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Live-Bericht von der INTERPHARM am Samstag, den 16.03.2019: Praktischer Umgang mit Interaktionen im Apothekenalltag

Bild: Marc Hugger / PTAheute.de

Gerade bei Patienten mit Kundenkonto erscheint beim Abverkauf eines Medikaments nicht selten ein Interaktionshinweis im Bildschirm. Die Reaktionen darauf könnten unterschiedlicher nicht sein: Während im einen Fall hilfesuchend ein Kollege zu Rate gezogen wird, wird im nächsten Fall der Kunde über alle Eventualitäten genauestens aufgeklärt. Im schlimmsten Fall wird die Meldung sogar gänzlich ignoriert. Um der hier herrschenden Unsicherheit entgegenzuwirken, sprach Dr. Kirsten Menke auf dem diesjährigen PTAheute-Kongress im Rahmen der Interpharm über den praktischen Umgang mit Interaktionsmeldungen im Apothekenalltag.

Klassifikation von Interaktionen

Tauchen Interaktionshinweise auf, rät Menke zunächst einmal die Relevanz dieser Meldungen abzuklären. Dazu sollte als erstes die ABDA-Klassifikation beachtet werden. Diese teilt Interaktionen anhand des Schweregrades in acht Gruppen ein: 

  • Schwerwiegende Folgen wahrscheinlich – kontraindiziert 
  • Schwerwiegende Folgen wahrscheinlich – in bestimmten Fällen (bei Risikofaktoren) kontraindiziert 
  • Schwerwiegende Folgen möglich – vorsichtshalber kontraindiziert 
  • Gleichzeitige Anwendung nicht empfohlen 
  • Überwachung bzw. Anpassung nötig 
  • In bestimmten Fällen (bei Risikofaktoren) Überwachung bzw. Anpassung nötig 
  • Vorsichtshalber überwachen 
  • In der Regel keine Maßnahme erforderlich 

Um keine wichtigen Interaktionen zu übersehen, appelliert Menke an die Zuhörer, sich die wesentlichen Wechselwirkungen (Punkt eins bis sechs) von der Apothekensoftware auch wirklich anzeigen zu lassen und im Falle von schwerwiegenden Interaktionen (Punkt eins bis drei) einen Apotheker zu Rate zu ziehen. Denn im Ernstfall drohen der Apotheke hier juristische Konsequenzen.

Patientenindividuelle Faktoren berücksichtigen

Nach der Klassifizierung sollten zur weiteren Beurteilung der Interaktion einige Informationen über den Patienten eingeholt werden: Werden die wechselwirkenden Arzneimittel wirklich von derselben Person und parallel eingenommen? Wie lange sind die jeweilige Anwendungsdauer und Dosierung? Handelt es sich dabei um eine Wiederholungs-Verordnung und sind bereits Interaktionssymptome festgestellt worden? Außerdem sollte stets auch der Zustand des jeweiligen Patienten berücksichtigt werden, denn gerade Alter und Polymorbidität stellen einen entscheidenden Riskofaktor dar.

ABDA-Datenbank liefert Hilfestellung

Sind diese Fragen geklärt, bietet die ABDA-Datenbank (integriert in jede Apothekensoftware) Hilfestellungen zum weiteren Vorgehen an. Hier wird erklärt, welcher Mechanismus sich hinter der Interaktion verbirgt und welche Maßnahmen für gewöhnlich empfohlen werden (z. B. zeitlicher Abstand der Einnahme, ärztliche Rücksprache). Zudem lohnt auch ein Blick in den Reiter „Betroffene Stoffe“, rät Menke, denn viele Interaktionen sind wirkstoffspezifisch und gelten nicht für die gesamte Wirkstoffgruppe.

Patienten in Vorgehen mit einbeziehen 

Wie geht man nun weiter vor? Menke empfiehlt den Patienten über die Interaktion aufzuklären und mögliche Maßnahmen gemeinsam zu besprechen. Als besonderen Service schlägt sie z. B. vor, gemeinsam mit dem Patienten einen Tagesplan zu erstellen, um den zeitlichen Abstand der Einnahme im Alltag zu gewährleisten. Um sich für die Zukunft abzusichern, rät Menke abschließend alle getroffenen Maßnahmen zu dokumentieren. 

Quelle: Dr. Menke, Kirsten: Was tun, wenn es in der Apothekensoftware „aufblinkt“? ,PTAheute-Kongress Stuttgart 2019; ABDA-Datenbank