die Herstellung von Arzneimitteln in der Apotheke gilt für viele Apotheken als Verlustgeschäft. Ein Grund dafür war bislang sicherlich, dass die tatsächlichen Einkaufspreise für Ausgangsstoffe meist deutlich höher lagen als die in der Hilfstaxe gelisteten Preise. Seit Beginn des Jahres ist diese Hilfstaxe nicht mehr gültig. Die Preisbildung für Rezepturarzneimittel erfolgt nun nach der Arzneimittelpreisverordnung. Was das bedeutet und worauf bei der Berechnung zu achten ist, erfahren Sie unter anderem in unserem heutigen Newsletter.
Wir wünschen Ihnen einen erholsamen Feierabend!
Sie möchten in unserem Newsletter werben?
Senden Sie bitte eine E-Mail an digital@deutscher-apotheker-verlag.de
PTAheute
Deutscher Apotheker Verlag
Postfach 10 10 61
D - 70009 Stuttgart
Deutscher Apotheker Verlag Dr. Roland Schmiedel GmbH & Co., Stuttgart - Registergericht HRA 1391
Persönlich haftende Gesellschafterin: Verwaltungsges. mbH der Firma Deutscher Apotheker Verlag
Dr. Roland Schmiedel in Stuttgart, Registergericht Stuttgart HRB 3634
Geschäftsführer: Dr. Benjamin Wessinger und André Caro