bereits seit 2019 besteht eine Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit – das gilt ebenso für Apotheken. Damit sollen insbesondere Pausen und Ruhezeiten sichergestellt werden. In Apotheken kommt es allerdings häufig zu Nachfragen und Diskussionen, wenn es um die Arbeitszeiterfassung an Feiertagen, Krankheitstagen und Co. geht. Im heutigen Newsletter können Sie sich darüber informieren, welche Rechte und Pflichten Sie als Apothekenangestellte haben.
Außerdem erfahren Sie, ab wann Frauen nach einer Geburt wieder Sport treiben können und wie die Wechseljahre mit einer Diabetes-Erkrankung zusammenhängen.
Wir wünschen Ihnen einen sonnigen Feierabend.
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