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Änderung der BtMVV: Höchstmengenregelung bei Betäubungsmitteln entfällt

Rezept mit 3 x Methylpheni TAD 10 mg
Künftig entfällt die Pflichtangabe „A“ auf Betäubungsmittelrezepten (BtM) bei Überschreiten der Höchstmenge. | Bild: DAZ.online

Die Tage des „A“ auf Betäubungsmittelrezepten sind gezählt: Zum 8. April 2023 soll die derzeit in der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) verankerte Höchstmengenregelung fallen – und mit ihr die Pflichtangabe „A“ auf BtM-Rezepten bei Überschreitung dieser Grenzen. 

Bereits Ende Oktober hatte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) den Entwurf für eine entsprechende Änderungsverordnung vorgelegt. Vergangenen Freitag stimmte nun auch der Bundesrat der Verordnung zu.

Bisherige Vorgaben mittlerweile überholt

Grund für diese Änderung ist, dass die bisherige Regelung nicht mehr zeitgemäß erscheint: „Die bisherigen Vorgaben entsprechen nicht mehr dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse und den Erfordernissen der ärztlichen Praxis, weil sie nicht mehr mit den auf dem Arzneimittelmarkt vorhandenen Betäubungsmitteldarreichungsformen kompatibel sind“, so eine Pressemitteilung des Beauftragten der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen. „Sie sind zukünftig verzichtbar, weil sie nicht zu einer zusätzlichen Sicherheit des Betäubungsmittelverkehrs beitragen.“

Überführung in dauerhafte Regelung und telemedizinische Konsultation

Darüber hinaus sollen die erleichterten Regeln zur Versorgung Opioid-Abhängiger, die derzeit in der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung festgehalten sind, verstetigt werden. So werden zum Beispiel 

  • die Verschreibung zur eigenverantwortlichen Einnahme des Substitutionsmittels bis zu sieben Tage in eine dauerhafte Regelung überführt,
  • Möglichkeiten einer telemedizinischen Konsultation bei der Verschreibung geschaffen sowie
  • der Personenkreis, dem das Substitutionsmittel zum unmittelbaren Gebrauch überlassen wird, erweitert.

Zuvor bestand Zweifel an der Verordnung

Im Vorfeld hatte der Gesundheitsausschuss der Länderkammer Zweifel an dem Vorhaben geäußert. In seiner Stellungnahme zur Verordnung plädierte er dafür, die Höchstmengenregelung beizubehalten. „Die Abschaffung von Verschreibungshöchstmenge und -dauer trägt zu einer Bagatellisierung der Verordnung von Betäubungsmitteln bei“, hatten die Gesundheitsexperten der Länder argumentiert. „Die Opioid-Krise in den USA, die bislang so in Deutschland ausgeblieben ist, zeigt deutlich, dass die bagatellisierte Anwendung dieser Arzneimittel große Risiken birgt und die im Umlauf befindlichen Mengen auf das notwendige Maß beschränkt werden müssen.“

Bundesrat: Verordnung von BtM engmaschig überprüfen

Das Plenum folgte den Bedenken des Ausschusses jedoch nicht und stimmte dem Verordnungsentwurf zu. Allerdings regt der Bundesrat an, den Wegfall der Höchstmengenregelung bei der ärztlichen Verordnung von Betäubungsmitteln hinsichtlich der Auswirkungen auf den Betäubungsmittelverkehr engmaschig zu überwachen. 

Daher bittet der Bundesrat die Bundesregierung, zwei Jahre nach Inkrafttreten der neuen Regelung über Änderungen bei den Verordnungszahlen und Abgabemengen zu berichten und diese zu bewerten.

Die Verordnung muss nun noch im Bundesanzeiger veröffentlicht werden und tritt dann am 8. April 2023 in Kraft.