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2019: Das ändert sich für PTA

Was hat sich zum 1. Januar 2019 für PTA und Apotheken geändert? | Bild: Ralph Peters / Imago images

GKV-Zusatzbeitrag wird paritätisch finanziert

Ab dem 1. Januar 2019 wird der Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung zu gleichen Teilen von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite getragen. Das hatte der Bundestag mit dem GKV-Versichertenentlastungsgesetz beschlossen. Laut Bundesgesundheitsministerium zahlen beispielsweise Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem Einkommen von 3.000 Euro monatlich etwa 15 Euro weniger.

Arbeitslosenversicherung

Der Beitrag für die Arbeitslosenversicherung sinkt zum Jahresbeginn von 3,0 auf 2,5 Prozent. Davon ist aber nur ein Beitragsminus um 0,4 Prozentpunkte gesetzlich festgelegt. Die Streichung der verbleibenden 0,1 Prozentpunkte ist mit einer Verordnung zunächst bis 2022 befristet. Dann soll anhand der Finanzlage neu über den Beitrag entschieden werden.

Pflegeversicherung

Zum 1. Januar 2019 steigen allerdings die Beiträge zur Pflegeversicherung. Der Beitragssatz wird um 0,5 Prozentpunkte angehoben und liegt dann bei 3,05 Prozent des Bruttoeinkommens. Für Kinderlose steigt er somit auf 3,3 Prozent. Damit will die Bundesregierung die Pflegekassen stabilisieren und die Personalnot in der Pflege bekämpfen.

Brückenteilzeit

Die neue „Brückenteilzeit“ gilt sicherlich nur für wenige, große Apotheken. Ab Januar 2019 können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit für eine bestimmte Zeit verkürzen und haben danach ein Rückkehrrecht von Teilzeit in Vollzeit. Diese Regelung gilt allerdings nur für Unternehmen mit mehr als 45 Beschäftigten.

Mini- und Midijobs

Bei den Minijobs wird die Zeitgrenze wieder angehoben. Zur Erklärung: Minijobs sind geringfügige Beschäftigungen, bei denen die Arbeitnehmer regelmäßig nicht mehr als 450 Euro und maximal 5.400 Euro im Jahr erhalten. Aber: Wird der Minijob kurzfristig und innerhalb einer bestimmten Zeitgrenze ausgeübt, ist die Regelung nach Verdienst hinfällig. Diese Zeitgrenze wird ab 2019 wieder angehoben. Innerhalb dieses Zeitraumes ist der Minijob dann beitragsfrei, auch für den Arbeitgeber. Bei den sogenannten „Midijobs“ wird die Gleitzone zwischen einem Mini- und Midijob erweitert. So sollen Midijobber ab 2019 zwischen 450 Euro und 1.300 Euro (bisher 850 Euro) verdienen können und trotzdem nur ermäßigte Beiträge an die Sozialkassen zahlen.

Steuerfreibeträge

Die Bundesregierung will ab 2019 insbesondere Familien entlasten. Denn ab Januar steigen der Kinderfreibetrag und das Kindergeld. Der Freibetrag für Kinder wird um 192 Euro auf dann 7620 Euro angehoben, das Kindergeld steigt für jedes Kind um 10 Euro, für das erste und zweite Kind gibt es dann beispielsweise 204 Euro. Aber auch der Grundfreibetrag steigt um 168 Euro auf 9168 Euro. Mehr Infos dazu auf der Internetseite der Bundesregierung.

Reform der PTA-Ausbildung

Auf seinem Facebook-Kanal hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) mehrfach eine Reform der PTA-Ausbildung angekündigt: „Ich möchte die PTA-Ausbildung gerne zeitnah überarbeiten und auf einen modernen Stand bringen.“ Dazu waren aber bislang keine Details bekannt. Vertreter des Bundesgesundheitsministeriums haben sich schon mit Vertretern des Bundesverbandes der PTA (BVpta), der Apothekengewerkschaft Adexa und der ABDA getroffen, um über eine mögliche Reform zu sprechen. Laut Spahn sollen die Änderungen 2019 kommen, genauere Angaben gibt es aber noch nicht.

Neuer Bundesrahmentarifvertrag?

Im November dieses Jahres ließ die Apothekengewerkschaft Adexa Verhandlungen mit dem ADA über einen neuen Bundesrahmentarifvertrag platzen. Es ging um grundsätzlichere Änderungen am Tarif. Die Adexa hatte beispielsweise einen eigenen Tarif für Filialleiter, eine Berücksichtigung der Fortbildungsaktivitäten der Angestellten sowie eine bessere Notdienstvergütung der Angestellten im Visier, konnte sich damit aber erneut nicht durchsetzen. Es ist zu erwarten, dass diese Verhandlungen im kommenden Jahr fortgesetzt werden und gegebenenfalls Ergebnisse erzielt werden.

Hilfstaxe

Ab 1. Januar gelten neue marktgerechte Preise für die Taxierung von Stoffen und Gefässen nach der Hilfstaxe. Der Deutsche Apothekerverband und der GKV-Spitzenverband haben sich auf neue Anlagen 1 und 2 zur Hilfstaxe geeinigt, die DAV-Mitgliederversammlung stimmte kürzlich auch schon zu. Demnach sollen die vereinbarten Preise der Stoffe und Gefäße für Rezepturarzneimittel an die tatsächliche Marktsituation angepasst werden. Damit endet das jahrelange Warten auf eine Anpassung, die ursprünglich mindestens einmal jährlich stattfinden sollte. 

Verpackungsgesetz

Ab dem 1. Januar 2019 gilt ein neues Verpackungsgesetz. Auch die öffentlichen Apotheken – und zwar nicht nur die mit Versandhandelserlaubnis – müssen hier tätig werden. Sie müssen prüfen, ob ihre Lieferanten von Serviceverpackungen die notwendige Beteiligung an einem Entsorgungssystem übernehmen. Bei anderen Verpackungen, insbesondere Versandverpackungen, sind weitere Schritte nötig. Bei DAZonline gibt es alle für Apotheker relevanten Änderungen im Verpackungsgesetz in der Übersicht.

Neuer Rahmenvertrag

Zwar nicht zum 1. Januar, aber zum 1. Juli 2019 soll der neue Rahmenvertrag in Kraft treten. Der DAV und der GKV-Spitzenverband haben sich nach jahrelangen, grundsätzlichen Verhandlungen auf einige wichtige Änderungen geeinigt, die den Apothekern den Arbeitsalltag erleichtern können. Beispielsweise soll es Änderungen bei der Abgabe von Import-Arzneimitteln geben und eine neue Definition von „Nicht-Lieferbarkeit“, damit in solchen Fällen Retaxationen schwerer möglich sein werden. Noch ist das Papier nicht finalisiert.

Securpharm

Am 9. Februar 2019 wird der Startschuss für Securpharm fallen. Das Fälschungsschutz-System wurde gemeinsam von Apothekern, Großhändlern und Pharmaindustrie entwickelt und soll die Lieferkette sicherer machen. In den Apotheken muss dann jedes verifizierungspflichtige Arzneimittel (das ist grundsätzlich jedes verschreibungspflichtige) in jeder Apotheke eines EU-Mitgliedstaates sowie den EWR-Staaten auf seine Echtheit überprüft werden können, ehe es an den Patienten abgegeben wird. Konkret müssen bei der Abgabe zwei Sicherheitsmerkmale überprüft werden: das individuelle Erkennungsmerkmal in Form eines Data-Matrix-Codes und der Erstöffnungsschutz, der eine Vorrichtung gegen Manipulationen darstellt.

Rx-Switch

Ab dem 1. Januar 2019 ist Doxylamin zur Behandlung von Schlafstörungen bei Kindern verschreibungspflichtig. Betroffen ist das Präparat Sedaplus®. Der Hersteller hat kürzlich die Packungen mit der Kennzeichnung „apothekenpflichtig“ zurückgerufen. Hintergrund der Änderung waren Sicherheitsbedenken. So scheinen insbesondere Säuglinge und Kleinkinder unter einem Jahr manchmal besonders empfindlich auf Anticholinergika zu reagieren.