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BVpta: Bundesrat soll den Empfehlungen der Länderausschüsse zur PTA-Gesetzesreform folgen

Bild: Hugger / PTAheute.de

Mit großer Zustimmung, so heißt es in einer Pressemitteilung, nehme der Bundesverband PTA e.V. (BVpta) die Empfehlungen der Länderausschüsse zur PTA-Reform zur Kenntnis. Der federführende Gesundheitsausschuss, der Ausschuss für Integration und Sozialpolitik sowie der Ausschuss für Kulturfragen haben alle notwendigen Punkte zur Novellierung des PTA-Berufes als Empfehlungen an den Bundesrat formuliert. Hierzu gehörten die Verlängerung der Berufsausbildung auf drei Jahre, die Erweiterung der Kompetenzen für PTA, die grund-sätzliche Abschaffung des Schulgeldes sowie die Regelung für eine Weiterentwicklung im Beruf nach der Ausbildung. Der BVpta hatte diese Positionen immer wieder gegenüber den entscheidenden Gremien in ausführlichen Stellungnahmen und Anhörungen dargelegt.

„Bundesrat hat die Bedürfnisse erkannt!“

Aus Sicht des Verbandes haben die Vertreter der Ausschüsse damit aufgezeigt, um welche Erfordernisse es bei dieser Novellierung tatsächlich geht. Hoch qualifiziertes Personal sei eine elementare Säule für den Erhalt und die Zukunftsfähigkeit der öffentlichen Apotheke. Mit den Empfehlungen der Ausschüsse werden die stichhaltigen Argumente des Bundesverbandes PTA für eine tragfähige Reform verstanden und umgesetzt. Apotheken bräuchten eine evidente Erhöhung der Attraktivität des Berufsbildes der PTA, um künftig Fachkräfte gewinnen und diese halten zu können. Dafür hätten Apotheken mit ihren familiären Strukturen, flexiblen Arbeitszeitmodellen, attraktiven Arbeitsplätzen und einer hohen sozialen Bindung innerhalb der Teams grundsätzlich viel zu bieten.

PTA Hand in Hand mit Apothekern

Mit dem neuen Berufsgesetz müssten allerdings jetzt die Rahmenbedingungen so geschaffen werden, dass PTA Hand in Hand mit Apothekerinnen und Apothekern den wachsenden Anforderungen im Gesundheitswesen selbstbewusst und entsprechend kompetent gegenüberstehen können.

Votum der Länder hat Gewicht

Am 11. Oktober steht das PTA-Reformgesetz nun auf der Tagesordnung des Bundesratsplenums. Da das Gesetz zustimmungspflichtig ist, ist das Votum der Länder von besonderer Bedeutung. Und diese sehen offensichtlich erheblichen Nachbesserungsbedarf. Das zeigen die Empfehlungen, die der federführende Gesundheitsausschuss sowie die Ausschüsse für Kulturfragen und für Arbeit, Integration und Sozialpolitik für das Plenum erarbeitet haben. Sie umfassen 40 Seiten und schon im ersten Punkt – „Zum Gesetzentwurf allgemein“ – wird klar, wohin die Reise geht. Dort heißt es:

Der Bundesrat begrüßt Zweck und Zielstellung neuer Bundesvorgaben für pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA) sowohl im Berufsbild als auch in der Ausbildung. Der Beruf soll attraktiver gestaltet sein. Auch einem Fachkräftemangel in Apotheken soll damit entgegengewirkt werden. Aus Sicht des Bundesrates wird der vorgelegte Gesetzentwurf der Bundesregierung den gestellten Ansprüchen nicht gerecht. Der Gesetzentwurf wird in seiner jetzigen Fassung sehr kritisch gesehen. Der Bundesrat bittet, den Gesetzentwurf im weiteren Gesetzgebungsverfahren grundlegend zu überarbeiten.“

Der Bundesverband PTA e.V. richtet daher die Bitte an den Bundesrat, den Empfehlungen der Ausschüsse zu folgen und die große Chance auf eine angemessene und damit zukunftsgerichtete Reform des PTA-Berufes zu nutzen.

Bundesrat zuletzt den Empfehlungen gefolgt

Zuletzt war der Bundesrat auch beim Apothekenstärkungsgesetz den Empfehlungen des Gesundheitsausschusses des Bundesrates gefolgt, der dem Plenum empfohlen hatte, das Rx-Versandverbot gegenüber der Bundesregierung einzufordern. Da es sich beim Apothekenstärkungsgesetz jedoch um ein sogenanntes Einspruchsgesetz handelt, ist die Wirkung der Wünsche aus den Bundesländern in diesem Gesetzgebungsverfahren im Vergleich zu einem Zustimmungsgesetz wie dem zur PTA-Reform sehr begrenzt. Bei solchen Vorhaben können die Länder zweimal eine Stellungnahme an die Bundesregierung beschließen. Allerdings kann das Veto der Länder im Bundestag überstimmt werden.