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PTAheute-Pinnwand KW 10/2024: Mehr Softdrinks, mehr Gewicht, weniger Grippe

PTAheute-Pinnwand KW 10/2024
Bilder: BillionPhotos.com, Lomb, nito, Jamrooferpix / AdobeStock, ABDA; Montage: PTAheute

Täglich erreichen uns zahlreiche Meldungen rund um Pharmazie, Gesundheit und Apothekenmarkt. Hier finden Sie eine Übersicht über die News und Pressemeldungen der aktuellen Woche.

RKI: Grippeerkrankungen nehmen weiter ab

Die Zahl der Grippeerkrankungen in Deutschland geht weiter zurück. Auch bei RSV-bedingten Atemwegserkrankungen deutet sich ein Rückgang an, wie aus einem Bericht des Robert Koch-Instituts (RKI) hervorgeht. „Sowohl die Grippewelle als auch die RSV-Welle halten jedoch laut RKI-Definition an.“ 

Insgesamt erkrankten vergangene Woche etwas mehr Menschen an einer akuten Atemwegserkrankung als in der Woche zuvor. Die Werte bei Kindern und jungen Erwachsenen sind laut RKI gestiegen, die bei über 35-Jährigen gesunken. Dem Bericht zufolge sind derzeit Erkältungsviren und neben SARS-CoV-2 auch andere saisonale Coronaviren im Umlauf. Die Fachleute gehen für vergangene Woche von 5,6 Millionen akuten Atemwegserkrankungen in der Bevölkerung aus, unabhängig von einem Arztbesuch. In der Vorwoche wurden 5,3 Millionen gemeldet. Quelle: dpa / mia 

Meningokokken-Impfung: STIKO-Empfehlung in Richtlinie übernommen

Die Ständige Impfkommission (STIKO) rät seit Kurzem: Alle Säuglinge sollen fortan mit drei Impfungen standardmäßig vor Meningokokken B geschützt werden. Bislang hatte die STIKO lediglich die Meningokokken-C-Impfung standardmäßig für Säuglinge empfohlen.

Nun ist der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) der Empfehlung der STIKO gefolgt und hat die Schutzimpfungs-Richtlinie entsprechend ergänzt. Der Beschluss tritt voraussichtlich im Mai 2024 in Kraft. Damit wird dann auch die zusätzliche Impfung gegen Meningokokken B eine Kassenleistung. 

Was PTA über die Meningokokken-B-Impfung wissen sollten, können Sie sich in unserem Podcast-Interview anhören.

Schulkinder haben zunehmend psychosomatische Beschwerden   

Bei Schulkindern in Deutschland haben laut einer aktuellen Studie Beschwerden wie Kopf-, Bauch- und Rückenschmerzen, Einschlafprobleme und Niedergeschlagenheit über die Jahre stark zugenommen. 

„Etwa die Hälfte der Mädchen und ein Drittel der Jungen berichten multiple psychosomatische Gesundheitsbeschwerden, mit einem deutlichen Anstieg im zeitlichen Verlauf“, berichtet ein Forschungsteam im Fachblatt „Journal of Health Monitoring“. 

Dafür wurden seit dem Schuljahr 2009/10 alle vier Jahre Elf- bis 15-Jährige befragt. Insgesamt füllten rund 22.000 Kinder und Jugendliche Fragebögen aus, davon rund 6.500 bei der jüngsten Erhebung 2022.  

Einen deutlichen Sprung gebe es aber zwischen 2017/18 und 2022, berichtet das Forscher-Team, und führt dies auf die Corona-Pandemie zurück. Mit Blick auf weitere Untersuchungen wird zudem festgehalten, dass sich viele Jugendliche in Deutschland auch durch die Klima- und Energiekrisen sowie den Ukraine-Krieg belastet fühlten.  

Fragten die Forschenden die Kinder und Jugendlichen 2022 aber direkt nach ihrer Gesundheit, so ergaben sich beim Großteil gute Werte und eine hohe Lebenszufriedenheit. Allerdings gibt es auch hier Einschnitte: Der Anteil derjenigen mit eher schlechter subjektiver Gesundheit und einer niedrigen Lebenszufriedenheit sei im Vergleich zur Grippewelle 2017/18 deutlich angestiegen. Quelle: dpa / mia 

Chargenrückruf Sitagliptin/Metformin

Die Firma Heumann Pharma GmbH & Co. Generica KG ruft vorsorglich Chargen der Produkte Sitagliptin/Metformin Heumann 50 mg/850 mg Filmtabletten, 196 Stück, und Sitagliptin/Metformin Heumann 50 mg/1000 mg Filmtabletten, 196 Stück, zurück. Der Grund dafür sind Werte, die oberhalb des aktuell gültigen Grenzwerts für die Verunreinigung NTTP (Nitroso-STG-19 bzw. 7-nitroso-3-(trifluoromethyl)-6,8-dihydro-5H-[1,2,4]triazolo[4,3-a]pyrazine) liegen. 

Folgende Chargen sind betroffen:  

Sitagliptin/Metformin Heumann 50 mg/850 mg Filmtabletten, 196 Stück, Ch.-B.: SIM22005, SIM22007A, PZN 17954330  

Sitagliptin/Metformin Heumann 50 mg/1.000 mg Filmtabletten, 196 Stück, Ch.-B.: SIM22008A, SIM22009A, SIM22014A, SIM22017A, SIM22018A, SIM22026, PZN 17844110  

Apotheken sollen ihre Lagerbestände überprüfen und betroffene Packungen mittels APG-Formular über den pharmazeutischen Großhandel zurückschicken. Quelle: AMK / vs 

Zahl der Menschen mit starkem Übergewicht rasant gestiegen

Die Zahl der Menschen mit starkem Übergewicht ist rasant gestiegen. Weltweit waren nach einer Studie 2022 mehr als eine Milliarde Menschen betroffen. Der Anteil der stark Übergewichtigen an der Bevölkerung habe sich seit 1990 mehr als verdoppelt, unter Heranwachsenden zwischen 5 und 19 Jahren sogar vervierfacht, berichtete die Fachzeitschrift „The Lancet“. 

In einigen wohlhabenden Ländern und bestimmten Bevölkerungs- und Altersgruppen erreiche die Zahl inzwischen ein Plateau oder sinke leicht, sagte Majid Ezzati vom Imperial College in London, etwa bei Frauen in Spanien und Frankreich. Die genauen Gründe dafür herauszufinden, war nicht Teil der Analyse.  

In Deutschland lag der Anteil bei Frauen mit Adipositas nach dieser Studie 2022 bei 19 Prozent, was Platz 137 in der Länderliste entsprach. Nummer 1 auf der Liste und damit am schlimmsten betroffen ist Tonga mit 81 Prozent. 

Bei Männern lag der Anteil in Deutschland bei 23 Prozent (Platz 80). Hier ist der Inselstaat Amerikanisch-Samoa mit 70 Prozent adipöser Männer auf Listenplatz 1. Unter den Mädchen und Frauen bis 19 Jahre lag der Anteil in Deutschland bei sieben Prozent (119. Platz), bei Jungen und jungen Männern bei 10 Prozent (111. Platz). Quelle: dpa / mia 

Deutsche trinken mehr Softdrinks als Wasser

Die Bundesbürger haben im vergangenen Jahr so viele Erfrischungsgetränke getrunken wie seit zehn Jahren nicht mehr. Der Pro-Kopf-Verbrauch stieg nach einer Hochrechnung um 2,8 Prozent auf 124,9 Liter, wie die Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke (wafg) mitteilte. Wässer und Fruchtsäfte/-nektare werden bei dieser Statistik nicht zu den Erfrischungsgetränken gezählt.  

In der Vergangenheit lagen die Pro-Kopf-Verbräuche von Mineral- und Heilwässern deutlich über denen von Erfrischungsgetränken. 2023 war es den Angaben der wafg zufolge andersherum. Die Kategorien Mineral- und Heilwässer sowie Quell- und Tafelwässer kamen zusammen auf 123,9 Liter pro Kopf.  

Bei den Limonaden (ohne Cola-Getränke) habe sich der Verbrauch um 16 Prozent auf 30,2 Liter erhöht, bei den Schorlen um knapp 22 Prozent auf 7,1 Liter, so der Verband. Der Verbrauch von Energiegetränken und „Light“-Varianten habe hingegen abgenommen. 

Die Verbraucherorganisation Foodwatch kritisierte den Zuckergehalt von Softdrinks. „Zuckrige Getränke sind laut Weltgesundheitsorganisation wesentliche Treiber für Adipositas und damit verbundene Krankheiten wie Typ-2-Diabetes und Herz-Kreislauf-Erkrankungen“, sagt Foodwatch-Sprecher Dario Sarmadi. Trotz freiwilliger Selbstverpflichtungen der Industrie sei der Zuckergehalt in Erfrischungsgetränken unverändert hoch. Quelle: dpa / mia 

Vermutlich defekter Dosiszähler bei Spiriva® und Spiolto® Respimat®

Die Firmen axicorp Pharma GmbH und CC Pharma GmbH informieren derzeit in Abstimmung mit ihrer jeweiligen Überwachungsbehörde über einen potenziell defekten Dosiszähler bei verschiedenen Chargen von  

Spiriva® Respimat® (Tiotropiumbromid), 2,5 Mikrogramm Lösung zur Inhalation, 1x4,0 ml und 3x4,0 ml, (Chargen: E63130, E61076, E37319A, PZN: 16023405 und 16023411) bzw.  

Spiolto® Respimat® (Tiotropiumbromid und Olodaterol), 2,5 Mikrogramm/2,5 Mikrogramm pro Hub Lösung zur Inhalation, 3x4,0 ml (Charge: E56624, PZN: 16610634).  

Außerdem besteht das Risiko, dass nach der Verabreichung von etwa zehn Hüben der Dosiszähler bei einer Restanzeige von etwa 50 Hüben stecken bleiben kann. 

Ebenso wird nach 60 verabreichten Dosen der Respimat® nicht gesperrt. Trotz des Fehlers werde eine korrekte Menge an Arzneimittel in der gewohnten Art und Weise vom Inhalator abgegeben.  

Da nur eine sehr geringe Anzahl von Packungen potenziell vom beschriebenen Defekt betroffen ist, erfolgt kein Rückruf. In der Apotheke sollten Kunden entsprechend informiert werden. Betroffene Packungen können direkt beim Hersteller gemeldet werden. Quelle: AMK / vs 

Rezeptzahlen und Ausgaben zu Jahresbeginn deutlich gestiegen

Nachdem die Arzneimittelausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung im Jahr 2023 nur um moderate 3,3 Prozent gestiegen waren, ist im Januar 2024 wieder ein deutlicher Anstieg zu verzeichnen: Das Plus gegenüber dem Vorjahresvergleichsmonat betrug 13,1 Prozent.

Laut dem Deutschen Apothekerverband (DAV) ist das deutliche Plus zu Jahresbeginn auf verschiedene Faktoren zurückzuführen. Zum einen macht sich bemerkbar, dass der 2023 temporär auf 12 Prozent erhöhte Herstellerabschlag für patentgeschützte Arzneimittel zum 1. Januar wieder auf 7 Prozent zurückgeführt wurde. Dadurch falle die Ausgabenentwicklung rund 2,7 Prozentpunkte höher aus, so der DAV. Der zum 1. Februar 2023 auf 2,00 Euro erhöhte Apothekenabschlag gilt hingegen weiterhin – im Januar 2023 betrug er noch 1,77 Euro. 

Überdies gab es im Januar gewisse Nachholeffekte: Im Dezember waren die Arztpraxen häufiger geschlossen. Somit sei ein Teil nicht akuter Arztbesuche und damit verbundene Arzneimittelverordnungen mutmaßlich in den Folgemonat verschoben worden, so der DAV. Die Zahl der in Apotheken abgegebenen Packungen erhöhte sich im Januar 2024 jedenfalls um 8,2 Prozent gegenüber dem Vorjahresvergleichsmonat.

Durch die zunehmende Bedeutung des E-Rezepts stieg überdies die Anzahl eingelöster Rezepte. Die Zahl der Rezepte wuchs im Januar in der Folge um 35,1 Prozent. Quelle: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2024/03/05/rezeptzahlen-und-ausgaben-steigen-zu-jahresbeginn-deutlich 

Biosimilar mit Ustekinumab zur Zulassung empfohlen

Für die Autoimmunerkrankungen Psoriasis, Colitis ulcerosa und Morbus Crohn hat der Ausschuss für Humanarzneimittel ein Biosimilar zur Zulassung empfohlen. Der Wirkstoff Ustekinumab in dem Arzneimittel Pyzchiva stoppt die deregulierte Entzündungskaskade.

Die Indikationen im Detail:

  • Bei Plaque Psoriasis ist Pyzchiva eine Option bei moderaten bis schweren Verläufen bei Erwachsenen, bei denen eine Kontraindikation vorliegt oder die intolerant gegenüber anderen systemischen Therapien sind, zum Beispiel Ciclosporin, Methotrexat, Psoralen oder UV-A-Strahlung.
  • Pyzchiva soll bei mittelschweren bis schweren Verläufen von Plaque-Psoriasis ab einem Alter von sechs Jahren eingesetzt werden.
  • Das Arzneimittel, allein oder in Kombination mit Methotrexat, ist für die Therapie der aktiven Psoriasis-Arthritis bei erwachsenen Patienten angezeigt, wenn eine vorangegangene nichtbiologische krankheitsmodifizierende Antirheumatika-Therapie unzureichend war.
  • Pyzchiva soll für die Therapie von Erwachsenen mit mäßig bis schwer aktivem Morbus Crohn eingesetzt werden, die auf eine konventionelle Therapie oder einen TNFα-Antagonisten nur unzureichend oder gar nicht ansprechen, diesen nicht vertragen oder bei denen Kontraindikationen für diese Therapien vorliegen.
  • Außerdem ist das Arzneimittel indiziert für die Behandlung Erwachsener mit mäßig bis schwer aktiver Colitis ulcerosa, die auf eine konventionelle Therapie oder ein Biologikum nur unzureichend oder nicht ansprechen, diese nicht vertragen oder bei denen diese Therapien kontraindiziert sind.

Quelle: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2024/03/05/biosimilar-mit-ustekinumab-zur-zulassung-empfohlen 

Umfrage: Breite Zustimmung für Online-Register zu Organspenden

Das künftige Internet-Register zu Organspenden in Deutschland trifft generell auf breite Zustimmung. In einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov befürworteten 71 Prozent das Portal, auf dem man Entscheidungen zur Spendenbereitschaft nach dem Tod eintragen kann. 

Völlig oder eher ablehnend äußerten sich dagegen 16 Prozent. Eine getroffene Entscheidung auf jeden Fall in das neue Register eintragen wollen demnach 25 Prozent, zumindest eher ja dazu sagten 31 Prozent. Eher nein sagten 13 Prozent, auf keinen Fall wollen es 10 Prozent. Der Rest machte keine Angaben.  

Das Register soll schrittweise in Betrieb gehen. Zuerst soll es laut Bundesgesundheitsministerium vom 18. März an möglich sein, eine Erklärung zur eigenen Spendebereitschaft mit einem Ausweis mit Online-Funktion (eID) zu hinterlegen. Im zweiten Schritt zum 1. Juli sollen Kliniken, die Organe entnehmen, Erklärungen suchen und abrufen können. Zudem soll es dann bis spätestens 30. September möglich werden, dass Versicherte Erklärungen direkt mit Krankenkassen-Apps abgeben.

Eingerichtet werden soll das Portal www.organspende-register.de beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte. Die Daten sollen auf einem Server in Deutschland gespeichert werden. Ein Eintrag ins Register ist freiwillig, kostenlos und kann jederzeit geändert werden, wie das Ministerium erläuterte. Während Organspendeausweise verloren gehen oder nicht auffindbar sein können, sei das Online-Register jederzeit verfügbar. Quelle: dpa / mia