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Patientin klagt gegen Bayer: „Yasminelle“-Streit geht vor Oberlandesgericht

Der Streit um das orale Kontrazeptivum „Yasminelle“ geht in die nächste Instanz: Nachdem die Klage vom Landgericht Waldshut-Tiengen im Dezember abgewiesen wurde, geht die Klägerin nun in Berufung. | Bild: Corgarashu / Adobe Stock

Eine seit Jahren andauernde juristische Auseinandersetzung um die Verhütungspille „Yasminelle“ wird ein Fall für das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe. Er habe im Auftrag seiner Mandantin gegen das Urteil des Landgerichts Waldshut-Tiengen Berufung eingelegt, sagte Rechtsanwalt Martin Jensch am Montag.

Beidseitige Lungenembolie als Auslöser für Rechtsstreit

Eine Frau aus Baden-Württemberg klagt in dem seit Juni 2011 laufenden Zivilrechtsverfahren gegen den Chemie- und Arzneimittelkonzern Bayer mit Sitz in Leverkusen, der die Pille vertreibt. Die Klägerin macht das Medikament für gesundheitliche Probleme und ein hohes Thrombose-Risiko verantwortlich. Nach der Einnahme habe sie im Juni 2009 eine beidseitige Lungenembolie sowie einen Kreislaufzusammenbruch mit Herzstillstand erlitten und sei fast gestorben. Bayer weist die Vorwürfe zurück.

Jensch: Fall habe grundsätzliche Bedeutung

Das Landgericht Waldshut-Tiengen hatte die Klage im Dezember abgewiesen. Die gesundheitlichen Probleme der heute 34-Jährigen seien nicht zweifelsfrei auf die Einnahme des Verhütungsmittels zurückzuführen, entschied das Gericht (Az.: 1 O 73/12). Möglich seien auch andere Ursachen. Der Fall habe grundsätzliche Bedeutung, sagte Rechtsanwalt Jensch. Deshalb gehe seine Mandantin in Berufung. 

Quelle: dpa/sn