bei der Herstellung von Arzneimitteln in der Apotheke müssen die zu verwendenden Substanzen zuvor auf Plausibilität geprüft werden. Dazu gehört auch die Prüfung, ob das Arzneimittel bedenkliche Inhaltsstoffe enthält. Die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker erstellt dazu regelmäßig eine Liste mit bedenklichen Ausgangsstoffen und Rezepturarzneimitteln. Jüngst wurde diese Liste aktualisiert. Was sich geändert hat und welche Stoffe als bedenklich eingestuft werden, lesen Sie im heutigen Newsletter.
Und apropos Arzneimittel: Im heutigen Newsletter erhalten Sie auch wichtige Hinweise, wie Arzneimittel bei sommerlichen Temperaturen korrekt gelagert werden.
Damit wünschen wir Ihnen einen erholsamen Feierabend und ein schönes Wochenende.
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