der Fachkräftemangel zieht sich durch viele Berufssparten und auch Apotheken sind weiterhin davon betroffen. Wenn dann noch Apothekenmitarbeiter aufgrund von COVID-19 oder anderen Erkrankungen ausfallen, kann das für den Apothekenbetrieb rasch kritisch werden. Doch was, wenn die Apothekenleitung davon betroffen ist und es keine approbierte Vertretung gibt? Müssen die angestellten Apothekenmitarbeiter dann Urlaub nehmen oder Überstunden abbauen? Antworten darauf liefert Adexa-Rechtsanwältin Minou Hansen im heutigen Newsletter.
Wir wünschen einen erholsamen Feierabend und ein schönes Wochenende.
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