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Abgabe von Arzneimitteln ohne Rezept an Hebammen?

Dürfen Hebammen und Entbindungspfleger verschreibungspflichtige Arzneimittel auch ohne Rezept in der Apotheke erwerben? | Bild: Mangostar / AdobeStock

Möchte ein Arzt für seinen Eigenbedarf ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel erwerben, dann muss er dazu nicht erst eine Verordnung ausstellen. Das ist in § 4 Absatz 2 der AMVV geregelt. Verschreibungsberechtigt sind Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte mit deutscher Approbation, aber auch Ärzte aus EU-Ländern oder der Schweiz. 

Da Ärzte nur innerhalb ihres Fachgebiets verordnen dürfen, kann zum Beispiel ein Tierarzt kein Humanarzneimittel zur Anwendung am Menschen verordnen oder für sich verlangen. Er darf jedoch ein Humanarzneimittel zur Anwendung am Tier kaufen. Ein Zahnarzt kann beispielsweise kein Kontrazeptivum oder Antidiabetikum verordnen beziehungsweise verlangen – auch nicht für den Eigenbedarf. Heilpraktiker dürfen keine verschreibungspflichtigen Arzneimittel verordnen oder erwerben. Und was, wenn eine Hebamme in die Apotheke kommt und Lidocain Spray – ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel – kaufen möchte? Darf die Apotheke das Präparat abgeben oder müssen Hebammen dafür ein Rezept ausstellen bzw. dürfen sie das überhaupt?

Sonderregeln für vier Wirkstoffe

Tatsächlich gelten für die Berufsgruppe der Hebammen bzw. Entbindungspfleger – das ist das männliche Pendant zur Hebamme – Sonderregeln gemäß § 48 AMG Absatz 3 Satz 2. Demnach dürfen insgesamt vier Wirkstoffe ohne vorliegende ärztliche Verordnung abgegeben werden: 

Fenoterol zur Hemmung vorzeitiger Wehen (Tokolyse) in Zubereitungen von 25 µg zur Auflösung in 4 ml Infusionslösung in einer Packungsgröße von bis zu fünf Ampullen. 

Lidocain als Lokalanästhetikum zur Durchführung eines Dammschnitts und zum Nähen von Dammschnitten und Dammrissen in einer Konzentration von bis zu 1 Prozent, einer Einzeldosis von bis zu 10 ml und einer Menge von bis zu 10 ml je Ampulle.

Nicht verwechseln: 

Zum Aufbringen auf die Haut oder Schleimhaut ist Lidocain von der Verschreibungspflicht ausgenommen. Das gilt zum Beispiel für Darreichungsformen wie Gele oder Sprays, wobei es das normale Spray nur als verschreibungspflichtige Version gibt. Xylocain dental Spray ist dagegen verschreibungsfrei erhältlich. 

Das Nähen kleinerer Geburtsverletzungen ist im Falle des Gels nicht als Anwendungsgebiet benannt, jedoch darf es im Genitalbereich eingesetzt werden. Das verschreibungsfreie Spray ist in der Dentalanwendung nur zur Anwendung im Mundraum zugelassen und enthält außerdem noch Zusätze wie Levomenthol und Bananenaroma. Fürs Nähen zugelassen ist ausschließlich die Injektionsform.

Methylergometrin bei Nachgeburtsblutungen in einer Konzentration bis zu 0,3 mg/ml und einer Einzeldosis bis zu 1 ml. 

Oxytocin bei der gleichen Indikation und in einer Konzentration bis zu 10 I.E./ml und einer Einzeldosis bis zu 1 ml.

Erwerb für beruflichen Einsatz erlaubt

Gemäß ihrer Berufsordnung müssen Hebammen bzw. Entbindungspfleger diese und weitere (verschreibungsfreie) Arzneimittel im Rahmen einer selbstständigen Tätigkeit vorrätig halten, um sie im Bedarfsfall einsetzen zu können. Hebammen und Entbindungspfleger dürfen diese vier Arzneistoffe in der entsprechenden Darreichungsform in der Apotheke für ihren Praxisbedarf ohne Verschreibung erwerben. Ein Rezept für eine bestimmte Person über einen dieser Wirkstoffe dürfen sie jedoch nicht ausstellen. Wie bei einem Arzt, Zahnarzt oder Tierarzt müssen sich PTA und Apotheker Gewissheit verschaffen, dass es sich wirklich um eine Hebamme oder einen Entbindungspfleger handelt.