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Neue Festbeträge ab 1. Juli 2018: Mehrkosten bei Symbicort und Sartanen

Bild: Imago

Der GKV-Spitzenverband hat für manche Arzneimittelgruppen die Festbeträge gesenkt – betroffen von der Anpassung sind auch gängige Arzneimittel, die Apotheker mehrfach täglich abgeben, beispielsweise Angiotensin-II-Antagonisten wie etwa Valsartan. So müssen Patienten künftig, wenn sie Valsartan® AbZ 320 mg, 100 Stück verordnet bekommen, sich zusätzlich zu ihrer Zuzahlung auch auf Mehrkosten einstellen, im konkreten Fall 5,60 Euro. Auch Testosteron-5-alpha-Reduktasehemmer sind von den neuen Festbeträgen betroffen. Nach Information von DAZ.online müssen allerdings die männlichen Patienten, die zur Behandlung ihres benignen Prostatahyperplasiesyndroms Dutasterid mit 0,5 mg beziehungsweise Finasterid in einer Stärke von 5 mg einnehmen, künftig keine zusätzlichen Mehrkosten schultern.

Symbicort: Mehrkosten von zehn Euro

Tiefer in die Tasche greifen müssen künftig auch Asthmatiker. Die Absenkung der Festbeträge betrifft auch die Wirkstoffkombinationen Budesonid/Formoterol (Symbicort®) beziehungsweise Fluticason/Salmeterol (Atmadisc®, Viani®). So werden beim Symbicort® Turbohaler 4,5/160 3 x 120 Einheiten Mehrkosten in Höhe von 10,02 Euro fällig. Bei der AOK ist der AstraZeneca-Inhaler Exklusiv-Rabattvertragsarzneimittel.

Gleiches gilt für Atmadisc® und Viani® in den verschiedenen Kombinationen. Hier sind die Mehrkosten überschaubarer und durchweg im einstelligen Eurobereich.

Auch die Kombinationen ACE-Hemmer plus Calciumkanalblocker werden teurer für den Patienten, hier differieren die Mehrkosten jedoch dramatisch. Sind 25 Cent bei Enalapril/Lercanidipin® AbZ 20/10 mg kaum der Rede wert, müssen beim Originalpräparat Carmen® 20/10 mg knapp 21 Euro on top zur Zuzahlung geleistet werden, es sei denn der Hersteller senkt den Preis zum 1. Juli auf das Niveau des Festbetrages ab.