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Elektronische Patientenakte für alle Versicherten

Screenshot der gematik zur ePA
Aus Sicht der Gematik bietet die ePA als Opt-out-Lösung viele Vorteile in der Patientenversorgung. | Screenshot: gematik.de

Die elektronische Patientenakte (ePA) für alle gesetzlich Versicherten gibt es seit Januar 2021. Sie dümpelt allerdings etwas vor sich hin. 557.786 elektronische Patientenakten gibt es laut TI-Dashboard der Gematik aktuell (Stand: 8. November 2022). Ein Großteil davon dürfte auf Versicherte der Techniker Krankenkasse entfallen, Anfang des Jahres stammten laut Handelsblatt rund 260.000 ePA von der Ersatzkasse. Wie viele davon aktiv genutzt werden, geht aus den Zahlen nicht hervor. 

Patienten können in der ePA Dokumente ablegen oder die in Anspruch genommenen Leistungen einsehen. Theoretisch können auch Ärzte, die von den Versicherten Zugriffsrechte bekommen haben, dort Untersuchungsergebnisse etc. speichern. In der Praxis passiert das aber oft nicht, selbst wenn Patienten dies explizit wünschen.  

Gematik plant „Opt-out-ePA“

Angeboten wird die ePA über die Krankenkassen. Die Nutzung ist für Patienten derzeit freiwillig und muss aktiv initiiert werden. Letzteres soll sich ändern. Laut einem Gesellschafterbeschluss der Gematik soll die ePA noch in dieser Legislaturperiode mit Opt-out eingerichtet werden. Konkret bedeutet das, dass jeder gesetzlich Versicherte automatisch eine ePA erhält. Wer dies nicht möchte, kann aktiv widersprechen.

Die Gematik hat nun einer Mitteilung zufolge den Auftrag, die „Opt-out-ePA“ zu prüfen. Im Rahmen des Prüfauftrags sollen vier Opt-out-Dimensionen geprüft werden: die Bereitstellung der Akte, der Zugriff auf die ePA, ihre Befüllung und die pseudonymisierte Datenweitergabe zu Forschungszwecken. 

Ferner wurde beschlossen, dass auch der elektronische Medikationsplan (eMP) sowie die elektronische Patientenkurzakte (ePKA) Teile der ePA werden sollen. Auch Apotheken haben auf die ePA Zugriff und sollen für ihre Unterstützung bei der Verarbeitung arzneimittelbezogener Daten eigentlich honoriert werden. Allerdings konnten sich der Deutsche Apothekerverband und die Krankenkassen bislang nicht auf eine Vergütung einigen.

Welche Vorteile sieht die Gematik in der Opt-out-Lösung?

Aus Sicht der Gematik werden mit dieser Entscheidung die Weichen gestellt, um das Potenzial der elektronischen Patientenakte vollumfänglich auszuschöpfen: Denn als Opt-out-Lösung werde sie zu einem zentralen Teil einer modernen, digitalen Gesundheitsversorgung in Deutschland – patientenzentriert, zugänglich für alle Bürger und unabhängig von Alter oder digitaler Affinität, so die Gematik.  

Die Opt-out-ePA bündele relevante Gesundheitsdaten von allen Versicherten individuell, sicher und souverän an einem Ort und stärke damit die Patientensicherheit erheblich: Sämtliche an einer Behandlung beteiligten Leistungserbringer bekämen schnell und effizient einen Überblick über die Krankengeschichte von Patienten. 

Medikationsprozesse könnten besser begleitet und Doppeldiagnosen vermieden werden. Arztbriefe und Befunde liegen künftig nicht mehr in Papierform vor oder müssten per Fax oder Post versendet werden. Diagnosen und Dokumente anderer Fachkollegen könnten vielmehr direkt nach der Untersuchung abgelegt werden und sind sofort einsehbar, preist die Gematik das Projekt an.  

Die Opt-out-Option soll die Ausbreitung der ePA beschleunigen. Auch der Deutsche Ärztetag hatte sich im vergangenen Sommer für eine derartige Lösung ausgesprochen. In diesem Zuge soll auch die Nutzung einfacher werden.

Daten aus bisheriger ePA in Opt-out-Variante nutzbar

Aktuell müssen sich Versicherte bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse für eine ePA registrieren, um eine elektronische Patientenakte angelegt zu bekommen. Wie bei der Nutzung der E-Rezept-App müssen sie sich mit ihrer NFC-fähigen Gesundheitskarte und der dazugehörigen PIN oder persönlich in der Geschäftsstelle authentifizieren. Dieser Prozess soll mit der Opt-out-Lösung deutlich vereinfacht werden, verspricht die Gematik.  

Die aktuelle Version der ePA könne aber weiter genutzt werden und soll in den kommenden Monaten fortentwickelt werden. Wer bereits jetzt eine elektronische Patientenakte besitzt oder plant, sich eine einzurichten, könne später seine Daten auch in der Opt-out-Variante nutzen, heißt es.  

Ob das dann alles so kommt wie geplant, bleibt abzuwarten. Insbesondere die Datenschützer werden noch ein Wörtchen mitzureden haben. Und deren Sicht der Dinge entspricht nicht immer den Plänen der Gematik. Das zeigen die jüngsten Erfahrungen beim E-Rezept-Abruf via eGK