hin und wieder kommt es vor, dass in der Apotheke nach Gefahrstoffen verlangt wird – etwa Wasserstoffperoxid zum Bleichen von Geweihen oder Salzsäure zur Reinigung der Toilette. Schnell stellt sich dann die Frage, ob diese Gefahrstoffe überhaupt an den Kunden abgegeben werden dürfen. Wann eine Abgabe erfolgen darf, worauf es dabei zu achten gilt und wie es um Explosivstoffe steht, dass hat unsere Rezepturexpertin und Apothekerin Dr. Annina Bergner für Sie im heutigen Newsletter zusammengefasst.
Wir wünschen Ihnen viel Freude beim Lesen und einen entspannten Feierabend!
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