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Geiselnahme in Karlsruher Apotheke: Urteil verkündet

Geiselnahme in Karlsruher Apotheke
Mitte März ereignete sich eine Geiselnahme in einer Karlsruher Apotheke. | Bild: IMAGO / Nicolaj Zownir

Die Geiselnahme in einer Karlsruher Apotheke sorgte nicht nur unter Apothekenmitarbeitern in ganz Deutschland für Aufsehen. Auch regionale Presse und Fernsehsender berichteten über den Vorfall.

Das Landgericht Karlsruhe hat den 21-jährigen Täter nun zu siebeneinhalb Jahren Jugendstrafe verurteilt. Er wurde unter anderem wegen Geiselnahme und schwerer Freiheitsberaubung sowie unerlaubten Waffenbesitzes schuldig gesprochen.

Was ereignete sich im März 2023?

Was war im März in Karlsruhe passiert?

Bewaffnet mit einer Schreckschusspistole hatte der Verurteilte eine Apotheke in der Karlsruher Innenstadt im März vergangenen Jahres überfallen und drei Geiseln genommen, eine konnte kurz darauf fliehen. 

Weitere acht Mitarbeiter versteckten sich über fünf Stunden in einer Toilette und einem Lagerraum. Der heute 21 Jahre alte Täter hatte sieben Millionen Lösegeld gefordert, wollte eigenen Angaben zufolge aber eigentlich einen Kontakt zu seiner Ex-Freundin erzwingen. 

Apothekeninhaber konnte bei Ermittlung helfen

Der Besitzer der Apotheke und LAV-Vorstandsmitglied, Patrick Kwik, war nach eigenen Angaben selbst vor Ort gewesen. Er war jedoch nicht im Sichtfeld des Täters und konnte deshalb unbemerkt nach draußen gelangen. Während der Geiselnahme hatte er teilweise ein schlechtes Gewissen gehabt, weil er seinen Mitarbeitern nach seiner Flucht nicht mehr helfen konnte. 

So hatte er aber die Polizei mit wichtigen Informationen zur Situation im Gebäude versorgen können, sagte er. Er fragte sich lange, warum sich der Verdächtigte ausgerechnet seine Apotheke ausgesucht hatte. „Als ob wir so viel Geld da hätten“, sagte Kwik. 

Später berichtete Kwik, er habe in den Stunden nach der Geiselnahme noch lange wachgelegen und überlegt, ob der Täter seine Apotheke nur zufällig als Ziel wählte oder weil sie vor wenigen Wochen schon einmal überfallen wurde.

Verfahren zur Geiselnahme nach Jugendstrafrecht

Die Polizei stürmte die Apotheke schließlich und nahm den Mann fest. Verletzt wurde niemand. Allerdings leiden viele der Betroffenen bis heute unter den seelischen Folgen, unter Angstzuständen, Alpträumen und einem Verlust ihres Sicherheitsgefühls. 

Bereits kurz nach der Geiselnahme gingen die Ermittler davon aus, dass der Mann keinen Komplizen hatte. Der anfängliche Verdacht, er hätte eine Mittäterin gehabt haben können, hatte sich nicht bestätigt. 

Das Verfahren war vor der Jugendkammer geführt worden, weil der Mann zur Tatzeit im März vergangenen Jahres 20 Jahre alt war. Auch eine Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht wäre möglich gewesen, darüber hatten letztlich die Richter zu entscheiden.

Täter entschuldigt sich bei Geschädigten

In seinem letzten Wort entschuldigte sich der Mann nochmals bei den zum Teil bis heute traumatisierten Opfern der Tat. Die Tat hatte der 21-Jährige gestanden. 

Die Apotheke war nur zufällig Ziel der Geiselnahme geworden. Eigentlich hatte der Mann eine Bankfiliale überfallen wollen. Von dem Plan war er jedoch abgerückt, weil zu viele Menschen vor Ort waren. Während des Prozesses, der Anfang Februar begonnen hatte, hatte er umfangreich ausgesagt. Quelle: dpa / DAZ.online