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Freitag, 13. Dezember 2024

Liebe Leserin, lieber Leser,

im Neuen Rezeptur-Formularium steht ein weiteres Kapselfüllmittel zur Verfügung: Lactose-Siliciumdioxid-Füllmittel (NRF S.59.). Wie der neue Kapselfüllstoff hergestellt wird, wann er zum Einsatz kommt und worauf Sie bei der Kennzeichnung achten sollten, das erfahren Sie im heutigen Newsletter.

 

Außerdem informieren wir Sie darüber, worauf im neuen Jahr bei Kassenbelegen für Arzneimittel zu achten ist und was es mit dem Anti-Müller-Hormon auf sich hat.

 

Wir wünschen Ihnen viel Freude beim Lesen und ein schönes drittes Adventswochenende!  

Ornament
Viola Schlitter
Viola Schlitter
PTA und Redakteurin PTAheute.de
Kapselfüllbrett, daneben steht eine Schale mit weißem Pulver

Neuer Kapselfüllstoff mit Lactose

Mit einer Mischung aus Lactose und Hochdispersem Siliciumdioxid ist im NRF eine weitere Stammzubereitung für ein Kapselfüllmittel zu finden: Lactose-Siliciumdioxid-Füllmittel (NRF S.59.).
Kassenbeleg mit großem A kommt aus der Kasse in einer Apotheke raus

Ab 2025: Patientenname auf Kassenbeleg für Arzneimittel

Arzneimittelkosten können von der Steuer abgesetzt werden. Als Nachweis dafür muss ab dem kommenden Jahr der Name des Patienten auf dem Kassenbeleg aufgedruckt sein. 
Teströhrchen mit Blut zur Bestimmung des Anti-Müller-Hormons

Anti-Müller-Hormon: Wie fruchtbar bin ich?

Um die Fruchtbarkeit einer Frau zu bestimmen, kann das Anti-Müller-Hormon herangezogen werden. Insbesondere im Bereich der Kinderwunschbehandlung spielt das Hormon eine wichtige Rolle.
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