Corona-Schutzmaßnahmen
Corona-Pandemie
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Kontaktverbot oder Ausgangssperre – Was bedeutet das für den Alltag?

Schild mit Aufschrift Kontaktverbot
Ab sofort gelten im Kampf gegen das Coronavirus verschärfte Maßnahmen. Dadurch sollen soziale Kontakte auf ein Minimum reduziert werden. | Bild: Future Image / Imago Images

Durch das unvernünftige Verhalten vieler Bürger sah sich die Bundesregierung gezwungen, weitreichendere Maßnahmen zur Verlangsamung der Ausbreitung des Coronavirus zu ergreifen. In einer Telefonkonferenz einigte sich Bundeskanzlerin Angela Merkel am Sonntagnachmittag mit den Ministerpräsidenten der Bundesländer auf gemeinsame Schritte.

Die Entscheidung über die detaillierte Umsetzung dieser Linie liegt bei den Ländern und Kommunen – so kommt es, dass der Wortlaut nicht in allen Bundesländern derselbe ist. Ob Kontaktverbot, Ausgangsbeschränkungen, Ausgangssperre, Betretungsverbot oder Niederlassungsverbot – gemeinsam ist all diesen Bemühungen, möglichst viele soziale Kontakte zu vermeiden. Keiner dieser Begriffe ist juristisch definiert, die betreffende Landesregierung gibt die genaue Auslegung vor. Informationen zu den in den jeweiligen Bundesländern geltenden Bestimmungen finden sich auf den entsprechenden Internetseiten der Landesregierungen.

Was ist noch erlaubt?

„Ausgangssperre“ bedeutet nicht, dass den Bürgern alle Wege komplett untersagt sind. Unabhängig von unterschiedlichen Auslegungen in den einzelnen Bundesländern bleiben weiterhin erlaubt:

  • Einkäufe des täglichen Bedarfs,
  • dringende Arztbesuche,
  • Tankstellenbesuche,
  • Bankbesuche,
  • die Fahrt zum Arbeitsplatz, sofern die Möglichkeit zum Homeoffice nicht gegeben ist,
  • wohnortnahes Gassigehen mit dem Hund,
  • Betreuung Hilfsbedürftiger,
  • Spaziergänge und Sport im Freien, sofern man dort alleine oder mit Familienangehörigen aus dem gemeinsamen Haushalt zusammen ist.

Apotheken sind systemrelevant

Apotheken sind sysmtemrelevant. | Bild: PTAheute Instagram

Um die systemrelevante Infrastruktur aufrechtzuerhalten, bleiben Apotheken selbstverständlich geöffnet. Es ist davon auszugehen, dass PTA auf dem Weg zur bzw. von der Arbeit durch Polizei oder Ordnungsbehörden kontrolliert werden. Es empfiehlt sich daher, ab sofort einen vom Arbeitgeber ausgestellten Passierschein mitzuführen. Eine Vorlage für diesen Passierschein findet sich z. B. hier.

Wohin mit dem Kind?

Mit der Erteilung von Ausgangssperren oder anders genannten Beschränkungen wird auch die Unterbringung betreuungspflichtiger Kinder noch schwieriger. Da Großeltern in den meisten Fällen altersbedingt zur Risikogruppe zählen, sollten Enkelkinder seit Beginn der Schulschließungen nicht bei ihnen untergebracht werden. Nun fallen aufgrund der neuen Anordnungen auch privat organisierte Betreuungsgruppen weg. Als Reaktion darauf wurden die Aufnahmebedingungen in Notfallbetreuungen an Schulen und Kindertagesstätten z. B. in Bayern bereits gelockert: Es dürfen dort nun auch Kinder untergebracht werden, wenn nur ein Elternteil in einem systemrelevanten Beruf arbeitet und die Betreuung des Kindes nicht auf anderem Weg gegeben ist. Es ist davon auszugehen, dass die restlichen Bundesländer ähnliche Vereinbarungen treffen werden.

Ausgangssperre und Quarantäne – worin liegt der Unterschied?

Ausgangssperren bzw. anders genannte Beschränkungen (siehe oben) dienen dazu, die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Sie betreffen die gesamte Bevölkerung und sind nicht von auftretenden Symptomen oder dem Kontakt zu Risikogruppen abhängig. Quarantäne wird hingegen dann angeordnet, wenn der Verdacht auf eine bereits stattgefundene Infektion vorliegt oder dieser Verdacht bestätigt wurde. Im Fall der Quarantäne darf das Haus ohne Erlaubnis des Ordnungsamtes überhaupt nicht verlassen werden.

Welche Strafen drohen bei Nichtbeachtung?

Polizei und Ordnungsämter sind für die Überwachung der angeordneten Maßnahmen zuständig. Im Infektionsschutzgesetz sind Strafen für den Fall einer Nichtbeachtung festgelegt: Im Falle der Ausgangssperre sind Geldstrafen und Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren möglich. Höhere Strafen werden bei Missachtung der Quarantäne fällig. Hier können empfindliche Geldstrafen und Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren verhängt werden.

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