COVID-19-Impfung
Corona-Pandemie
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Impfempfehlung der STIKO: Wer zuerst geimpft werden soll

Arzt impft älteren Mann
Die Ständige Impfkommission hat einen sechsstufigen Plan zu Impfempfehlungen erarbeitet. Höchste Priorität hat u. a. das Impfen von Menschen ab 80 Jahren sowie von Bewohnern von Senioren- und Altenpflegeheimen. | Bild: Rupert Oberhäuser / Imago Images

Der Humanarzneimittelausschuss der EMA, das CHMP, will am heutigen Montag (21. Dezember) seine Empfehlung zum ersten Corona-Impfstoff in der EU bekannt geben. Es geht um die Vakzine BNT162b2 von Biontech/Pfizer, die in einigen Ländern bereits notfallzugelassen ist. Sofern mit der Zulassung alles klappt, ist für den Impfstart in Deutschland der 27. Dezember vorgesehen. Allerdings können nicht alle Bürger synchron und auf einmal geimpft werden. Die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut hat am 17. Dezember ihre „STIKO-Empfehlung zur COVID-19-Impfung“ veröffentlicht und damit ihre Prioritäten, wer zuerst geimpft werden soll.

Zeitweise Impfpriorisierung aufgrund von Impfstoffknappheit

Grundsätzlich gilt, dass jeder einen gleichberechtigten Anspruch auf eine Corona-Impfung hat. Das sieht auch die Ständige Impfkommission so: Grundsätzlich sei ein allgemeiner, gleichberechtigter Zugang zur Impfung für alle anzustreben. Allerdings – und hier muss die STIKO einschränken – werde aufgrund anfänglicher Impfstoffknappheit eine Priorisierung erforderlich und bestimmte Personengruppen würden somit vorrangig geimpft. Großes Ziel hinter der Priorisierungsstrategie ist, dass möglichst viel gesundheitlicher und gesellschaftlicher Schaden – und zwar für alle – durch die COVID-19-Pandemie verhindert wird. Die STIKO betont vor allem, dass ihre Priorisierung nur solange Gültigkeit hat, bis genügend Impfstoff verfügbar ist. Mittelfristig sei es das Ziel, allen Menschen einen „gleichberechtigten“ Zugang zu einer COVID-19-Impfung anbieten zu können.

Zur Erinnerung: Impfpriorisierung ist nichts Neues

So gilt bei Knappheit der HPV-Vakzinen, dass bevorzugt Mädchen geimpft werden sollen. Auch als zu Beginn der Pandemie ein Pneumokokken-Impfstoffmangel aufkam, empfahl das Paul-Ehrlich-Institut (PEI), dass Pneumovax® 23 prioritär für Patienten mit Immundefizienz, Senioren ab dem Alter von 70 Jahren und Patienten mit chronischen Atemwegserkrankungen verwendet werden soll. (Laut Zulassung darf Pneumovax® 23 schon ab einem Alter von zwei Jahren geimpft werden.)

Ziel: schwere und tödliche COVID-19-Erkrankungen schnell reduzieren

Um die Anzahl schwerer Krankheitsverläufe und Sterbefälle möglichst schnell zu reduzieren soll die Impfung zunächst nur bestimmten Personengruppen angeboten werden. Das sind jene, die ein besonders hohes Risiko für schwere oder tödliche Verläufe einer COVID-19-Erkrankung haben, außerdem solche, die beruflich besonders exponiert sind oder engen Kontakt zu vulnerablen Personengruppen haben. Außerdem sollen staatliche Funktionen und das öffentliche Leben aufrechterhalten werden.

Wie legt die STIKO die jeweilige Priorität fest?

Um sich auf eine Reihenfolge der Priorisierung festzulegen hat die STIKO zahlreiche Studien gesichtet. Sie kam dabei zu dem Ergebnis, dass zunehmendes Alter „mit Abstand“ die höchste Risikoerhöhung mit sich bringt. Vorerkrankungen und Schwangerschaft spielten hingegen eine „untergeordnete Rolle“. Aus diesem Grund berücksichtigt die STIKO Vorerkrankte in der Impfrangfolge erst ab der dritten Stufe. 

Für die meisten Vorerkrankungen gebe es nur eine „mäßige“ Risikoerhöhung in Bezug auf Krankenhausaufenthalte. Nur für Herzinsuffizienz, chronische Nierenerkrankungen, Diabetes mellitus und Organtransplantationen lag der Effektschätzer über 2 (das bedeutet, das Risiko ist doppelt so hoch), für Adipositas knapp unter 2. Im Hinblick auf die Sterblichkeit erhöhen vor allem Down-Syndrom (Effektschätzer 10,4), Organtransplantationen (Effektschätzer 4,2), Demenzen (Effektschätzer 2,24) und Adipositas (Effektschätzer 1,82) das Sterberisiko unter COVID-19. Zum Vergleich: 80-Jährige haben ein 16,9-fach erhöhtes Sterberisiko, 70- bis 79-Jährige ein 7,4-fach erhöhtes.

Stufe 1

Der wichtigste Risikofaktor für eine schwere COVID-19-Erkrankung ist ein hohes Alter. Daher soll die Impfung zuerst Menschen ab 80 Jahren sowie Bewohnern von Senioren- und Altenpflegeheimen angeboten werden. Wie die STIKO erläutert, können durch eine zielgerichtete Impfung dieser beiden Personengruppen die meisten Krankenhauseinweisungen verhindert und Krankenhäuser spürbar entlastet werden. Außerdem fällt in Priorisierungsstufe 1 Personal mit einem besonders hohen Expositionsrisiko in medizinischen Einrichtungen (z. B. bei der Betreuung von COVID-19-Patienten), Personal in medizinischen Einrichtungen mit engem Kontakt zu vulnerablen Gruppen sowie Pflegepersonal in der ambulanten und stationären Altenpflege. 

Stufe 2

An zweiter Stelle im Stufenschema stehen Personen ab 75 bis 79 Jahren, außerdem Personal mit hohem Expositionsrisiko in medizinischen Einrichtungen, des Weiteren u. a. Personen mit Demenz oder geistiger Behinderung in Institutionen sowie ambulant oder stationär Tätige, die diese Personen versorgen.

Stufe 3

Stufe 3 umfasst Personen im Alter ab 70 bis 74 Jahren, Personen nach Organtransplantation sowie Personen mit Vorerkrankungen mit hohem Risiko. Zu Vorerkrankungen mit hohem Risiko zählen zum Beispiel Adipositas mit einem BMI über 30 und Nierenerkrankungen. In die Stufe 3 ordnet die STIKO noch weitere Personengruppen, unter anderem Bewohner und Tätige in Gemeinschaftsunterkünften sowie Personal mit moderatem Expositionsrisiko in medizinischen Einrichtungen und Positionen, die für die Aufrechterhaltung der Krankenhausinfrastruktur besonders relevant sind.

Stufe 4

An vierter Stelle stehen Personen im Alter ab 65 bis 69 Jahren, außerdem Personen mit Vorerkrankungen mit moderat erhöhtem Risiko. Dazu zählen unter anderem Menschen mit psychiatrischen Erkrankungen, chronischen Lebererkrankungen, geschwächtem Immunsystem, Diabetes mellitus, Herzinsuffizienz, Autoimmunerkrankungen, Krebs, rheumatischen Erkrankungen, COPD und Asthma. Auf Stufe 4 werden außerdem Lehrer:innen und Erzieher:innen sowie Personal mit niedrigem Expositionsrisiko in medizinischen Einrichtungen genannt.

Stufe 5

In Stufe 5 ordnet die STIKO Personen im Alter ab 60 bis 64 Jahren ein. Außerdem gehören in diese Kategorie unter anderem Beschäftigte im Einzelhandel sowie Berufsgruppen der kritischen Infrastruktur, wozu auch pharmazeutisches Personal gerechnet wird. Außerdem stehen auf dieser Stufe Personal in Schlüsselpositionen der Landes- und Bundesregierungen sowie Beschäftigte zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit mit erhöhtem Expositionsrisiko.

Stufe 6

Stufe 6 bilden dann alle übrigen Personen, die jünger als 60 Jahre sind. 

STIKO-Empfehlung nicht vollständig umgesetzt

Die STIKO gibt lediglich Empfehlungen ab. Wer am Ende des Tages als erstes gegen Corona geimpft wird, legt die Coronavirus-Impfverordnung fest, die Jens Spahn am 18. Dezember (rückwirkend zum 15. Dezember) unterschrieb. Hier sind jedoch die STIKO-Empfehlungen eingeflossen und berücksichtigt worden.

Augenfälligster Unterschied ist sicher, dass die STIKO in sechs Priorisierungsstufen einteilt, die Verordnung die Priorisierungsstufen jedoch in drei zusammenfasst – mit „höchster“, „hoher“ und „erhöhter“ Priorität. Auch berücksichtigt die STIKO beim Alter der zu Impfenden 5-Jahresschritte, die Verordnung priorisiert in Zehn-Jahres-Schritten („höchste Priorität“ ab 80 Jahren, „hohe Priorität“ ab 70 Jahren, „erhöhte Priorität“ ab 60 Jahren).

Abweichungen in der Impfverordnung

Die ersten beiden STIKO-Stufen finden sich im Prinzip in der Coronavirus-Impfverordnung des BMG unter „höchster Priorität“ wieder, wobei Personen mit Demenz und Down-Syndrom in der Impfverordnung erst eine Stufe später („hohe Priorität“ ) genannt werden. Zur Kategorie „hohe Priorität“ werden außerdem besonders exponierten Polizeikräften (z. B. bei Demonstrationen), haus- und kinderärztlichen Praxen, ab 70-Jährigen und Organtransplantierten sowie enge Kontaktpersonen von Schwangeren und Pflegebedürftigen gezählt. 

Bei Vorerkrankungen unterscheidet die Impfverordnung des BMG nicht im Speziellen. In ihrer dritten und letzten Priorisierungsstufe („erhöhtes Risiko“) erwähnt das BMG neben Personen ab 60 Jahren alle Patienten mit Vorerkrankungen, unabhängig davon, ob eine Adipositas oder Diabetes vorliegt. Auch Lehrer:innen und Erzieher:innen erhalten nach Plänen des BMG sodann ihre COVID-19-Impfung sowie Personen der „Kritischen Infrastruktur“– dazu gehört auch pharmazeutisches Personal – und Kräfte im Lebensmitteleinzelhandel. Quelle: Robert Koch-Institut 

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