Corona-Schutzmaßnahmen
Corona-Pandemie
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Maßnahmen in der Corona-Pandemie: Maskenpflicht in Schulen: Was gilt wo?

Kinder in Klassenzimmer mit Mundschutz auf
Welche Regelung gilt in welchem Bundesland? | Bild: Oksana Kuzmina / Adobe Stock

Im Kampf gegen das Coronavirus setzen mittlerweile alle Bundesländer auf eine Maskenpflicht in Teilen des öffentlichen Lebens. In einigen Ländern soll die Pflicht nun auch an Schulen gelten. Mund und Nase bedecken muss in jedem Fall, wer mit Bus und Bahn zum Unterricht kommt.

Die Regelungen der Bundesländer

BADEN-WÜRTTEMBERG: Während des Unterrichts soll keine Maskenpflicht gelten, allerdings gilt sie ab Montag (27. April) für die Fahrt in den öffentlichen Verkehrsmitteln. 

BAYERN: In den Schulen müssen keine Masken getragen werden. Für Schulweg, Pausen und Toilettengang sieht das Bildungsministerium Hygieneregeln vor. Im Nahverkehr gilt ab Montag Maskenpflicht. 

BERLIN: An Schulen gibt es keine Maskenpflicht. Ein Schutz für Mund und Nase ist aber in Bussen und Bahnen ab Montag verpflichtend. 

BRANDENBURG: Ob die Maskenpflicht auch an Schulen gilt, war am Donnerstag zunächst noch offen. Im Nahverkehr müssen Mund und Nase ab Montag allerdings bedeckt werden.  

BREMEN: Eine Maskenpflicht an Schulen ist in der Rechtsverordnung, die am Freitag verabschiedet werden soll, nicht vorgesehen. Die Pflicht gilt aber für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). 

HAMBURG: Maskenpflicht gilt ab Montag im Nahverkehr, für Schulen gibt es lediglich eine dringende Empfehlung, aber keine Pflicht. 

HESSEN: Es gilt keine Maskenpflicht in den Schulen, dafür aber im Nahverkehr ab Montag. 

MECKLENBURG-VORPOMMERN: Wer auf dem Weg zur Schule öffentliche Verkehrsmittel nutzt, muss während der Fahrt einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Für den Unterricht selbst ist dies nicht vorgesehen. Doch empfiehlt das Bildungsministerium in seinem Corona-Hygieneplan für die Pausen im Schulgebäude ebenfalls das Tragen einer Maske. 

NIEDERSACHSEN: Es gilt keine Maskenpflicht für Schüler und Lehrer. Wer in den Pausen eine Maske tragen möchte, muss sie selbst mitbringen. 

NORDRHEIN-WESTFALEN: In Schulen gilt grundsätzlich keine Maskenpflicht, allerdings ist das Tragen in Bussen ab Montag verpflichtend. 

RHEINLAND-PFALZ: In Pausen und im Schulbus ist eine Mund-Nasen-Maske ab kommenden Montag Pflicht, im Unterricht selbst aber nicht. 

SAARLAND: Schülerinnen und Schüler sind nur dann von der allgemeinen Maskenpflicht betroffen, wenn sie für den Weg zur Schule den ÖPNV nutzen. Ansonsten sind Schulen nicht von der Maskenpflicht erfasst. 

SACHSEN: Verpflichtend ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in den Schulen nicht, es wird aber wie andernorts empfohlen. Im Nahverkehr müssen Mund und Nase hingegen bedeckt sein. 

SACHSEN-ANHALT: Es gibt keine Maskenpflicht an Schulen, für die Rückkehrer gelten allerdings viele Auflagen zu Abstand und Hygiene. 

SCHLESWIG-HOLSTEIN: In Schleswig-Holstein soll es nach dpa-Informationen keine Maskenpflicht an Schulen geben. Aber wenn Schüler mit dem Bus zur Schule fahren, werde für sie ab Mittwoch auch die Maskenpflicht im ÖPNV gelten, sagte ein Sprecher des Bildungsministeriums. 

THÜRINGEN: Schülerinnen und Schüler sollen in den Pausen und wenn sie den Raum wechseln Masken tragen, während des Unterrichts aber nicht. Die Maskenpflicht gilt auch in den Schulbussen. Die Stadt Gera macht das Tragen von Gesichtsschutz auch in Parks zur Pflicht.

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