In der Apotheke werden PTA mit den unterschiedlichsten Themen konfrontiert. Lesen Sie hier die tagesaktuellen News aus den Bereichen Pharmazie, Forschung, Ernährung, Gesundheit und vielem mehr. Bleiben Sie informiert, um Ihre Kunden stets kompetent zu beraten.
ePA: Fragen und Antworten zur elektronischen Patientenakte

Die elektronische Patientenakte (ePA) für alle gesetzlich Versicherten gibt es bereits seit Januar 2021. Allerdings war sie bislang ein freiwilliges Angebot, welches von den Patienten selbst aktiv initiiert werden musste. Genutzt wurde das nur wenig.
Das wollte die Bundesregierung ändern und führte daher zum Jahreswechsel von 2024 auf 2025 die sog. Opt-out-ePA ein. Die gesetzlichen Krankenkassen hatten ihre Versicherten seit Sommer 2024 darüber informiert, dass für jeden gesetzlich Versicherten automatisch ab Januar eine ePA angelegt werde, sofern dieser nicht widerspricht.
Gut zu wissen: Gibt es die ePA auch für privat Versicherte?
In der privaten Krankenversicherung (PKV) ist die Einführung der ePA freiwillig. Erste private Krankenversicherer bieten ihren Versicherten die ePA laut Verband schon an. Bis Ende 2025 soll dann die große Mehrheit der Privatversicherten die ePA nutzen können.
Allerdings nutzen Millionen Versicherte die für sie eingerichteten E-Akten bisher noch nicht aktiv, um eigene Gesundheitsdaten anzusehen oder auch sensible Inhalte zu sperren. Deshalb warnt nun der Hausärzteverband vor einem Scheitern der ePA und fordert von den Krankenkassen eine bessere Aufklärung.
Denn noch immer gibt es viele Fragen rund um die elektronische Patientenakte. Die häufigsten beantworten wir in diesem Beitrag.
Welche Informationen werden in der ePA gespeichert?
Die elektronische Patientenakte soll Versicherte ein Leben lang begleiten. In dem digitalen Speicher sollen etwa Arztbriefe, Befunde, Laborwerte und verordnete Medikamente gesammelt werden. E-Rezepte werden automatisch dort gespeichert.
Zugriff bekommen Praxen, Kliniken und Apotheken, wenn die Versicherten ihre Krankenkassenkarte in deren Lesegerät stecken. Der Zugriff ist regulär auf 90 Tage beschränkt.
Über die Smartphone-App ihrer Krankenkasse können die Versicherten Zugriffsrechte widerrufen oder selbst festlegen, welche Mediziner wie lange Einsicht bekommen sollen. Auch können sie über die App selbst Dokumente in die E-Akte hochladen.
Welche Vorteile und Nachteile bietet die ePA?
Die zentrale Bündelung relevanter Gesundheitsdaten kann die Patientensicherheit erhöhen und die Behandlung verbessern, sind Fachleute überzeugt. Sämtliche an einer Behandlung beteiligten Leistungserbringer bekämen schnell und effizient einen Überblick über die Krankengeschichte von Patienten.
Medikationsprozesse könnten besser begleitet und Doppeldiagnosen vermieden werden. Arztbriefe und Befunde liegen künftig nicht mehr in Papierform vor oder müssten per Fax oder Post versendet werden. Diagnosen und Dokumente anderer Fachkollegen könnten vielmehr direkt nach der Untersuchung abgelegt werden und sind sofort einsehbar.
Allerdings liegt hier auch der Nachteil. Denn es kommen nur Befunde und Medikamente in die E-Akten, die nach deren Start gestellt beziehungsweise verschrieben wurden. Wenn Patienten ältere Diagnosen oder Verordnungen hinterlegen wollen, müssen sie diese selbst hochladen. Maximal zehn Dokumente sind jährlich aktuell möglich.
Gut zu wissen: Tipps und Hilfe für Senioren
Insbesondere ältere Menschen könnten von der elektronischen Patientenakte profitieren, da diese Personengruppe auch häufiger eine Multimedikation erhält.
Allerdings sind Senioren mit der Nutzung von Handys, Laptops und Apps nicht immer vertraut und sicher im Umgang. Deshalb hat zum Beispiel die Landesregierung von Rheinland-Pfalz mit der dort ansässigen Medienanstalt das Projekt ePA-Coaches ins Leben gerufen.
Im Ehrenamt sollen extra ausgebildete Trainer Senioren dabei unterstützen, ihre Gesundheitsdaten sicher und selbstbestimmt digital zu verwalten. Konkret geplante Maßnahmen sind:
- Begleitung bei der Einrichtung der ePA und Unterstützung beim Verstehenlernen der grundlegenden Funktionen
- Alltagstaugliche Nutzung: Die Coaches helfen dabei, die ePA im Alltag effektiv zu nutzen und Vertrauen in die neue Technologie aufzubauen.
- Hilfestellung bei technischen Fragen
- Förderung von Vertrauen in die Nutzung digitaler Anwendungen
Fragen aus Sicht der Versicherten:
Kann man der ePA nur im Ganzen widersprechen oder auch gegen dem Upload einzelner Dokumente?
Jeder Versicherte kann der Anlage und Nutzung der ePA insgesamt sowie der Speicherung bestimmter Dokumente oder Daten und der Weitergabe von Daten zu Forschungszwecken widersprechen.
Überdies ist es möglich, einzelne Leistungserbringer-Einrichtungen von der Nutzung auszuschließen. Und auch einzelne Funktionen können Patienten sperren, wie der digital gestützte Medikationsprozess (dgMP), zu dem auch die E-Medikationsliste (eML) gehört.
Es ist allerdings nicht möglich, einem bestimmten Leistungserbringer bestimmte Dokumente vorzuenthalten. Als Beispiel: Die Ahorn-Apotheke darf einen Laborbefund nicht einsehen. Das geht nicht.
Möglich ist nur ein genereller Ausschluss der Ahorn-Apotheke. Alternativ kann ein bestimmtes Dokument, wie etwa ein Laborbefund, für alle Leistungserbringer gesperrt werden. Der Widerspruch kann jederzeit erklärt und auch wieder zurückgenommen werden.
Wie sicher sind die Gesundheitsdaten in der ePA?
Ein Risiko von Datenklau und Hackerangriffen besteht im digitalen Raum immer, somit bleibt die Nutzung solcher Technologien immer auch eine persönliche Abwägung. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) betonte Ende 2024, die Datenverarbeitung in der E-Patientenakte erfolge „in einer auf höchstem Niveau sicherheitsgeprüften und vertrauenswürdigen technischen Umgebung“. Auch die Apps seien „nach höchsten Standards sicherheitsgeprüft“.
Computerspezialisten und diverse Organisationen aus dem Gesundheitswesen warnten jedoch vor dem Start in den Modellregionen vor Sicherheitslücken, wodurch Unbefugte Zugriff auf alle E-Akten bekommen könnten. Der damalige Gesundheitsminister Lauterbach betonte dagegen, es sei gelungen, Sicherheitsprobleme für den Massenzugriff zu lösen, die der Chaos Computer Club herausgearbeitet hatte.
Die Expertin Bianca Kastl und Martin Tschirsich vom Chaos Computer Club hatten sie aufgedeckt. Diese bestehen aus Kastls Sicht trotz Updates weiter. „Bei den versprochenen Updates handelt es sich lediglich um den Versuch der Schadensbegrenzung bei einem der vielen von uns demonstrierten Angriffe“, sagt sie. „Elektronische Patientenakten lassen sich weiterhin mit geringem Aufwand angreifen.“ Quelle: dpa
Können Einträge aus der eML gelöscht oder einzelne Arzneimittel ausgeschlossen werden?
Nein, das geht nicht. Es kann nur der Nutzung der E-Medikationsliste (eML) im Ganzen widersprochen werden.
Haben Arzneimittelversender ePA-Zugriff?
In der Regel erhält eine Apotheke Zugriff über das Stecken der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) in der Apotheke. Versandapotheken sind somit zunächst außen vor. Versicherte können ihnen allerdings über die App Zugriff gewähren.
Können Patienten sehen, wer auf ihre ePA zugegriffen hat?
Alle Zugriffe werden dokumentiert. Patienten können sie über die App einsehen oder bei der Ombudsstelle ihrer Kasse die Protokolldaten anfordern.
Landen die im Versandhandel bestellten Arzneimittel automatisch in der ePA?
Sofern sie auf E-Rezept verordnet wurden, werden sie in der eML dokumentiert. Die eML speist sich direkt aus dem E-Rezept-Server.
Kann man den Medikationsplan aus der ePA ausdrucken?
Ja, das soll möglich sein.
Wird die eML automatisch aktualisiert?
Die eML speist sich vom E-Rezept-Server. Es fließen Verordnungs- und Dispensierdaten ein. Mit jedem ausgestellten E-Rezept wird sie automatisch fortgeschrieben, somit ist jede Änderung (Dosis, Präparat) ersichtlich.
Werden in der Vergangenheit durchgeführte Impfungen im digitalen Impfausweis abgebildet?
Eigentlich nicht. Bei bestimmten Impfungen, die lebenslang gültig sind, wäre das aber sinnvoll. Sie müssten also händisch eingetragen werden. Wer das macht und wie das honoriert wird, ist aber bislang unklar.
Fragen aus Sicht der Apotheken:
Muss man in der Apotheke OTC-Käufe von Laufkunden in der ePA speichern?
Ja – zumindest dann, wenn der ePA-Zugriff durch das Stecken der Karte erteilt ist und dem Upload nicht widersprochen wird. Wenn jemand ein bestimmtes OTC-Arzneimittel nicht erfasst haben möchte, ist das möglich. Einzelne Rx-Arzneimittel können nicht ausgeschlossen werden, sofern sie über das E-Rezept verordnet wurden.
Muss das Apothekenpersonal bei jedem OTC-Verkauf nach der ePA fragen?
Wenn es aus fachlicher Sicht sinnvoll erscheint, zum Beispiel weil es ein hohes Wechselwirkungspotenzial gibt, sollte das Apothekenpersonal nach der ePA fragen. In Fällen, in denen man auch heute nicht nach Vorerkrankungen oder Begleitmedikation fragen oder in die Kundendatei schauen würde und sofern das abgegebene Präparat kein Wechselwirkungspotential mit anderen Medikamenten hat, ist es eher nicht erforderlich.
E-Rezept über Cardlink: Hat die Apotheke ePA-Zugriff?
Nein. Zugriff gibt es aktuell nur, wenn die Karte vor Ort gesteckt wird. Ab Juli nächsten Jahres soll ein Nachfolger für Cardlink eingeführt werden. Über diesen könnten Apotheken – nach dem Anhalten der eGK an das Smartphone – auf die ePA des jeweiligen Patienten zugreifen. Dies ist derzeit noch in Klärung.
Wie kommen die über die Cardlink bestellten Arzneimittel in die ePA bzw. die eML?
Diese laufen direkt vom E-Rezept-Server in die eML. Dazu braucht die abgebende Apotheke keinen ePA-Zugriff.
Wie kann die Apotheke auf ePA der privaten Krankenversicherungen zugreifen?
Der Versicherte muss über die ePA-App Zugriffsrechte erteilen. Der Zugriff erfolgt identisch zum Zugriff auf GKV-ePA.
Können PTA die ePA befüllen bzw. einsehen?
Sobald man sich zu Tagesbeginn mit dem Institutsausweis im Apothekenverwaltungssystem angemeldet hat, kann das gesamte pharmazeutische Personal mit der ePA arbeiten.
Können Heilberufler aus anderen Ländern auf die ePA zugreifen?
Aktuell geht das nicht. Mit Einführung der Patientenkurzakten können Heilberufler auf die wichtigsten Informationen zugreifen. Dies könnte 2027 oder 2028 der Fall sein. In anderen Ländern ist das auch schon möglich, in Deutschland nicht.