Wird diese Nachricht nicht richtig angezeigt, klicken Sie bitte hier.
Dienstag, 18. Mai 2021

Liebe Leserin, lieber Leser,

egal ob Rezeptbelieferung, Hilfsmittelversorgung oder Maskenabgabe, immer wieder fragt man sich im Apothekenalltag doch, ob es von Seiten des Gesetzgebers her nicht etwas einfacher und unkomplizierter gegangen wäre. Denn viele Regeln scheinen in der Praxis verwirrend und sind zum Teil sogar widersprüchlich. Umso schöner ist es dann, wenn die zuständigen Behörden diese Missstände wahrnehmen und noch viel schöner, wenn sie dann sogar zur Tat schreiten. Und heute gibt es in diesem Kontext gleich doppelten Grund zur Freude: Denn die Gültigkeitsdauer von „rosa“ Rezepten soll künftig unmissverständlicher formuliert werden. Dazu plant der G-BA eine Änderung der Arzneimittelrichtlinie. Gleichzeitig will die große Koalition die FFP2-Maskenpflicht für Kinder abschaffen. Man scheint erkannt zu haben, dass derzeit gar keine entsprechenden Masken zur Erfüllung dieser Pflicht erhältlich sind, handelt es sich dabei doch um persönliche Schutzausrüstung zum Arbeitsschutz.

Mit diesen guten Nachrichten verabschieden wir uns für heute und wünschen einen angenehmen Feierabend.

„Rosa“ Rezept bekommt neue Gültigkeit

Die Belieferung von Rezepten ist komplex. Denn neben Vorgaben durch die Krankenkassen sind auch viele rechtliche Aspekte zu beachten. In diesem Zusammenhang dürfte es jedoch bald eine kleine ...
Junge im Zug mit Mundschutz

Keine FFP2-Maskenpflicht für Kinder

Unter 16-Jährige sollen zukünftig nicht mehr zum Tragen einer FFP2-Maske verpflichtet werden. Stattdessen genüge eine medizinische Maske in Bussen und Bahnen, wenn das Tragen einer Schutzmaske gemäß ...

Gesundheitliche Risiken von Titandioxid neu bewertet

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat Titandioxid als Lebensmittelzusatzstoff neu eingeordnet. 12.000 Publikationen seien hierzu berücksichtigt worden. Wie gefährlich ist orales ...
Aufgeschlagenes Impfbuch neben umgekipptem Vial Corona-Impfstoff

Bestehender Impfschutz auch vor Corona-Mutanten?

Erst vor wenigen Tagen meldete Großbritannien, dass die indische Variante des Coronavirus sich im Land verstärkt ausbreitet. Auch andere Mutationen verbreiten sich rund um den Globus. Die derzeit ...
Rosanes Rezept in einer Hand

Biological: Nullretax wegen generischer Verordnung?

Eine Apotheke gibt im Rahmen einer Erstverordnung und auf Grund der fehlenden Angabe eines Fertigarzneimittels das günstigste Biological ab und erhält daraufhin eine Nullretax. Gemeinsam mit dem DAP ...
Fantaschale und Pistill neben zwei Spenderdosen

Verarbeitungshinweise zu Erythromycin

Verordnungen mit Erythromycin sind in Apotheken häufig als problematische Rezepturen bekannt. In Einzelfällen können z. B. ungünstige pH-Verhältnisse zu einer Inaktivierung des Wirkstoffs innerhalb ...
Schild mit Coronaimpfung hier im Hintergrund medizinisch gekleidete Person

Meldungen vom 17. bis 21.05.2021

In dieser Woche fiel die Impfpriorisierung in den Hausarztpraxen und der Andrang ist groß. So groß, dass einzelne Praxen bereits ausgestiegen sind. Diskutiert wird außerdem, dass spätestens nächstes ...
ab 14.06.2021 – Online
DAV-Rezeptursommer 2021 Pfeil

Sie möchten in unserem Newsletter werben?
Senden Sie bitte eine E-Mail an digital@deutscher-apotheker-verlag.de

PTAheute Logo

PTAheute

Deutscher Apotheker Verlag

Postfach 10 10 61

D - 70009 Stuttgart

 

Telefon: +49 711 2582-0

E-Mail

Website

FacebookInstagram

Deutscher Apotheker Verlag Dr. Roland Schmiedel GmbH & Co., Stuttgart - Registergericht HRA 1391

Persönlich haftende Gesellschafterin: Verwaltungsges. mbH der Firma Deutscher Apotheker Verlag
Dr. Roland Schmiedel in Stuttgart, Registergericht Stuttgart HRB 3634

Geschäftsführer: Dr. Christian Rotta, Dr. Benjamin Wessinger und André Caro

Wenn Sie unseren Newsletter nicht mehr erhalten möchten, können Sie ihn hier abbestellen.