Fortbildung, Betriebsausflug oder Weihnachtsfeier – Teamevents sind hilfreich, um den Zusammenhalt im Team zu stärken und Kollegen von einer anderen Seite kennenzulernen. Es kann jedoch vorkommen, dass solche Events außerhalb der üblichen Arbeitszeit stattfinden, z. B. abends oder am Wochenende. Da stellt sich die Frage: Gilt diese Zeit dann als Arbeitszeit und können dafür Überstunden aufgeschrieben werden? Antworten darauf gibt Ihnen Rechtsanwältin Minou Hansen im heutigen Newsletter.
Wir wünschen Ihnen viel Freude beim Lesen und ein schönes Wochenende!
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