Corona-Schutzmaßnahmen
Corona-Pandemie
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Erste Hilfe auch in COVID-19-Zeiten

Mann macht Herzdruckmassage
Wie kann Erste Hilfe während der Corona-Pandemie geleistet werden, ohne sich selbst zu gefährden? | Bild: chalabala / Adobe Stock

Ein schwerer Verkehrsunfall oder ein Herz-Kreislauf-Versagen – Zeugen eines solchen Geschehens fühlen sich schon zu normalen Zeiten häufig überfordert und erst mal wie gelähmt. Und nun kommt in einer solchen Ausnahmesituation auch noch die Angst vor SARS-CoV-2 hinzu. Mancher hält sich nun mit der Hilfe vielleicht lieber ganz zurück. Doch Experten stellen klar: Trotz Corona-Gefahr besteht die Pflicht, Erste Hilfe zu leisten. Eine unterlassene Hilfeleistung ist strafbar. Allerdings sollten Ersthelfer darauf achten, dass sie sich selbst und das Opfer so weit wie möglich vor einer etwaigen Infektion schützen.

Erste Schritte unverändert

Der Auto Club Europa (ACE) erinnert auch angesichts der gegenwärtigen Lage an das übliche Vorgehen bei einem Unfall mit Verletzten: anhalten, dann Unfallstelle absichern, anschließend Notruf absetzen. Dabei gelte es, möglichst ruhig und Punkt für Punkt die Situation zu schildern.

Abwägen im Einzelfall

Beim direkten Kontakt mit dem Opfer sollten Ersthelfer nach Möglichkeit Einmalhandschuhe und einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Nach der Hilfeleistung sollten die Hände gründlich gewaschen oder desinfiziert werden. Die Corona-Regel, einen Sicherheitsabstand von mindestens eineinhalb Metern einzuhalten, ist allerdings bei einem Verunglückten kaum einzuhalten. Laut ACE gelte es daher individuell abzuwägen, ob die Hilfeleistung zumutbar ist. Handele es sich beispielsweise um einen kerngesunden 25-Jährigen, der auf einen verunfallten Jugendlichen treffe, könne auch eine Mund-zu-Mund-Beatmung zumutbar sein. Sei der Ersthelfer dagegen ein Ende 70-Jähriger mit Vorerkrankungen, sehe das unter Umständen anders aus.

Erstmaßnahme Herzdruckmassage

Die Deutsche Herzstiftung weist bereits seit einigen Jahren darauf hin, dass im Falle eines Herzstillstands die Herzdruckmassage ohne Atemspende die zentrale Erstmaßnahme für Laien sei. Damit könne die Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes überbrückt werden. Dazu einen Handballen auf die Mitte des Brustkorbs setzen, die zweite Hand auf den Handrücken der ersten platzieren und mit gestreckten Armen 100- bis 120-mal pro Minute drücken.

Besonders auf Eigenschutz achten

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) betont angesichts der Corona-Pandemie, dass auch betriebliche Ersthelfer nun besonders auf Maßnahmen des Eigenschutzes wie das Tragen von Atemschutzmaske und Schutzbrille achten sollten. Grundsätzlich umfasse die Erste Hilfe bei einer Wiederbelebung in erster Linie die Herzdruckmassage, falls verfügbar den Einsatz eines externen Defibrillators und die Beatmung. Die Frage zur möglichen Infektionsgefahr bei der Beatmung sei umso berechtigter, je höher die Anzahl nicht getesteter Infizierter steige. Es liege im Ermessen der handelnden Personen, auf die Beatmung notfalls zu verzichten, bis gegebenenfalls eine geeignete Beatmungshilfe zur Verfügung stehe. Quellen: ZDF; Deutsche Herzstiftung e.V.; Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) 

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