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Mehrheit der Patienten lagert kühlpflichtige Medikamente falsch: Gute Beratung zu kühlpflichtigen Medikamenten

Was bedeutet es, wenn ein Medikament "kühl" oder "im Kühlschrank" gelagert werden muss? | Bild: Alex Schelbert / PTAheute

Eine niederländische Studie mit rund 330 Patienten zeigte, dass die Mehrheit der Patienten ihre kühlpflichtigen Medikamente nicht korrekt lagert. Viele kühlpflichtige Medikamente sind zudem sehr teuer. Eine falsche Lagerung kann deshalb auch vermeidbare Kosten verursachen. Patienten lagern ihre Medikamente nicht absichtlich falsch, sondern weil sie sich nicht der Bedeutung der Kühlung bewusst sind. Apotheker und PTA klären ihre Patienten deshalb darüber auf, welche Medikamente das ganze Jahr über in den Kühlschrank gehören. Bekannte kühlpflichtige Medikamente sind die verschiedenen Insuline und die meisten Impfstoffe, z.B. gegen Hepatitis A / B oder Tetanus. Weitere Beispiele sind viele der so genannten Biologicals, die z.B. gegen Rheuma oder Krebserkrankungen eingesetzt werden.

Tipps für Ihre Beratung 

Der Vermerk „Im Kühlschrank lagern“ auf der Verpackung bzw. im Beipackzettel bedeutet, dass das Medikament konstant zwischen zwei bis acht Grad Celsius aufbewahrt werden sollte.

  • Idealerweise bewahrt man Medikamente, die in den Kühlschrank gehören, im Gemüsefach auf. Hier herrscht die für Medikamente optimale Temperatur. Außerdem ist es relativ gleichmäßig kühl.
  • An der Kühlschrankwand hingegen kann das Medikamente einfrieren, wodurch die Wirksamkeit gemindert wird.
  • Auch in der Ablage der Kühlschranktür dürfen Arzneimittel nicht lagern, da dort durch das ständige Öffnen keine gleichmäßig kühle Temperatur herrscht.
  • In den Kühlschrank gehören alle Medikamente, die aus eiweißartigen Substanzen bestehen, zum Beispiel Insuline. Das gilt jedoch nur für nicht angebrochene Vorräte. Insulin, das sich in Gebrauch befindet, muss nicht in den Kühlschrank.
  • Auch einige Antibiotika-Säfte sind im Kühlen länger haltbar. Impfstoffe sowie einige Augentropfen und -salben gehören ebenfalls in das Gemüsefach. Mann muss hierbei beachten, dass angebrochene Salben, Tropfen oder Säfte trotz Kühlschranklagerung nur eine begrenzte Zeit anwendbar sind. Deshalb ist es wichtig, dass Öffnungsdatum mit Kugelschreiber auf der Verpackung zu notieren.
  • Kurz vor der Anwendung sollten gekühlte Medikamente einige Minuten in der Hand oder Hosentasche angewärmt werden. Augen- und Ohrentropfen sind dann besser verträglich.
  • Medikamente mit dem Vermerk „Kühl lagern und transportieren“ sollte man unbedingt in einer Kühlbox transportieren, weil die Kühlkette auf keinen Fall unterbrochen werden darf. Denn viele dieser Wirkstoffe enthalten Proteine, die bei Temperaturschwankungen geschädigt werden können. Die Kühlbox als Transportbehälter empfiehlt sich im Hochsommer generell für alle kühl zu lagernden Medikamente. Bei normalen Außentemperaturen (und im Winter ohnehin nicht) ist es meist kein Problem, wenn die Idealtemperatur kühlpflichtiger Medikamente (zwei bis fünf Grad) beim Transport kurzfristig überschritten wird.

Etwa ein Drittel der 30 Millionen kühlpflichtigen Arzneimittel mussten vom Patienten nicht nur Zuhause, sondern auch beim Transport von der Apotheke nach Hause gekühlt werden. Dafür eignen sich zum Beispiel Isoliertaschen oder Styroporbehälter. Ein direkter Kontakt zwischen Medikamenten und Kühlelementen sollte vermieden werden, denn ein Einfrieren könnte die Wirkung der Medikamente vermindern. Beispiele für kühlkettenpflichtige Medikamente sind Impfstoffe gegen Masern, Mumps und Röteln oder Gelbfieber. Auch einige Dosieraerosole gegen Asthma sowie einige Glaukom-Augentropfen müssen ununterbrochen gekühlt werden. Hinweise zur Lagerung finden sich in der Packungsbeilage eines Arzneimittels. Informieren Sie Ihre Patienten in der Regel nicht nur über eine eventuell notwendige Kühlung, sondern bieten Sie auch Kühlelemente und Styroporboxen bzw. Kühltaschen für den Transport nach Hause auf Leihbasis an. Quelle: DAPI / Deutsches Arzneiprüfungsinstitut e. V.