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Packungsgrößenverordnung: Neue Messzahlen zum 1. März 2018

Am 1. März 2018 treten neue Messzahlen der PackungsgrößenVO in Kraft. | Bild: Gerhard Seybert / Adobe Stock

Betroffen sind die Wirkstoffe Benralizumab (Fasenra® 30 mg Injektionslösung in einer Fertigspritze, AstraZeneca), Dupilumab (Dupixent® 300 mg Injektionslösung in einer Fertigspritze, Sanofi-Aventis), Ocrelizumab (Ocrevus® 300 mg Konzentrat zur Herstellung einer Infusionslösung, Roche Pharma), Belimumab (z. B. Benlysta® 200 mg Injektionslösung in einem Fertigpen, GlaxoSmithKline), Naloxon intranasal (Nyxoid® Nasenspray, Mundipharma, noch nicht im Handel) und Natriumpentosanpolysulfat (Elmiron® 100 mg Hartkapseln, Dr. R. Pfleger).

Das sind die neuen Messzahlen gemäß Packungsgrößenverordnung:

Die Arzneimittel Elmiron®, Fasenra® und Dupixent®, die momentan noch ohne N-Kennzeichen gelistet sind, werden somit ab 1. März ein Normkennzeichen tragen. Zu den aktuellen Messzahlen gemäss PackungsV (Arbeitshilfe)

Packungsgröße nach Reichdauer

Die Packungsgrößen von Arzneimitteln werden vom Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) bestimmt. Für die Ermittlung der Packungsgrößen ist die Reichdauer entscheidend:

N1: 10 Tage (+/- 20 Prozent)

N2: 30 Tage (+/- 10 Prozent)

N3: 100 Tage (- 5 Prozent)

Bei der Rezeptbelieferung in Apotheken sind die festgelegten Normgrößen entscheidend, um festzustellen, ob es sich um eine erstattungsfähige Packungsgröße handelt [Packungsinhalt < (Nmax = größter definierter Normbereich)]. Darüber hinaus sind die Normgrößen wichtig, um die Abgabefähigkeit mehrerer Packungen im Rahmen von Stückelungen zu beurteilen.

Beispiel: Bei einer beispielhaften Verordnung von „Benlysta 200 mg Injektionslösung im Fertigpen 2 x 4 St. (subkutane Anwendung)“ wäre die Abgabe der zwei 4er-Packungen zulasten der GKV somit erlaubt, da der größte festgelegte Normbereich (N3 = 11–12 St.) nicht überschritten wird (vgl. § 6 Abs. 2 Rahmenvertrag).

PZN-Checkplus unterstützt bei Stückelungen und Mehrfachverordnungen

Unterstützung bei der Prüfung von Stückelungen und Mehrfach­verordnungen bietet der PZN-Checkplus des DeutschenApothekenPortal: Einfach die Anzahl der Packungen und PZN eingeben und schon prüft das System anhand der festgelegten Normbereiche, ob die Abgabe bzw. Stückelung gemäß Rahmen­vertrag möglich ist und was zu beachten ist. Zur Nutzung des PZN-Checkplus ist eine kostenfreie Registrierung bei Mein DAP erforderlich. Quelle: DAP 

Zum PZN-Checkplus

Zu den aktuellen Messzahlen gemäss PackungsV (Arbeitshilfe)