Sonderregeln im Apothekenalltag
Corona-Pandemie
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Fragen und Antworten zur Maskenabgabe für Kinder – FFP2 ja oder nein?

Mutter rückt Maske eines Jungen zurecht
FFP2-Masken sind für Kinder nicht geeignet, sagen Pädiater. | Bild: maxbelchenko / Adobe Stock

Dürfen Masken für Minderjährige ausgegeben werden, wenn die Eltern das Informationsschreiben der Krankenkasse vorlegen?

Personen, die Arbeitslosengeld II nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch beziehen oder mit einer solchen Person in einer Bedarfsgemeinschaft leben, haben Anspruch auf Schutzmasken aus der Apotheke. Hierfür müssen sie nur das sogenannte Informationsschreiben ihrer Krankenversicherung zusammen mit einem Lichtbildausweis in der Apotheke vorzeigen. Im Leitfaden der ABDA wird davon ausgegangen, dass auch jüngeren Personen ein solches Informationsschreiben ausgestellt wird, „da auch familienversicherte Personen berücksichtigt werden sollen“.

Wie viele Masken dürfen für minderjährige Grundsicherungsempfänger abgegeben werden?

Empfänger von Grundsicherung erhalten gegen Vorlage ihres Informationsschreibens einmalig zehn Schutzmasken.

Muss bei der Abgabe von Masken eine Eigenbeteiligung geleistet werden?

Nein, für ALG-2-Empfänger ist keine Eigenbeteiligung vorgesehen. Im HV kann also anhand der Vorlage – Voucher oder Informationsschreiben – unterschieden werden, ob die 2,00 Euro Eigenbeteiligung kassiert werden müssen oder nicht.

Sollen spezielle Kindermasken abgegeben werden?

In den Informationsschreiben der Krankenkassen ist die Abgabe spezieller Kindermasken nicht gefordert, macht aber mindestens bei Kindern ab 6 Jahren, die der Maskenpflicht unterliegen, Sinn. Kinder-OP-Masken gibt es mittlerweile von zahlreichen Anbietern. Wie auch bei Erwachsenen ist für eine optimale Schutzwirkung der korrekte Sitz wichtig. Bei Bedarf können die Ohrschlaufen durch Knoten individuell angepasst werden und sollten gut abschließen. Ob Apotheken auch wirklich gegen die Informationsschreiben Kindermasken abgeben dürfen, dazu kann der GKV-Spitzenverband keine Angaben machen. Auf Nachfrage von PTAheute hieß es, dass es sich um eine Verteilaktion der Bundesregierung handle und die Kassen lediglich die Schreiben im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) versandt hätten. Das BMG hat sich zu einer entsprechenden Anfrage bislang nicht geäußert.

Und was ist mit speziellen FFP2-Masken für Kinder?

In einer gemeinsamen Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie (DGPI), des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (bvkj), der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ), der Gesellschaft für Pädiatrische Pulmologie (GPP) und der Süddeutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (SGKJ) raten Pädiater vom Tragen einer FFP2-Maske ab. Für Kinder ab 6 Jahren sei eine größenadaptierte chirurgische Maske (evtl. mit Bemalung) die vernünftigste Lösung. Und doch gibt es inzwischen auch FFP2-Masken in angepasster Größe für Kinder von 4 bis 8 Jahren.

Das Bundesgesundheitsministerium hat sich der ABDA gegenüber zu dieser Frage wie folgt geäußert: „Die in den Apotheken abgabefähigen Schutzmasken müssen gemäß der SchutzmV bestimmte Qualitätsanforderungen der Standards FFP2 (DIN EN 149:2001), KN95, N95 oder eines vergleichbaren Standards erfüllen. Hinsichtlich der Größen für Kinder gibt es nach Rücksprache mit dem BMAS bislang keine FFP2-Masken, die ausdrücklich für Kinder entworfen sind und auch der einschlägigen Norm genügen. Dies liegt vor allem daran, dass die vorgenannten Schutzmasken zur Verwendung am Arbeitsplatz und zur Brandbekämpfung und zu Rettungszwecken, wenn durch das Einatmen von Stäuben ein Gesundheitsrisiko besteht, entwickelt und zugelassen worden sind. Kleinste Größe für FFP2-Masken nach der Norm EN 149 ist die Größe XS. Damit ein Atemschutz für Kinder der vorgenannten Verordnung entsprechen kann, müsste zunächst eine Risikobewertung, speziell unter Berücksichtigung der Verwendungsbedingungen für ein Kind und der Atmungskapazität/-merkmale durchgeführt werden, die bislang allerdings noch nicht erfolgt ist.“

Dürfen gegen das Informationsschreiben für Familienversicherte auch FFP2-Masken für Erwachsene abgegeben werden?

In den Informationsschreiben der Krankenkassen ist die Abgabe spezieller Kindermasken nicht gefordert. Die abgabefähigen Schutzmasken müssen lediglich gemäß der SchutzmV bestimmte Qualitätsanforderungen der Standards FFP2 (DIN EN 149:2001), KN95, N95 oder eines vergleichbaren Standards erfüllen. Eine Abgabe von Standard-FFP2-Masken ist also möglich.

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