ob weißer Kittel, Poloshirt oder anderes – Berufskleidung wird in den meisten Apotheken getragen. Neben dem einheitlichen Erscheinungsbild der Mitarbeiter gilt die Berufskleidung auch als Erkennungsmerkmal für Apothekenkunden. Doch was, wenn einem die ausgewählte Kleidung nicht gefällt oder man sich darin überhaupt nicht wohlfühlt? Muss diese dann trotzdem getragen werden? Und müssen PTA eigentlich selbst für die Kosten der Berufskleidung aufkommen? Diese und weitere Fragen klärt Rechtsanwältin Minou Hansen im heutigen Newsletter.
Wir wünschen viel Freude beim Lesen. Haben Sie einen schönen Feierabend und ein erholsames Wochenende.
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