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Donnerstag, 9. September 2021

Liebe Leserin, lieber Leser

seit das Digitale-Versorgung-Gesetz 2019 in Kraft getreten ist, können Ärzte digitale Gesundheitsanwendungen – kurz DiGA – verordnen, die von der GKV erstattet werden. Die digitalen Anwendungen sollen die Nutzer z. B. via Fragebögen, virtueller Dialoge oder Videoclips bei der Diagnose, Adhärenz und Therapie von Krankheiten unterstützen. Zurzeit können 20 Gesundheitsapps zu Lasten der GKV verordnet werden, bislang konnte allerdings nur für fünf dieser Anwendungen der vollständige Nutzennachweis erbracht werden. In Teil 1 unserer Miniserie haben wir uns deshalb einmal angeschaut, für wen diese fünf Apps geeignet sind. Dies und weitere spannende Themen lesen Sie im heutigen Newsletter.

Wir wünschen Ihnen einen erholsamen Feierabend.

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