Rezeptur
Praxiswissen
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Ohne Sicherheitsausrüstung in der Rezeptur?

Schutzausrüstung auf einem Stapel
Handschuhe, Schutzbrille, Maske und Laborkittel – Personliche Schutzausrüstung muss für Rezepturen zur Verfügung stehen. | Bild: Konstanze Gruber / AdobeStock

Vor kurzem berichteten wir, wie PTA im gebärfähigen Alter mit Verordnungen zur Herstellung Isotretinoin-haltiger Rezepturen umgehen sollten – kurz gesagt: sie sollten diese nicht herstellen. Daraufhin erhielten wir einige Nachrichten, aus denen hervorging, dass junge weibliche PTA diese Rezepturen sogar ohne Schutzausrüstung herstellen müssten, da ihnen diese vom Apothekenleiter schlicht nicht zur Verfügung gestellt würden. Wir haben ADEXA-Rechtsanwältin Minou Hansen gefragt, wie Betroffene hier am besten vorgehen sollten.

Schriftliche Aufforderung mit Frist

ADEXA-Juristin Minou Hansen rät hier, den Arbeitgeber schriftlich unter kurzer Fristsetzung zur Einhaltung von Schutzmaßnahmen aufzufordern. Wenn er darauf nicht reagiert, sollte man umgehend die Berufsgenossenschaft (im Fall der Apotheken ist die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege – BGW zuständig) einschalten, die dann im Rahmen einer Begehung alles Erforderliche in Gang setzen würde.

Weigern Sie sich, ohne Schutzkleidung zu arbeiten!

Hansen betont auch, dass sie sich als Mitarbeiterin aber durchaus auch weigern würde, ohne Schutzkleidung zu arbeiten. Das sollte man (als Team) dem Apothekenleiter freundlich aber bestimmt und am besten schriftlich auch so mitteilen. Alle Arbeitgeber sind zum Schutz ihrer Mitarbeiter verpflichtet und derartige eklatante Verstöße muss niemand hinnehmen. Also sollten betroffene PTA prüfen oder prüfen lassen, ob eine konkrete Gefährdung besteht, welche Schutzmaßnahmen es gibt, und diese dann einleiten. Weigert sich der Apothekenleiter, derartige Maßnahmen zu ergreifen, muss er die Tätigkeiten im Zweifelsfall selber durchführen. 

Wir gehen davon aus, dass gerade mit CMR-Stoffe in Apotheken äußerst sensibel umgegangen wird und dass es sich bei den PTA, die sich an uns gewandt haben, um Einzelfälle handelt. Dennoch gilt: Sicherheit geht vor! Ihre Gesundheit ist Ihr wertvollstes Gut!

Frage aus der Rezeptur?

Sie hatten eine schwer oder gar nicht herstellbare Rezeptur? Die Inhaltsstoffe waren beispielsweise nicht kompatibel? Die Phasen haben sich getrennt oder Ähnliches? Dann schicken Sie uns gerne eine Kopie des Rezepts. Wir greifen interessante Rezepturthemen in unserer Rubrik „Fragen aus der Rezeptur“ auf. Die Anfragen werden von unserer erfahrenen Rezeptur-Expertin Dr. Annina Bergner oder einem anderen kompetenten Ansprechpartner bearbeitet. Hierfür wird Ihre Anfrage per E-Mail weitergeleitet. Ihre persönlichen Daten werden nach der Bearbeitung gelöscht. Bitte beachten Sie, dass wir keine akute Hilfestellung vor der Abgabe leisten können.

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