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Elektronische Patientenakte für alle ab Ende April

Die elektronische Patientenakte (ePA) für alle gesetzlich Versicherten gibt es bereits seit Januar 2021. Allerdings war sie bislang ein freiwilliges Angebot, welches von den Patienten selbst aktiv initiiert werden musste. Genutzt wurde das nur wenig.
Das wollte die Bundesregierung ändern und führte daher zum Jahreswechsel von 2024 auf 2025 die sog. Opt-out-ePA ein. Die gesetzlichen Krankenkassen hatten ihre Versicherten seit Sommer 2024 darüber informiert, dass für jeden gesetzlich Versicherten automatisch ab Januar eine ePA angelegt werde, sofern dieser nicht widerspricht.
Seit Mitte Januar testen 300 Praxen, Apotheken und Kliniken in den drei Modellregionen Hamburg und Umland, Franken und Teilen Nordrhein-Westfalens die ePA im Alltag. Nun soll sie in ganz Deutschland genutzt werden können. Ab 1. Oktober ist sie von den Leistungsanbietern wie etwa Ärzten verpflichtend zu nutzen, so Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach.
Gut zu wissen: Gibt es die ePA auch für privat Versicherte?
In der privaten Krankenversicherung (PKV) ist die Einführung der ePA freiwillig. Erste private Krankenversicherer bieten ihren Versicherten die ePA laut Verband schon an. Bis Ende 2025 soll dann die große Mehrheit der Privatversicherten die ePA nutzen können.
Welche Informationen werden in der ePA gespeichert?
Die elektronische Patientenakte soll Versicherte ein Leben lang begleiten. In dem digitalen Speicher sollen etwa Arztbriefe, Befunde, Laborwerte und verordnete Medikamente gesammelt werden. E-Rezepte werden automatisch dort gespeichert.
Zugriff bekommen Praxen, Kliniken und Apotheken, wenn die Versicherten ihre Krankenkassenkarte in deren Lesegerät stecken. Der Zugriff ist regulär auf 90 Tage beschränkt.
Über die Smartphone-App ihrer Krankenkasse können die Versicherten Zugriffsrechte widerrufen oder selbst festlegen, welche Mediziner wie lange Einsicht bekommen sollen. Auch können sie über die App selbst Dokumente in die E-Akte hochladen.
Welche Vorteile und Nachteile bietet die ePA?
Die zentrale Bündelung relevanter Gesundheitsdaten kann die Patientensicherheit erhöhen und die Behandlung verbessern, sind Fachleute überzeugt. Sämtliche an einer Behandlung beteiligten Leistungserbringer bekämen schnell und effizient einen Überblick über die Krankengeschichte von Patienten.
Medikationsprozesse könnten besser begleitet und Doppeldiagnosen vermieden werden. Arztbriefe und Befunde liegen künftig nicht mehr in Papierform vor oder müssten per Fax oder Post versendet werden. Diagnosen und Dokumente anderer Fachkollegen könnten vielmehr direkt nach der Untersuchung abgelegt werden und sind sofort einsehbar.
Allerdings liegt hier auch der Nachteil. Denn es kommen nur Befunde und Medikamente in die E-Akten, die nach deren Start gestellt beziehungsweise verschrieben wurden. Wenn Patienten ältere Diagnosen oder Verordnungen hinterlegen wollen, müssen sie diese selbst hochladen. Maximal zehn Dokumente sind jährlich aktuell möglich.
Gut zu wissen: Tipps und Hilfe für Senioren
Insbesondere ältere Menschen könnten von der elektronischen Patientenakte profitieren, da diese Personengruppe auch häufiger eine Multimedikation erhält.
Allerdings sind Senioren mit der Nutzung von Handys, Laptops und Apps nicht immer vertraut und sicher im Umgang. Deshalb hat zum Beispiel die Landesregierung von Rheinland-Pfalz mit der dort ansässigen Medienanstalt das Projekt ePA-Coaches ins Leben gerufen.
Im Ehrenamt sollen extra ausgebildete Trainer Senioren dabei unterstützen, ihre Gesundheitsdaten sicher und selbstbestimmt digital zu verwalten. Konkret geplante Maßnahmen sind:
- Begleitung bei der Einrichtung der ePA und Unterstützung beim Verstehenlernen der grundlegenden Funktionen
- Alltagstaugliche Nutzung: Die Coaches helfen dabei, die ePA im Alltag effektiv zu nutzen und Vertrauen in die neue Technologie aufzubauen.
- Hilfestellung bei technischen Fragen
- Förderung von Vertrauen in die Nutzung digitaler Anwendungen
Wie sicher sind die Gesundheitsdaten in der ePA?
Ein Risiko von Datenklau und Hackerangriffen besteht im digitalen Raum immer, somit bleibt die Nutzung solcher Technologien immer auch eine persönliche Abwägung. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) betonte Ende 2024, die Datenverarbeitung in der E-Patientenakte erfolge „in einer auf höchstem Niveau sicherheitsgeprüften und vertrauenswürdigen technischen Umgebung“. Auch die Apps seien „nach höchsten Standards sicherheitsgeprüft“.
Computerspezialisten und diverse Organisationen aus dem Gesundheitswesen warnten jedoch vor dem Start in den Modellregionen vor Sicherheitslücken, wodurch Unbefugte Zugriff auf alle E-Akten bekommen könnten. Lauterbach betonte dagegen, es sei gelungen, Sicherheitsprobleme für den Massenzugriff zu lösen, die der Chaos Computer Club herausgearbeitet hatte.
Die Expertin Bianca Kastl und Martin Tschirsich vom Chaos Computer Club hatten sie aufgedeckt. Diese bestehen aus Kastls Sicht trotz Updates weiter. „Bei den versprochenen Updates handelt es sich lediglich um den Versuch der Schadensbegrenzung bei einem der vielen von uns demonstrierten Angriffe“, sagt sie. „Elektronische Patientenakten lassen sich weiterhin mit geringem Aufwand angreifen.“ Quelle: dpa