nun ist es also soweit: Der Fahrplan für die Einführung des E-Rezeptes steht. Ab dem 1. September müssen alle Apotheken in Deutschland in der Lage sein, digitale Verordnungen zu beliefern und abzurechnen. Ärztinnen und Ärzte bekommen noch eine gewisse Anlaufzeit. Lediglich in Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe geht es im Herbst auch in den Praxen verpflichtend los. Wann die anderen Bundesländer starten und welche Voraussetzungen bis dahin noch zu erfüllen sind, lesen Sie im heutigen Newsletter. Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen und einen erholsamen Feierabend!
Sie möchten in unserem Newsletter werben?
Senden Sie bitte eine E-Mail an digital@deutscher-apotheker-verlag.de
PTAheute
Deutscher Apotheker Verlag
Postfach 10 10 61
D - 70009 Stuttgart
Deutscher Apotheker Verlag Dr. Roland Schmiedel GmbH & Co., Stuttgart - Registergericht HRA 1391
Persönlich haftende Gesellschafterin: Verwaltungsges. mbH der Firma Deutscher Apotheker Verlag
Dr. Roland Schmiedel in Stuttgart, Registergericht Stuttgart HRB 3634
Geschäftsführer: Dr. Benjamin Wessinger und André Caro