Sonderregeln im Apothekenalltag
Corona-Pandemie
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Wie erkennt man gefälschte Masken-Voucher?

Berechtigungsschein 1 und 2 zur Maskenabgabe
Kommt der Berechtigungsschein aus der Bundesdruckerei oder aus dem Farbkopierer? Das lässt sich anhand der Sicherheitsmerkmale feststellen. | Bild: imago images / Christian Ohde 

Es ist Mitte Januar und damit sollten die Apotheken schon mittendrin sein in der zweiten Phase der FFP2-Schutzmaskenausgabe. Die Masken für Risikopatienten auf Staatskosten gibt es nun nur noch gegen einen Berechtigungsschein – und eigentlich gegen eine Eigenbeteiligung von zwei Euro je Sechser-Pack. Mit dem etappenweisen Versand dieser Coupons haben die Krankenkassen und -versicherungen bereits vor knapp zwei Wochen begonnen.

Und wer in die Lokalblätter blickt, kann sehen, welche Blüten die Masken-Aktion treibt. Allen Mahnungen aus den Standesorganisationen zum Trotz nutzen viele Apotheken die Maskenausgabe für Marketingmaßnahmen verschiedenster Art: Nicht nur die Eigenbeteiligung wird erlassen, es gibt auch weitere Masken, Gutscheine oder andere Geschenke obendrauf.

Während zudem weiterhin diskutiert wird, ob die angebotenen Masken den Qualitätsansprüchen genügen oder nicht doch noch Fälschungen im Umlauf sind, finden sich auch aufseiten der Nachfrager schwarze Schafe. Es hat sicher seine Gründe, dass die ABDA derzeit über ihre Mitgliedsorganisationen Hinweise gibt, wie die fälschungssicheren von gefälschten Vouchern zu unterscheiden sind. Konkret sind es drei Punkte, die die Apotheke prüfen sollte, wenn sie ein Maskenset gegen einen Berechtigungsschein abgibt.

Gestaltung des Papiers

Besonderes Augenmerk ist laut ABDA auf das Papier der Berechtigungsscheine zu richten. Dieses ist so gestaltet, dass auch ein professioneller Haushalts-Farbdrucker die farbliche Gestaltung des Hintergrundes nicht originalgetreu kopieren kann.

Wasserzeichen

Zudem tragen die echten Voucher Wasserzeichen in zwei Varianten: eines auf GSD- und eines auf G&D-Papier. Letztere Variante ist dabei laut ABDA weitaus verbreiteter. Hält man das Sicherheitspapier gegen das Tageslicht, lässt sich gut entweder ein „GSD“ in Schnörkelschrift, wobei das „S“ überdimensional ist, erkennen, oder es werden die Waben – ähnlich einer Bienenwabe – sichtbar, in der jeweils ein Buchstabe „G“ oder „D“ oder ein „&“-Zeichen abgebildet sind.

Design unter UV-Licht sichtbar

Schließlich gibt es noch zwei Designs, die ausschließlich unter UV-Licht (Geldscheinprüfer oder Ähnliches) zu erkennen sind. Das eine zeigt eine FFP2-Schutzmaske, die sich fast über zwei Drittel des Berechtigungsscheines ausbreitet, das andere den Bundesadler, der ein Drittel des Scheines an Platz einnimmt.

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