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Kurz erklärt: Petition für ein Rx-Versandverbot: Wie funktioniert das Ganze eigentlich?

Bild: Fraitag.de / Adobe Stock

Benedikt Bühler stammt aus einer Apothekerfamilie. Und er ist davon überzeugt, dass der einzige Weg, die Apotheke vor Ort und somit auch die Apotheke, die er nach seinem Studium gemeinsam mit seiner Mutter dann in dritter Generation führen möchte, nachhaltig und rechtssicher zu schützen, das Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln (Rx-Versandverbot) ist. Aus diesem Grund hat der Karlsruher eine Petition beim Petitionsausschuss des deutschen Bundestages eingereicht, welche in den nächsten Tagen nach der rechtlichen Prüfung veröffentlicht wird. Nach der Veröffentlichung müssen innerhalb von vier Wochen 50.000 Unterschriften von sogenannten Mitzeichnern online oder offline gesammelt werden, die diese Petition unterstützen, damit das Anliegen in einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses diskutiert wird.

Seit dem Jahr 1975 schreibt Artikel 45 c GG dem Deutschen Bundestag vor, in jeder Legislaturperiode einen Petitionsausschuss einzurichten. Damit ist der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages einer der Verfassungsausschüsse. Wenn Bühler das Quorum von 50.000 Mitzeichnern erreicht, darf er als jüngster Petent, so bezeichnet man jemanden, der eine Petition stellt, in der Geschichte der Bundesrepublik im Petitionsausschuss vorsprechen.

Wie funktioniert eigentlich eine solche Petition?

Das Petitionsrecht gehört zu den Grundrechten der Bundesrepublik Deutschland. Artikel 17 Grundgesetz (GG) garantiert damit jedem das Recht, eine Petition einzureichen – unabhängig davon, ob er oder sie volljährig ist, Ausländer ist oder im Ausland lebt. Natürlich muss die Eingabe darüber hinaus auch im Zuständigkeitsbereich des Deutschen Bundestages liegen. Das Petitionsverfahren beim Deutschen Bundestag ist ein schriftliches Verfahren. Das heißt, der Petent stellt die Petition entweder schriftlich oder über das Portal des Petitionsausschusses. Wenn es sich hierbei um Bitten zur Gesetzgebung des Bundes und Beschwerden über die Tätigkeit von Bundesbehörden handelt, legt der Petitionsausschuss eine Akte mit einer Petitions-Nummer an. Nachdem der Ausschuss die Petition rechtlich geprüft hat, wird sie veröffentlicht. Nach der Veröffentlichung müssen innerhalb von vier Wochen 50.000 Mitzeichner online oder offline (Unterschriftenbögen) diese Petition unterstützen, damit das Anliegen in einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses diskutiert wird. Der Petitionsausschuss berät dort die Petition und verabschiedet eine Empfehlung, über die der Deutsche Bundestag beschließt. Ergibt die Beratung im Petitionsausschuss, dass die Petition insgesamt oder teilweise begründet ist, fasst der Deutsche Bundestag auf Empfehlung des Petitionsausschusses einen entsprechenden Beschluss, der dem Petenten und der Bundesregierung übermittelt wird. Die Bundesregierung ist wegen des Grundsatzes der Gewaltenteilung nicht dazu verpflichtet, dem Beschluss des Deutschen Bundestages zu folgen. In diesem Fall muss sie jedoch ihre abweichende Haltung gegenüber dem Petitionsausschuss begründen.

Was unterscheidet die anstehende Petition von vorhergehenden?

Benedikt Bühler weist auch in einem Brandbrief an die Apothekenleiterinnen und Apothekenleiter darauf hin, wie sich diese Petition von anderen, in der Vergangenheit gelaufenen, unterscheidet:

„Bei dieser Petition handelt es sich um eine Petition, die direkt beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht wurde. Wenn das Quorum von 50.000 Unterschriften in 30 Tagen erfüllt ist, muss eine öffentliche Diskussion im Petitionsausschuss stattfinden, bei dem dann der Petent, in dem Fall ich, sein Anliegen nochmals vorbringen kann, es sei denn, zwei Drittel des Ausschusses stimmen gegen eine öffentliche Anhörung. Dadurch, dass zwei Parteien das Rx-Versandverbot fordern, ist dieses Szenario quasi ausgeschlossen. Außerdem handelt es sich nicht um eine Unterschriftenaktion, welche dann symbolisch der Politik übergeben wird, wie die von der ABDA 2016 durchgeführte Aktion, oder um ein Forum, wie beispielsweise „OpenPetition“, welches nicht vom Petitionsausschuss anerkannt wird. Diese Erfahrung mussten die Apothekerinnen und Apotheker letztes Jahr machen. Nach einer erfolgreichen Petition und Debatte im Petitionsausschuss wird die Bundesregierung aufgefordert zu handeln. Diese wird feststellen, dass sie sich im Koalitionsvertag für den Einsatz für ein Versandverbot mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln verpflichtet hat. Durch diese Petition wird damit ein klares Zeichen gesetzt! Viele, vor allem auch Unionspolitiker, sind bereit, sich für ein Rx-Versandverbot stark zu machen, wenn die Apotheker an einem Strang ziehen!“