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Änderung der Rechtslage: Apotheken dürfen Influenza-Selbsttests abgeben

Frau mit Grippe putzt sich die Nase
Ob es eine Erkältung oder Influenza ist, können Laien künftig selbst testen. | Bild: StockPhotoPro / AdobeStock

Nach den HIV- und Corona-Selbsttests dürfen Apotheken jetzt auch solche In-vitro-Diagnostika zur Eigenanwendung abgeben, die für den Nachweis von Influenzaviren bestimmt sind. 

Der Bundesrat hatte bereits am 12. Mai einer entsprechenden Ergänzung der Anlage 3 der Medizinprodukte-Abgabeverordnung (MPAV) zugestimmt. Am 26. Mai wurde die Verordnungsänderung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Sie ist damit am 27. Mai 2023 in Kraft getreten.

Gute Erfahrungen mit Corona-Selbsttests als Grundlage

Grundsätzlich dürfen In-vitro-Diagnostika für den Nachweis bestimmter Krankheiten oder Krankheitserreger, für die das Infektionsschutzgesetz einen Arztvorbehalt vorsieht (§ 24 Abs. 1 IfSG), nur an Ärzte, Apotheken und andere Facheinrichtungen abgeben werden (§ 3 Abs. 4 MPAV). Dies soll sicherstellen, dass die Testergebnisse richtig bewertet werden.

Doch nach den Erfahrungen mit ersten Ausnahmen, vor allem bei den Corona-Selbsttests, wird nun kein Grund mehr gesehen, warum man Laientests für Influenza A+B anders behandeln sollte. 

Angeboten werden solche Tests bereits – vor allem als Mehrfachtests, die auch RSV und/oder SARS-CoV-2 abdecken. Bislang war es Apotheken (und anderen Händlern) jedoch nicht erlaubt, diese abzugeben.

Die ABDA hatte die Änderung der MAPV im Stellungnahmeverfahren begrüßt. Sie hatte zugleich angeregt, Apotheken auch zu ermöglichen, diese Tests durchzuführen – ebenso wie die Tests auf SARS-CoV-2. Die Idee hat das Bundesgesundheitsministerium allerdings nicht aufgegriffen.