viele von Ihnen dürfen in der Apotheke, in der Sie arbeiten, OTC-Produkte, Kosmetik und Nahrungsergänzungsmittel zu einem vergünstigten Preis einkaufen. Was viele nicht wissen, diese Einkäufe sind nicht unbegrenzt steuer- und abgabenfrei möglich. Für solche sogenannten „Belegschaftsrabatte“ gibt es nämlich einen jährlichen Freibetrag, der nicht überschritten werden darf. Ab welchem Einkaufswert ein steuer- und sozialabgabenpflichtiger geldwerter Vorteil vorliegt und wann eine Barlohnumwandlung sinnvoll ist, erfahren Sie unter anderem im heutigen Newsletter.
Außerdem möchten wir Sie herzlich zu unserem morgigen Live-Webinar zum Thema „Wie funktioniert Social Media für die Apotheke?“ einladen. Informationen zur Anmeldung erhalten Sie ebenfalls in diesem Newsletter.
Wir wünschen Ihnen einen erholsamen Feierabend!
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