Corona-Schutzmaßnahmen
Corona-Pandemie
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Update: Infobroschüre der TH Münster Version 2.0: So können FFP2-Masken privat wiederverwendet werden

FFP"-Masken an Leine aufgehängt
Wenn eine FFP2-Maske für sieben Tage an einer Wäscheleine aufgehängt wurde, darf sie wiederverwendet werden. Diese und weitere Hinweise gibt eine neue Handlungsempfehlung. | Bild: imago images / photonews.at 

Auch wenn die zu Beginn der Pandemie herrschenden Versorgungsengpässe und damit einhergehenden hohe Preise bei FFP2-Masken mittlerweile überwunden sind, sind die Kosten für Masken immer noch im Geldbeutel spürbar. In einem offiziellen Flyer der Fachhochschule Münster gibt es deshalb seit einiger Zeit Hinweise dazu, wie man FFP2-Masken potenziell wiederverwenden kann. Dort werden drei Verfahren mit unterschiedlichen Vor- und Nachteilen aufgeführt.

So viel vorweg: Keines davon bietet absolute Sicherheit. Zudem gilt für alle Verfahren, dass immer nur eine personenbezogene Wiederverwendung der Masken in Betracht kommt. Denn jeder Träger hinterlässt auf der Maske seine eigenen Erreger. Diese können mit den im Folgenden beschriebenen Verfahren nicht vollständig inaktiviert werden.

Backofenthermometer notwendig

Für SARS-CoV-2 haben Untersuchungen mittlerweile gezeigt, dass das Virus erst bei Temperaturen von 80 °C und einer Einwirkzeit von einer Stunde sicher auf und im Maskenmaterial inaktiviert werden kann. Diese Temperatur soll weder unter- noch überschritten werden. Denn höhere Temperaturen können die Filterleistung und Stabilität der Maske beeinträchtigen, heißt es. Niedrigere – wie etwa das Trocknen auf der Heizung – können das Keimwachstum sogar fördern. 

Das ist in der Praxis außerdem insofern relevant, als Probemessungen in verschiedenen Backöfen gezeigt haben, dass bei 80 °C-Einstellung zeitliche Temperaturschwankungen zwischen 65 °C und 135 °C auftraten. Die richtige Temperatur ist also mit einem Backofenthermometer zu ermitteln.

Temperaturen von über 100 °C sollten auch kurzfristig nicht überschritten werden. Zudem ist auf ausreichend Abstand der Masken zu Ober- und Unterboden des Ofens zu achten (ca. 10 cm). Kleine Öfen sind deshalb ungeeignet. 

80 °C trockene Hitze bei Ober- und Unterhitze über 60 Minuten

Dieses Verfahren ist ungeeignet für formstabile FFP2-Masken (Körbchenmodell) und Masken mit Atemventil. Wenn Sie sich für das Verfahren der trockenen Hitze entscheiden, müssen Sie die Masken mindestens einen Tag an der Luft trocknen, bevor Sie diese in den Backofen geben.

  • Belegen Sie außerhalb des Backofens den sauberen Backofenrost mit Backpapier. Legen Sie die trockene Maske und ein Braten- bzw. Backofenthermometer auf das Backpapier.
  • Stellen Sie den Backofen auf 80 °C Ober- und Unterhitze. Nach der Vorheizzeit schieben Sie den Rost samt Maske(n) in den Ofen.
  • Die Masken sind 60 Minuten im geschlossenen Ofen zu belassen, ohne diesen zwischendurch zu öffnen! Sie sollten den Ofen nicht unbeobachtet lassen.
  • Stellen Sie den Ofen nach 60 Minuten ab und lassen Sie die Maske anschließend auf dem Rost außerhalb des Backofens abkühlen.

Der gesamte Aufbereitungsvorgang darf nur fünf Mal erfolgen, dann sind die Masken im Hausmüll zu entsorgen.

Aufbereitung im Wasserbad mit Gefrier- oder Kochbeutel

Eine weitere, etwas einfachere Möglichkeit, stellt das Kochen im Gefrierbeutel dar. Nach Aussagen des Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) kann auf diese Weise SARS-CoV-2 vollständig eliminiert werden. Andere Keime der Haut-, Nasen- und Rachenflora würden nahezu vollständig inaktiviert. 

Wie auch bei der Backofenmethode blieben in Untersuchungen die Filterleistung sowie die Funktionsfähigkeit der Masken erhalten. Allerdings wird die Beutelmethode als alltagstauglicher angesehen. 

10 Minuten Kochen im Gefrierbeutel

Die Maske wird in einen Gefrierbeutel gegeben, die Luft herausgestrichen und der Beutel anschließend dicht verschlossen. Ein Kochtopf wird mit Wasser gefüllt (mind. 3 cm Höhe), sodass der Beutel beim Hineinlegen nicht den Boden berührt.

Das Wasser wird ohne Beutel zum Kochen erhitzt und anschließend der Beutel hineingelegt. Der Topf wird mit einem Deckel verschlossen. Nach 10 Minuten wird der Beutel aus dem kochenden Wasserbad genommen, die Maske entnommen und zum Abkühlen aufgehängt.

Auf diese Weise dürfen Masken maximal drei Mal aufbereitet werden. Nach jeder Durchführung ist der korrekte Sitz der Maske zu überprüfen.

Sieben Tage bei Zimmertemperatur trocknen

Werden Masken bei Zimmertemperatur (etwa 19–21 °C) getrocknet, nimmt man an, dass eine Keimreduktion um über 95 Prozent frühestens ab dem siebten Tag eingetreten ist. Zudem sei nach sieben Tagen auch eine Reduktion der vom Träger aufgebrachten Nasen-, Rachen- und Hautflora festzustellen.

Deshalb lautet die dritte Praxisempfehlung zur privaten Wiederaufbereitung von FFP2-Masken, pro Person eine Aufhängungsreihe aus sieben Haken, Nägeln oder Wäscheklammern zu installieren – an einem trockenen und freien Platz (nicht Küche oder Bad, nicht draußen).

Trocknen bei Raumluft

Eine Maske, die man beispielsweise am Montag getragen hat, wird an einem ersten Haken aufgehängt und darf erst wieder nach sieben Tagen getragen werden. Genauso verfährt man am Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag, Samstag und Sonntag mit jeweils einer neuen Maske und einem jeweils eigenen Haken (insgesamt sieben Haken). 

Der Trocknungszyklus darf nur fünf Mal durchlaufen werden.

Es versteht sich, dass defekte oder besonders beanspruchte Masken vor Ablauf der fünf Zyklen entsorgt werden sollen.

Maske schützt weiterhin nur, wenn sie richtig getragen wird

Für Apothekenpersonal hat sich in der Beratung währenddessen nun kaum etwas geändert. Auch mit den neuen Handlungsempfehlungen bleiben ihnen die Hinweise, dass die Masken nur schützen, wenn sie richtig getragen werden, erhalten und: ja, eigentlich handelt es sich weiterhin um Einmalprodukte.

Hinweise zur Mehrfachverwendung bei Fachpersonal umstritten

Schon im April 2020 war PTAheute der Frage nachgegangen: „Schutzmasken wiederaufbereiten – geht das?“ Damals war der Auslöser der Diskussion keine eventuelle Pflicht zur FFP2-Maske für die Allgemeinbevölkerung, sondern der Versorgungsengpass bei persönlicher Schutzausrüstung (PSA). 

Damals dachte das Fachpersonal notgedrungen über die Mehrfachverwendung nach. Und so sollte laut einer Vorlage für den Krisenstab der Bundesregierung die Mehrfachverwendung für Fachpersonal unter gewissen Umständen tatsächlich möglich sein – und doch galt sie als umstritten.

Während es in der damaligen Empfehlung hieß, dass sowohl FFP2- als auch FFP3-Masken nach Behandlung mit trockener Hitze bei 65 bis 70 °C für 30 Minuten wiederverwendet werden könnten (nur Masken mit CE-Kennzeichnung oder die nach dem Prüfgrundsatz der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik zugelassen sind), widersprach dem die Deutsche Gesellschaft für Sterilgutversorgung e.V. Sie empfahl stattdessen die Dampfsterilisation. 

Ende April 2020 bestätigte das BfArM dann der Deutschen Presse-Agentur: „30 Minuten bei 70 Grad reichen nicht zur Masken-Desinfektion.“ Dann war es – auch aufgrund der verbesserten Versorgungslage – lange ruhig geblieben um die Wiederverwendung von FPP-Masken. 

Flyer entstand im Auftrag des BfArM

Mittlerweile widmet das BfArM auf seinem Internetauftritt der „Mehrfachverwendung von FFP2-Masken“ einen eigenen Abschnitt. Dort wird beschrieben, dass FFP-Masken grundsätzlich „vom Hersteller als Einmalprodukte und nicht zur Wiederverwendung vorgesehen“ sind. Aber dem BfArM ist auch bewusst, dass Masken im Privatbereich dennoch im Alltag oft mehrfach und sogar an mehreren aufeinanderfolgenden Tagen getragen werden.

Angesichts dieser Problematik hat das BfArM ein Forschungsprojekt an der Fachhochschule Münster und der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster gefördert, aus dem der eingangs wiedergegebene Flyer hervorgegangen ist. 

Die im Forschungsprojekt entwickelten Verfahren seien nach derzeitigem Kenntnisstand grundsätzlich dazu geeignet, das Infektionsrisiko bei einer Wiederverwendung von FFP2-Masken im Privatgebrauch deutlich zu reduzieren, erklärt das BfArM. Gleichwohl sei aber darauf hinzuweisen, dass die im Flyer vorgestellten Verfahren keine Garantie für einen sicheren Infektionsschutz bieten. Am Ende zählen also vor allem die Vorgaben des Herstellers.

Keine Mikrowelle, UV-Licht und keine Wasch- oder Spülmaschine

Als zusätzliche Warnhinweise gibt das BfArM an: „Bitte beachten Sie auch, dass FFP2-Masken nicht in der Mikrowelle, der Wasch- oder Spülmaschine oder mit UV-Licht aufbereitet werden sollen.“ Während UV-Licht in der Regel nur an der Oberfläche wirke, könnten die mechanische Belastung und die Belastung mit Reinigungsmitteln in der Wasch- oder Spülmaschine die Masken zudem beschädigen und die Filterwirkung herabsetzen. In der Mikrowelle sollen keine gleichmäßigen Temperaturen erreicht werden. Mehr zu den Hintergründen können Sie dem Flyer entnehmen.

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