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DAV-Portal: Genesenenzertifikate: Jetzt wieder 180 Tage gültig

Die Verkürzung der Genesenenzertifikate auf 90 Tage wurde nun wieder rückgängig gemacht. | Bild: Schelbert

Apotheken dürfen Genesenenzertifikate nun wieder mit einer Gültigkeit von 180 Tagen, und nicht mehr wie zwischenzeitlich nur mit 90 Tagen, ausstellen. So wie es auch den EU-Vorgaben entspricht. Das Portal wurde laut DAV entsprechend angepasst. Hintergrund ist, dass das RKI die Gültigkeit von 90 Tagen nur für gänzlich Ungeimpfte empfiehlt, für alle anderen gelten die 180 Tage. Eine solche Differenzierung gibt es bei der Ausstellung der Zertifikate allerdings nicht.

Dass das RKI, kurz nachdem es ermächtigt wurde, die fachlichen Vorgaben für Genesenenzertifikate festzulegen, plötzlich eine Verkürzung der Dauer der Gültigkeit von bisher 180 auf nunmehr 90 Tage empfahl, war der Aufreger schlechthin. Verloren doch viele praktisch über Nacht ihren Genesenenstatus.

Verkürzung gilt nur für Ungeimpfte

Was dabei von vielen übersehen wurde: Die verkürzte Frist gilt nur für Personen, die weder vor noch nach der Genesung eine Impfung erhalten haben. Für Personen, die vor oder nach ihrer durchgemachten Infektion geimpft wurden, sei in der Regel das ausgestellte digitale Impfzertifikat der EU als Vorlage ausreichend, erklärte das RKI.

Gleichwohl habe auch dieser Personenkreis das Recht, sich auf Wunsch ein digitales Genesenenzertifikat nach EU-Vorgaben ausstellen zu lassen (Verordnung (EU) 2021/953). „Ein solches wird zusätzlich zu einem digitalen Impfzertifikat der EU ausgestellt und kann parallel genutzt werden, insbesondere im Hinblick auf die auf 270 Tage begrenzte Anerkennungsdauer des digitalen Impfzertifikates der EU in anderen Staaten oder bei Einreise nach Deutschland.“

Gültigkeit auf 180 Tage zurückgesetzt

Bildquelle: Rundschreiben BAV

Auch die ABDA bzw. der DAV gehören zu denen, die offenbar übersehen haben, dass die Verkürzung der Gültigkeit auf 90 Tage nur für Ungeimpfte gilt. So hieß es in der Handlungshilfe, dass Genesenenzertifikate grundsätzlich nicht für einen längeren Zeitraum als 90 Tage nach dem positiven PCR-Test auszustellen sind – unabhängig vom Impfstatus. Und so war es auch im DAV-Portal hinterlegt. Doch das wurde nun wieder rückgängig gemacht.

Keine Unterscheidung des Impfstatus

Nach dem Impfstatus wird dabei offenbar nicht unterschieden, das heißt, auch für Ungeimpfte sind die Zertifikate wieder 180 Tage gültig. Das entspricht zwar den EU-Vorgaben, aber nicht der fachlichen Einschätzung des RKI.