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Die erste Lebertransplantation

Bild: Dan Race / Adobe Stock

Die Abstoßungsreaktion überwinden

Der Wunsch, kranke oder verloren gegangene Körperteile zu ersetzen, ist alt. Schon im Mittelalter und davor wurden Hauttransplantationen vorgenommen, wenn jemand behindert oder verunstaltet war. Später versuchte man, auch innere Organe zu verpflanzen. Doch hierbei gab es unüberwindbare Hindernisse: Auch wenn ein Organ zunächst tatsächlich verpflanzt werden konnte, stieß der Körper das fremde Gewebe nach einiger Zeit ab. Erst als immunsuppressive Medikamente zur Verfügung standen, wurden Transplantationen von genetisch fremden Organen möglich.

Erfolgreiche Verpflanzungen

Die weltweit erste Lebertransplantation am Menschen wurde im Jahr 1963 in Denver in den USA vorgenommen. Der Empfänger war ein dreijähriges Kind. Die Verpflanzung war eigentlich erfolgreich, doch das Kind starb kurz darauf an einer unstillbaren Blutung. Dem durchführenden Chirurg, Professor Dr. Thomas E. Starzl, gelang dann 1967 die erste wirklich erfolgreiche Lebertransplantation. Empfänger war wiederum ein Kind, das danach noch über ein Jahr lebte. In Deutschland wurde die erste Leber im Jahr 1969 am Universitätsklinikum Bonn verpflanzt.

Tot- und Lebendspenden

Bis heute wurden weltweit mehr als 50.000 Lebertransplantationen durchgeführt. Neben der postmortalen Spende einer Leber kommt mittlerweile auch die Lebend-Leberspende zum Einsatz. Außerdem ist eine sogenannte Splitleber-Transplantation möglich. Hierbei wird das Spenderorgan in einen linken und einen rechten Anteil geteilt, sodass zwei Patienten mit einem Transplantat versorgt werden können. Dieses Verfahren ist aber noch mit vielen Komplikationen verbunden. Im vergangenen Jahr wurden in Deutschland 760 postmortale Lebertransplantationen und 61 nach Lebendspende durchgeführt. Gleichzeitig wurden 1.213 Patienten neu auf die Warteliste für eine Lebertransplantation angemeldet. Der Bedarf an Organen ist also deutlich höher.

Streng geregelt

Voraussetzung für eine Lebertransplantation ist die Verträglichkeit der Blutgruppe von Spender und Empfänger. Außerdem muss das Spenderorgan absolut gesund sein. Transplantationen lebenswichtiger Organe wie Leber, Niere, Herz etc. dürfen nur in dafür zugelassenen Transplantationszentren vorgenommen werden. Die Regeln für die Spende, Entnahme und Vermittlung sind im Transplantationsgesetz festgelegt. Quellen: Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO); Gesundheitsberichterstattung des Bundes; Deutsches Referenzzentrum für Ethik in den Biowissenschaften (DRZE); Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)