seit dem 1. April dieses Jahres zählt Dronabinol nicht mehr zu den Betäubungsmitteln, bleibt aber weiterhin verschreibungspflichtig aufgrund des neuen Medizinal-Cannabisgesetzes. Was bei der Herstellung von Dronabinol-haltigen Arzneimitteln in der Apotheke zu beachten ist, hat Ihnen unsere Rezeptur-Expertin Dr. Annina Bergner zusammengefasst.
Damit wünschen wir Ihnen einen angenehmen Feierabend und kommen Sie gut ins Wochenende!
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