gut beraten: Cool bleiben an heißen Tagen
Hitze gilt in Deutschland als größtes Gesundheitsrisiko, das durch den Klimawandel entsteht. Daher hat die Bundesapothekerkammer (BAK) in Zusammenarbeit mit dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) einen Musterhitzeschutzplan für Apotheken entwickelt. Ziel ist es, sowohl die Gesundheit von Patienten, Patientinnen und Mitarbeitenden als auch die Qualität der Arzneimittel bei hohen Temperaturen sicherzustellen.
Maßnahmen für Apotheken ...
Das Wichtigste in Kürze
- Apotheken sollen laut dem Musterhitzeschutzplan besonders gefährdete Menschen – etwa ältere Personen, chronisch Kranke, Schwangere und Kinder – aktiv ansprechen und zu hitzebedingten Risiken beraten.
- Der Plan betont weiterhin die konsequente Temperaturkontrolle in Offizin, Lager und Kühleinrichtungen.
- Organisatorische und betriebliche Hitzeschutzmaßnahmen sind in jeder Apotheke festzulegen.
... und Patienten
Um Kunden auf das Thema Hitzeschutz aufmerksam zu machen, kann beispielsweise ein entsprechend dekoriertes Schaufenster zu Beginn der Hitzeperiode dienen. Für die ein oder andere Apotheke bietet es sich eventuell auch an, beim jährlichen Hitzeaktionstag teilzunehmen, für den unter anderem die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) Partner ist. Weitere Information und auch ein Social-Media-Kit, das beispielsweise Sharepics (Grafik für Social Media), Hashtags und Textbausteine enthält, sind unter hitzeaktionstag.de/mitmachen zu finden. Für die Beratung der Kunden ist es hilfreich, rechtzeitig vor Beginn der Hitzeperiode eventuell benötigtes Infomaterial zu beschaffen. Entsprechende Flyer, Poster und Pläne gibt es beispielsweise fertig vorbereitet zum Download von der ABDA (siehe zweiter Webcode auf Seite 56). Außerdem könnte zum Beispiel speziell am Blutdruckmessplatz das Informationsblatt der Deutschen Hochdruckliga e. V. ausgelegt oder aufgehängt werden, das unter anderem den Zusammenhang zwischen Hitze und Blutdruck verdeutlicht (siehe dritter Webcode auf Seite 56).
Müssen Medikamente beispielsweise bestellt werden, kann der apothekeneigene Botendienst verhindern, dass gefährdete Personen in der Hitze erneut den Weg zur Apotheke auf sich nehmen müssen. Selbstverständlich sollte aber der Botendienstfahrende selbst nicht zur besonders gefährdeten Gruppe gehören und durch entsprechende Maßnahmen geschützt werden.
Hitzeschutzinsel mit Wasserspender
Für Apotheken gilt laut Apothekenbetriebsordnung, dass die Temperatur in den Verkaufsräumen und im Lager nicht über 25 °C steigen darf. Somit sind Apotheken prinzipiell verhältnismäßig kühle Orte und eignen sich daher als sogenannte Hitzeschutzinseln. Vielleicht ist es möglich, besonders gefährdeten Personen etwa in einer kleinen Sitzecke der Offizin kühle Verschnaufpausen zu gönnen. Kostenlose Wasserspender oder sogar Elektrolytgetränk-Spender können die unbedingt nötige Flüssigkeitsaufnahme ermöglichen.
Lagerung von Arzneimitteln bei Hitze
Geben Sie den jeweiligen Webcode auf ptaheute.de in das Suchfeld ein und gelangen Sie direkt zum Musterhitzeschutzplan der BAK (erster Webcode), zu den Hitzeschutztipps der ABDA (zweiter Webcode), zu den Hitzeinformationen der Deutschen Hochdruckliga (dritter Webcode) und zum Medikationsmanagement bei Hitzewellen (vierter und fünfter Webcode).
Webcode:
K9YA4
Webcode:
U6WI6
Webcode:
M5AK3
Webcode:
L2GH6
Webcode:
P9ZP2
Besonders gefährdete Patienten
Wie erkläre ich es meinen Kunden?
- „Trinken Sie regelmäßig Wasser oder ungesüßte Getränke – auch ohne Durstgefühl – und vermeiden Sie körperliche Anstrengung in der Mittagshitze.“
- „Einige Arzneimittel können bei Hitze stärker oder anders wirken – wir beraten Sie gerne dazu.“
- „Wenn Sie bei dieser Hitze Warnzeichen feststellen, wie etwa Schwindel, Verwirrtheit, starke Müdigkeit oder einen ständig trockenen Mund, sollten Sie sich an Ihren Arzt wenden.“
- „Medikamente sollen bei maximal 25 °C gelagert werden. Am besten eignet sich im Sommer dafür ein kühler und dunkler Ort, wie beispielsweise ein abgedunkeltes Zimmer auf der Nordseite.“
Tipps für vulnerable Gruppen
Hitzewarnsystem des Deutschen Wetterdiensts (DWD)
Gewarnt wird täglich für den aktuellen Tag und den Folgetag mit zwei Warnstufen:
- Warnstufe 1: starke Wärmebelastung, gefühlte Temperatur erreicht den flexiblen Schwellenwert von mindestens 32 °C, keine ausreichende nächtliche Auskühlung der Wohnräume
- Warnstufe 2: extreme Wärmebelastung, gefühlte Temperatur erreicht mindestens 38 °C
Warnungen und Hitzetrend sind zu finden auf der Homepage des DWD (dwd.de/hitzewarnungen), über die WarnWetterApp für iOS und Android und speziell für den jeweiligen Landkreis über den Newsletter des DWD (dwd.de/newsletter).
Selbstschutz gehört dazu
Der Hitzeschutzplan greift aber auch das Thema Mitarbeiterschutz bei Hitze auf, indem er etwa darauf hinweist, dass Hitze als Teil der Gefährdungsbeurteilung im Arbeitsschutz erfasst werden soll, zum Beispiel bei der Raumtemperatur im Notdienstzimmer. Insbesondere ab Warnstufe 1 des DWD sollte Mitarbeitern eine leichtere, atmungsaktive Dienstkleidung zur Verfügung gestellt oder empfohlen werden. Pausen müssen in kühlen Räumen ermöglicht werden. Ganz besonders ist der Botendienst zu schützen (siehe oben) und die Auslieferungszeiten sollten möglichst auf Tagesrandzeiten gelegt werden. Jeder Einzelne muss auf sich achten und genügend trinken. Schließlich gilt: Nur wer selbst fit ist, kann anderen helfen. •

