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Gesetzentwurf: Neuer Termin für E-BtM-Rezept

Das Bundesgesundheitsministerium will bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens noch einen Gang hochschalten. Das zeigt der vor Kurzem vorgestellte Referentenentwurf für ein „Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen“ (GeDIG).
Dieser ist ein weiterer Digitalisierungsbaustein nach dem „Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens“ – kurz Digital-Gesetz –, dem „Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten“ (kurz: Gesundheitsdatennutzungsgesetz) und der im Februar 2026 vorgestellten „Digitalisierungsstrategie für das Gesundheitswesen und die Pflege“.
Der neue Gesetzentwurf zielt auf weitere Möglichkeiten ab, die Potenziale digitaler Anwendungen und datengestützter Prozesse auszuschöpfen und auf diese Weise zu einer besseren und kosteneffizienteren Gesundheitsversorgung beizutragen.
Welche Ziele verfolgt das GeDIG im Einzelnen, und was wird für Apotheken wichtig?
Ziele des neuen Digital-Gesetzes
Laut Referentenentwurf soll das GeDIG
- wesentliche technische Voraussetzungen für die Vorbereitung eines digital gestützten Primärversorgungssystems schaffen,
- Gesundheitsdaten für Versorgung, Forschung und für die Verbesserung des Gesundheitssystems nutzbar machen,
- die Nutzung der bei den Kranken- und Pflegekassen vorliegenden Daten im Interesse der Versicherten flexibel und rechtssicher stärken,
- die EHDS-Verordnung (Verordnung über den Europäischen Gesundheitsdatenraum) in Deutschland durchführen, also einen gemeinsamen Rahmen für Nutzung und Austausch elektronischer Gesundheitsdaten in der gesamten EU schaffen,
- in Deutschland ein europäisch anschlussfähiges und vernetztes Gesundheitsdatenökosystem aufbauen,
- den Interoperabilitätsprozess (Zusammenarbeit verschiedener Informationssysteme) im Gesundheitswesen und in der Pflege weiterentwickeln,
- die ePA (elektronische Patientenakte) für versorgungsrelevante Zwecke weiterentwickeln,
- die Betriebsstabilität der Telematikinfrastruktur verbessern, und
- die Digitalisierung der Kommunikation zwischen Leistungserbringenden im Gesundheitswesen und in der Pflege weiter vorzutreiben.
Erweiterter Zugriff auf ePA durch Apotheken vorgesehen
Insbesondere die Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte ist für die Apotheken relevant. So sollen Versicherte künftig über die ePA-Apps nicht nur ihre Gesundheitsdaten verwalten, sondern auch leichter in die ambulante Versorgung gesteuert werden – inklusive standardisierter Ersteinschätzung und Terminbuchung.
Apotheken sollen künftig mehr Daten einsehen und damit die Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) effektiver sicherstellen können. Derzeit erfolgt der Zugriff auf die entsprechenden Daten und den elektronischen Medikationsplan in der ePA entweder durch die Eröffnung des Behandlungskontextes mittels elektronischer Gesundheitskarte in der Apotheke oder per Zugriffsfreigabe via ePA-App.
Nun sollen sie künftig auch in Fällen, in denen einzig ein E-Rezept-Token bei Einlösung vorliegt, einen „beschränkten, zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Zugriff auf den elektronischen Medikationsplan, die Verordnungs- und Dispensierinformationen, die elektronische Medikationsliste und die arzneimitteltherapierelevanten Zusatzinformationen erhalten“.
Neues Datum für die Einführung von E-BtM- und T-Rezepten
Außerdem sollen künftig alle an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossenen Leistungserbringer verpflichtet sein, die Anwendung „Kommunikation im Medizinwesen“ (KIM) für die medizinische, pflegerische und administrative Kommunikation zu nutzen. Die Zeiten des Fax sind damit Geschichte.
Für die Apotheken relevant ist auch, dass es ein neues Datum für die verpflichtende Einführung von elektronischen BtM- und T-Rezepten im Gesetzt festgeschrieben werden soll: Der bereits verstrichene 1. Juni 2025 wird durch den 1. März 2028 ersetzt. Quellen:
https://cdn.netzpolitik.org/wp-upload/2026/04/BMG_Referentenentwurf_GeDIG.pdf
https://www.heise.de/news/GeDIG-Gesetzentwurf-ePA-soll-zum-digitalen-Eingang-ins-Gesundheitssystem-werden-11244876.html
https://e-health-com.de/details-news/gedig-entwurf-konziliant-im-ton-hart-in-der-sache/
https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2026/04/02/e-btm-und-t-rezepte-ab-1-maerz-2028-pflicht