Rezeptur
Praxiswissen
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Frage aus der Rezeptur: Gefahrenkennzeichnung von Rezepturen

Behälter mit Wasserstoffperoxid und Ethanol
Nach alter Apothekenbetriebsordnung mussten Rezepturarzneimittel mit gefährlichen physikalischen Eigenschaften mit einer Gefahrenkennzeichnung versehen werden. Gilt diese Regel auch heute noch? | Bild: Alex Schelbert / PTAheute

Aus einer Apotheke erreichte uns folgende Anfrage:

Ist bei der Herstellung der ethanolhaltigen Erythromycin-Lösung NRF 11.78. das Abgabegefäß mit dem Gefahrensymbol „Leichtentzündlich“ und dem Signalwort „Achtung“ zu kennzeichnen? Und stellt die Lösung mit einem Alkoholgehalt von ungefähr 43% eine Gefahr für die Umwelt dar?

Keine Piktogramme mehr vorgesehen

Nach alter Apothekenbetriebsordnung mussten Rezepturarzneimittel mit gefährlichen physikalischen Eigenschaften mit einer Gefahrenkennzeichnung versehen werden. In der Apothekenpraxis handelte es sich dabei hauptsächlich um alkoholische Lösungen mit Ethanol oder Isopropanol, die ab einer bestimmten Konzentration mit dem Gefahrensymbol „leichtentzündlich“ gekennzeichnet wurden. Die neue Apothekenbetriebsordnung sieht eine solche Kennzeichnung nicht mehr vor, es müssen also keine Gefahrensymbole bzw. Piktogramme mehr auf das Gefäß geklebt werden. Auch Signalwörter wie „Achtung“ müssen nicht auf das Etikett geschrieben werden. 

Hinweise auf Vorsichtsmaßnahmen

Dagegen sollen bei der Etikettierung nötige Hinweise auf besondere Vorsichtsmaßnahmen berücksichtigt werden. Je nach Arzneimittel kann es daher sinnvoll sein, leicht zu verstehende Angaben wie „Von Zündquellen fernhalten“ oder „Vor Feuer schützen“ aufzubringen. 

Falls bei der Entsorgung der Zubereitung die Gefahr einer Verunreinigung der Umwelt besteht, werden zusätzlich Hinweise zur korrekten Entsorgung des Arzneimittels ergänzt. Ob es sich bei der zu verarbeitenden Substanz um einen umweltgefährdenden Stoff handelt, kann leicht aus dem jeweiligen Sicherheitsdatenblatt entnommen werden. Von den typischen Rezepturgrundstoffen gehört beispielsweise Zinkoxid zu den Stoffen, die die Umwelt schädigen. Ethanolische Lösungen gehören nicht dazu. Nicht mehr benötigte Arzneimittel können vom Patienten in der Regel mit dem normalen Hausmüll entsorgt werden. Informationen zur korrekten Entsorgung von Altarzneimittel erhalten Sie hier.  

Frage aus der Rezeptur?

Sie hatten eine schwer oder gar nicht herstellbare Rezeptur? Die Inhaltsstoffe waren beispielsweise nicht kompatibel? Die Phasen haben sich getrennt oder Ähnliches? Dann schicken Sie uns gerne eine Kopie des Rezepts. Wir greifen interessante Rezepturthemen in unserer Rubrik „Fragen aus der Rezeptur“ auf. Die Anfragen werden von unserer erfahrenen Rezeptur-Expertin Dr. Annina Bergner oder einem anderen kompetenten Ansprechpartner bearbeitet. Hierfür wird Ihre Anfrage per E-Mail weitergeleitet. Ihre persönlichen Daten werden nach der Bearbeitung gelöscht. Bitte beachten Sie, dass wir keine akute Hilfestellung vor der Abgabe leisten können.

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