicht außerdem für Lehrkräfte und Erzieherinnen. Und auch für Personal in medizinischen Einrichtungen wie Krankenhäusern, von Ärzten über Pfleger bis zu Küchen- und Reinigungskräften. Ebenfalls Pflicht werden Masern-Impfungen für Bewohner und Mitarbeiter in Asyl-Unterkünften.

Keine Zwangs-Impfungen

Generell gilt: Pflicht wird der Impf-Nachweis, es geht nicht um Zwangs-Impfungen gegen den Willen von Betroffenen. Auch Ausnahmen werden festgelegt, zum Beispiel für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können. Außerdem für vor 1971 Geborene, die größtenteils immun sein dürften, weil sie die Masern höchstwahrscheinlich durchgemacht haben.

„Masernschutz ist Kinderschutz“

Spahn verteidigte die Impfpflicht, über die seit Jahren gestritten wird: „Masernschutz ist Kinderschutz.“ Die Erkrankung könne zu Lungen- und Gehirnentzündungen führen und tödliche Folgen haben. „Wenn jemand hier niest, der Masern hat, ist bis zu zwei Stunden danach durch die Tröpfchen in diesem Raum noch Ansteckungsgefahr“, rief er in den Plenarsaal. Es gehe um besseren Schutz für die Schwächsten in der Gesellschaft. SPD-Fraktionsvize Bärbel Bas sprach von einem „Akt der Solidarität“ für Menschen, die sich nicht impfen lassen könnten, weil sie zu jung oder wegen chronischer Krankheiten zu schwach seien. Der Bundesgesundheitsminister wandte sich außerdem scharf gegen Einwände kategorischer Impfgegner. Ihn irritierten Aussagen wie: Es tue Kindern ganz gut, mal Masern durchzumachen. „Wenn ich sowas höre, werde ich sauer.“ Er verteidigte auch, dass es keine Immunisierung nur gegen Masern gibt, sondern eine kombinierte Impfung auch gegen Mumps und Röteln.