Arbeitsrechtliche Fragen
PTA – Der Beruf
2 min merken gemerkt Artikel drucken

Arbeitsvertrag lösen: Kündigung in der Probezeit – welche Regeln gelten?

Ganz besonders wichtig ist die Einhaltung der Kündigungsfristen, wenn gleichzeitig noch eine Vertragsstrafe für den Fall der Nichteinhaltung vereinbart worden ist. | Bild: Stockfotos-MG / Adobe Stock

Wann gilt der Tarifvertrag?

Zunächst einmal sollte man sich den Arbeitsvertrag ganz genau ansehen, ob nicht doch an einer anderen Stelle noch etwas zu den Kündigungsfristen steht. Wenn dies nicht ausdrücklich der Fall ist, dann findet sich vielleicht ein Hinweis darauf, dass ergänzend der Bundesrahmentarifvertrag bzw. der Rahmentarifvertrag Nordrhein gelten sollen. Dann fänden die tariflichen Regelungen Anwendung: In § 19 BRTV / RTV Nordrhein finden sich Regelungen zu Probezeit und den Kündigungsfristen. Bei einer dreimonatigen Probezeit beträgt die Kündigungsfrist eine Woche. Wenn die Probezeit bis zu sechs Monate beträgt, gilt eine Kündigungsfrist von zwei Wochen. Hier müsste die Mitarbeiterin also schauen, welche Dauer für die Probezeit vereinbart worden ist. Die tariflichen Regelungen gelten übrigens auch dann, wenn beide Seiten tarifgebunden sind, also die Mitarbeiterin ADEXA-Mitglied ist und der Arbeitgeber Mitglied im ADA bzw. – im Kammerbezirk Nordrhein – Mitglied in der TGL Nordrhein.

Gesetzliche Regelungen zur Kündigung in der Probezeit

Sind die tariflichen Regelungen nicht anwendbar, würden die gesetzlichen Regelungen greifen. Hier gilt § 622 Abs. 3 BGB, wonach bei einer Probezeit, die höchstens sechs Monate betragen darf, eine Kündigungsfrist von zwei Wochen gilt. Eine Beschränkung auf eine Kündigung zum Monatsende ist hier (ebenso wie bei der tariflichen Regelung) nicht vorgegeben. Man kann also zu jedem Datum mit zweiwöchiger Frist kündigen. Ganz genau kann eine Auskunft erst erteilt werden, wenn man den Arbeitsvertrag einsehen kann. Ganz besonders wichtig ist die Einhaltung der Kündigungsfristen, wenn gleichzeitig noch eine Vertragsstrafe für den Fall der Nichteinhaltung vereinbart worden ist. In diesem Fall kann es sinnvoll sein, anwaltlichen Rat einzuholen.

Zurück